Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Sonntag, 27. Mai 2012 14:00
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 14:00:27 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: Frage zur Vergütung des Treuhänders bei vorzeitiger Restschuldbefreiung  (Gelesen 714 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Sonnenblume219
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 2

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« am: 03. September 2008, 22:11:39 »

Hallo an Alle!
Ich hoffe ich bekomme von jemandem eine hilfreiche Antwort.
Seit Nov.2007 bin ich in der WVP und habe jetzt die Forderungen der vier Gläubiger bezahlen können. Meine Treuhänderin hat bei Abschluß des Verfahrens ihre Vergütung der Masse entnehmen können (€821,10). Diesen Betrag verlangt sie jetzt nochmals von mir, und zwar  B E V O R sie den Antrag auf vorzeitige Restschuldbefreiung an das Gericht weitergibt.
Ist das rechtens? Es wurde vorher von einem kleinen Obulus gesprochen der noch anfallen würde, aber für mich ist das viel Geld. Es standen noch € 4.000 auf, die in der Familie zur verfügung gestellt wurden.
Was soll ich jetzt machen?? Ich komme mir erpresst vor.
« Letzte Änderung: 04. September 2008, 17:45:16 von Sonnenblume219 » Gespeichert
ThoFa
weiß was
*****

Karma: 11
Offline Offline

Beiträge: 2384

Danke
-von Ihnen: 5
-an Sie: 118



WWW
« Antworten #1 am: 09. September 2008, 10:26:16 »

Hallo,

warum geben Sie Ihren Antrag der THin ?

Der Antrag ist bei Gericht zu stellen. Zuvor sollten Sie bei Gericht anfragen, wieviel an die THin noch zu zahlen ist. Sofern tatsächlich die Kosten des eigentlichen Insolvenzverfahrens bezahlt sind, dürfte nicht mehr allzuviel anfallen. Haben Sie die Gläubuger über die THin bezahlt oder direkt ?

MfG

ThoFa
Gespeichert

Sonnenblume219
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 2

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« Antworten #2 am: 09. September 2008, 23:10:36 »

Hallo!
Nach dem Abschluß des Verfahrens wurde die vorhandene Masse nach Abzug der Gerichtskosten und der Bezahlung für die THin an die Gläubiger verteilt. Das hat die Thin erledigt.Es begann die WHP. Die restlichen € 3800,-- konnte ich mir in der Familie leihen, damit ich schneller aus der Insolvenz herauskomme (regulär würde es bis 2012 laufen). Also überwies ich insgesamt 4000,--€, da mir die Thin sagte sie würde noch einen kleinen Obulus bekommen für die vorzeitige Abwicklung.
Die THin hat ein Konto für mich eingerichtet - darüber laufen alle Gelder.
Sie bedankte sich für die Überweisung und stellte die Kostennote aus (in Kopie, adressiert an das Gericht mit der Bitte um Entnahme aus der Masse). und erklärt mir das ich den unterschriebenen Antrag auf Restschuldbefreiung in ihr Büro reichen soll, damit sie ihn zusammen mit der Bestätigung das alles bezahlt ist (alles=incl. ihr 2. Honorar) an das Gericht weiterleitet. Mittlerweile habe ich bei ihr nachgefragt und es wurde mir erklärt, das dies immer so gehandhabt wird. Dies könnte ich auch im Gesetzestext nachlesen. Nur werde ich aus den Texten auch nicht schlau.
Wenn es alles richtig ist , dann soll es ja auch so sein, Aber warum sagt das denn Niemand vorher???
Am meisten bin ich über die Aussage traurig:
als ich nach Stundung fragte (hatte ich ja beantragt) wurde mir süfisant gesagt: Naja das bleibt Ihnen doch überlassen wann sie bezahlen.
Okay - ich habe es begriffen -
Gespeichert
Tags:
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.2456 Sekunden, mit 27 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz