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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 13:58:10 *
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Autor Thema: Frage zur Elternzeit  (Gelesen 287 mal)
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kiko76
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« am: 05. Februar 2009, 16:32:35 »

Hallo an alle,

heute möchte ich mich wieder an euch wenden , es geht darum das ich im September Vater werde und mir mit meiner Patnerin die Elternzeit teilen möchte. Wir wollen es so aufteilen das sie 8 Monate und ich 6 Monate zu Hause bleibe, sie verdient halt mehr als ich. Nun ist meine Frage kann man dadurch Probleme  durch den TH oder Gläubiger bekommen, weil ich ja dann nur das Elterngeld bekomme???

Zur mir: -Verfahren im September 07 eröffnet
                    Dezember 08 Schlusstermin gewesen
                   - Restschuldbefreiung ist angekündigt worden
                   -Verfahren noch nicht aufgehoben

                Mein Verdienst beläuft sich zur Zeit so im Schnitt von 1200 Euro netto bis 1300 Euro netto, wovon der Pfändbare betrag noch abgezogen wird. Nun dürfte ja laut Pfändungstabelle ab September nichts mehr Pfändbar sein, da mir dann eine unterhaltspflichtige Person angerechnet wird.Ist das so korrekt??

Liebe Grüße!!!
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dobberstein
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« Antworten #1 am: 05. Februar 2009, 16:45:14 »

Warum nur eine unterhaltspflichtige Person ?
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pd
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« Antworten #2 am: 05. Februar 2009, 19:18:50 »

Wer hat denn bestimmt, dass ihre Frau nicht Unterhalsberechtigt ist?

Ja sie können in Elternzeit gehen, da Sie ja nicht in ihren Grundrechten beschnitten sind.
Sie sollten das aber mit dem I-gericht und TH klären.
Am besten schriftliche Mitteilung an beide über den Zeitraum der vorgesehenen Elternzeit.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
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kiko76
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« Antworten #3 am: 05. Februar 2009, 19:42:24 »

Hallo paps,

reicht es wenn ich den Gericht und Th schreibe das ich im Septmber Vater werde und beabsichtige von dann bis dann6 Monate Elternzeit u nehmen oder was muss man noch beachten??
Mein Arbeitgeber möchte eine Ablichtung der Geburtsurkunde haben für die Lohnbuchhaltung, obwohl wir beide in einen Betrieb sind.

Liebe Grüße
kiko76
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paps
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« Antworten #4 am: 05. Februar 2009, 22:04:25 »

Als Ausgangspunkt reicht es.


Die Geburtsurkunde braucht der AG für die Senkung des Eigenanteils der Pflegeflichtversicherung.
Ist im Gesetz so verankert.

Positive Nebenwirkung, er weiß bei Wiederantritt dass ein Unterhaltsberechtigter mehr da ist.
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Paps
 
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« Antworten #4 am: 05. Februar 2009, 22:04:25 »



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