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Autor Thema: Frage zur Vergütung des Treuhänders bei vorzeitiger Restschuldbefreiung  (Gelesen 266 mal)
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Sonnenblume219
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« am: 03. September 2008, 22:11:39 »

Hallo an Alle!
Ich hoffe ich bekomme von jemandem eine hilfreiche Antwort.
Seit Nov.2007 bin ich in der WVP und habe jetzt die Forderungen der vier Gläubiger bezahlen können. Meine Treuhänderin hat bei Abschluß des Verfahrens ihre Vergütung der Masse entnehmen können (€821,10). Diesen Betrag verlangt sie jetzt nochmals von mir, und zwar  B E V O R sie den Antrag auf vorzeitige Restschuldbefreiung an das Gericht weitergibt.
Ist das rechtens? Es wurde vorher von einem kleinen Obulus gesprochen der noch anfallen würde, aber für mich ist das viel Geld. Es standen noch € 4.000 auf, die in der Familie zur verfügung gestellt wurden.
Was soll ich jetzt machen?? Ich komme mir erpresst vor.
« Letzte Änderung: 04. September 2008, 17:45:16 von Sonnenblume219 » Gespeichert
ThoFa
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« Antworten #1 am: 09. September 2008, 10:26:16 »

Hallo,

warum geben Sie Ihren Antrag der THin ?

Der Antrag ist bei Gericht zu stellen. Zuvor sollten Sie bei Gericht anfragen, wieviel an die THin noch zu zahlen ist. Sofern tatsächlich die Kosten des eigentlichen Insolvenzverfahrens bezahlt sind, dürfte nicht mehr allzuviel anfallen. Haben Sie die Gläubuger über die THin bezahlt oder direkt ?

MfG

ThoFa
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Sonnenblume219
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« Antworten #2 am: 09. September 2008, 23:10:36 »

Hallo!
Nach dem Abschluß des Verfahrens wurde die vorhandene Masse nach Abzug der Gerichtskosten und der Bezahlung für die THin an die Gläubiger verteilt. Das hat die Thin erledigt.Es begann die WHP. Die restlichen € 3800,-- konnte ich mir in der Familie leihen, damit ich schneller aus der Insolvenz herauskomme (regulär würde es bis 2012 laufen). Also überwies ich insgesamt 4000,--€, da mir die Thin sagte sie würde noch einen kleinen Obulus bekommen für die vorzeitige Abwicklung.
Die THin hat ein Konto für mich eingerichtet - darüber laufen alle Gelder.
Sie bedankte sich für die Überweisung und stellte die Kostennote aus (in Kopie, adressiert an das Gericht mit der Bitte um Entnahme aus der Masse). und erklärt mir das ich den unterschriebenen Antrag auf Restschuldbefreiung in ihr Büro reichen soll, damit sie ihn zusammen mit der Bestätigung das alles bezahlt ist (alles=incl. ihr 2. Honorar) an das Gericht weiterleitet. Mittlerweile habe ich bei ihr nachgefragt und es wurde mir erklärt, das dies immer so gehandhabt wird. Dies könnte ich auch im Gesetzestext nachlesen. Nur werde ich aus den Texten auch nicht schlau.
Wenn es alles richtig ist , dann soll es ja auch so sein, Aber warum sagt das denn Niemand vorher???
Am meisten bin ich über die Aussage traurig:
als ich nach Stundung fragte (hatte ich ja beantragt) wurde mir süfisant gesagt: Naja das bleibt Ihnen doch überlassen wann sie bezahlen.
Okay - ich habe es begriffen -
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