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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 14:00:39 *
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Autor Thema: Frage zur Verjährungsfrist einer Forderung  (Gelesen 292 mal)
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Dangersearch
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Danke
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« am: 13. Februar 2011, 13:45:20 »

zu meiner Frage:

im Jahr 10/2004 habe ich bei Ebay einen Artikel über ein gebrauchtes Kfz gelesen,dort suchte der Verkäufer jemanden der die Finanzierung für das Kfz übernimmt,da ich selber keine Finanzierung dafür bekommen hätte einigten wir
uns das ich die Raten an den Verkäufer zahle und somit das Kfz übernommen habe.
von 10/2004 bis 12/2006 habe ich diese Raten bezahlt.Seit 01/2007 konnte ich die Raten nicht mehr bezahlen,seit diesem Tag 01/2007 habe ich von dem Verkäufer nichts mehr gehört,kein Brief kein Anruf absolut nichts mehr.12/2007 wurde die Insolvenz gegen mich eröffnet und seit 03/2008 bin ich in der WVP.Wie soll ich mich verhalten wenn er sich jetzt nach fast 4 Jahren bei mir meldet?Kommt dort vieleicht eine Verjährung der Forderung ins Spiel?Die Forderung wurde auch nicht angemeldet bei Gericht.

Mfg.Dangersearch
« Letzte Änderung: 13. Februar 2011, 13:52:28 von Dangersearch » Gespeichert
bertino
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Danke
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« Antworten #1 am: 13. Februar 2011, 15:17:46 »

Guten Tag Dangersearch,

sollten Sie den beschriebenen Gläubiger und seine Forderung bei Ihrem IV unberücksichtigt belassen haben, wäre es vielleicht keine schlechte Idee, im folgenden Thread insbesondere die Beiträge von Feuerwald und paps genau zu beachten.

http://www.pleite-was-nun.info/Forum-top-Laufzeit-der-Wohlverhaltensphase-bei-gutem-Verdienst-1402.html

Was ist mit dem Kfz passiert?

Unabhängig von alldem dürfen Sie betreffend Verjährung die §§ 194 - 218 BGB zur Rate ziehen.
http://dejure.org/gesetze/BGB/194.html

MfG

bertino
« Letzte Änderung: 13. Februar 2011, 17:59:50 von bertino » Gespeichert
tomwr
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Danke
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« Antworten #2 am: 14. Februar 2011, 11:29:22 »

Na das ist jetzt aber schon die zweite Forderung, die offenbar nicht angegeben wurde.
Wenn er sich melden sollte, ist es schwerlich argumentierbar dass man die Forderung 3 Jahre lang regelmäßig bezahlt hat und dann bereits 11 Monate später vollkommen in Vergessenheit geraten ist. Auch ist erstaunlich, dass man sich jetzt nach weiteren 3 Jahren an die Forderung wieder erinnern kann obwohl sich der Gläubiger nicht gemeldet hat. Kommt jetzt das schlechte Gewissen durch ?  whistle
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