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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 13:59:35 *
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Autor Thema: Frage zur Restschuldbefreiung  (Gelesen 539 mal)
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« am: 27. November 2009, 19:43:38 »

Hallo,

nach der Wohlverhaltensperiode erteilt das Gericht in der Regel die Restschuldbefreiung.

Wenn nun ein Gläubiger die Restschuldbefreiung z.B. wegen eines Obligenheitsverstosses anfechtet, wird dann nur der Betrag dieses Gläubigers von der Restschuldbefreiung ausgenommen, oder wird die RSB komplett versagt.
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Feuerwald
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« Antworten #1 am: 27. November 2009, 20:23:13 »

oder wird die RSB komplett versagt.

- genau so ist es.
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« Antworten #2 am: 27. November 2009, 21:20:20 »

mal eine frage dazu.

aber nur bei obligenheit verletzung  oder ?

aber was heisst das nun ?

und welche fälle sind damit gemeint.

der gl kann doch schon im schlusstermin einwände erheben.

teute
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Feuerwald
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« Antworten #3 am: 27. November 2009, 21:29:23 »

1.) Versagung der RSB vor Ankündigung der RSB im Schlzsstermin des Insolvenzverfahrens

-> § 290 InsO

2.) Versagung der RSB nach Ankündigung in der WVP wegen Verstoß gegen die Obliegenheiten

-> §§ 295, 296 InsO

3.) Versagung der RSB nach Ankündigung in der WVP wegen

-> § 297 InsO (Insolvenzstraftaten)
-> § 298 InsO (fehlende Deckung der Mindestvergütung des Treuhänders)

http://dejure.org/gesetze/InsO/290.html

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« Antworten #4 am: 27. November 2009, 21:43:01 »

na dann bin ich ja beruhigt.

könnte ja sein das jemand einen ärgern will und am ende der 6 jahre einen ärgern will.

aber wie ich gelesen habe,muss er sich ja innerhalb eines Jahres einspruch einlegen.

nichts das ich mir was vorwerfen kann.

aber vorsicht ist die mutter der porzelankiste.

teute
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« Antworten #4 am: 27. November 2009, 21:43:01 »



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