Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 14:05:33 *
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Autor Thema: Fragen! Insolvenz  (Gelesen 673 mal)
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elli1980
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« am: 21. Oktober 2009, 00:54:31 »

Hallo an alle,

mein Schuldnerberater ist gerade dabei alle Gläubiger anzuschreiben. Danach wird PI beantragt.

Habe einen Wagen den ich Anfang des Jahres für 2500 Euro gekauft habe. BJ 98
Da ich bald wieder arbeiten gehen werde befinde mich in Elternzeit brauche ich den Wagen.
Kann mir der Wagen weggenommen werden und könnte ich den eventuell auf jemand anderes Zulassen
können. Kämen dann Probleme??

Wie sieht es in der Wohlverhaltensperiode. Darf ich da ein Sparbuch führen und wenn es möglich ist von meinem Pfändbarem Betrag Geld an die Seite legen.

Was für Probleme tauchen im täglichen Leben auf???

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten???
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rookie


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« Antworten #1 am: 21. Oktober 2009, 10:37:09 »

Ist m.E. auch eine Aufgabe der Schuldnerberater die Leute aufzuklären.

Haben Sie da mal gefragt ?

Sind eigentlich immer die gleichen Geschichten in der Inso. Aber keiner klärt auf.

Das Auto kann nicht gepfändet werden wenn Sie es für den Job brauchen. Kommt auch auf den Wert des Autos an. Bis 1500 Euro ca. sagen die meist nichts. ...möglich ist auch eine Austauschpfändung ( z.B. Ferrari gegen Golf )

Kommt auch auf den Th an was der so alles anstellt......ist alles seine Ermessenssache.
« Letzte Änderung: 21. Oktober 2009, 10:44:54 von rookie » Gespeichert
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« Antworten #2 am: 21. Oktober 2009, 11:14:53 »

...möglich ist auch eine Austauschpfändung ( z.B. Ferrari gegen Golf )


Toll!
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rookie


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« Antworten #3 am: 21. Oktober 2009, 12:19:56 »

....war ja nur ein Beispiel.... whistle
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elli1980
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« Antworten #4 am: 21. Oktober 2009, 15:25:53 »

Danke erstmal für die Antwort.

Naja das liegt ja immer im ermessen des Betrachters ob man ein Wagen braucht. Bin in moment in Elternzeit gehe ab Februar wieder arbeiten. Da ich bei einer Arbeitnehmerüberlassung bin werde ich wohl erstmal hin und her geschupst bis was festes in Aussicht ist.
Dringlichkeit ist in dem Sinne da weil ich ein Kind habe das zur Oma gebracht werden muss dann auf die Arbeit und dann natürlich wieder abgeholt werden muss. Da ist man mit dem Auto eben schneller als wenn man mit der Bahn fährt.

Naja der Schuldnerberater hat gesagt das ich ausser der Insolvenz keine Chance habe da raus zu kommen, da ich mich von meinem Ehemann trennen möchte. Er hat eben nur gesagt das ich nach einem halben Jahr das Gefühl habe keine Schulden zu haben..

Aber im moment sehe ich das anders. Habe mir ein neues Guthaben Konto zugelegt. Als erstes kam der Spruch. "GUTHABENKONTO"
DAS KRIEGEN SIE NUR BEI REINER SCHUFA. Sehr unfreundlich. Ich kam mir wirklich vor wie Mensch aus dritter Klasse. Da meine Schufa noch rein ist haben die mir das Konto gegeben. Aber vermute das sobald insolvenz eröffnet ist werde ich wohl gekündigt.

Dann wahrscheinlich mit dem Vermieter. Will meinem Mann aus dem Vertrag haben und da werde ich wohl wieder ne Schufa Erklärung angeben müssen, wenn das mal nicht nach hinten los geht.

Ehrlich gesagt weiß ich nicht viel und was so alles auf mich zu kommt.
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« Antworten #4 am: 21. Oktober 2009, 15:25:53 »



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« Antworten #5 am: 21. Oktober 2009, 18:38:35 »

Wenn Sie einen festen Job haben(zugesagt) dann ist das Auto auch unpfändbar.
Bis es zur Eröffnung kommt, könnte es ja schon fast Februar sein.
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« Antworten #6 am: 22. Oktober 2009, 11:49:43 »

Das: „Da ich bei einer Arbeitnehmerüberlassung bin werde ich wohl erstmal hin und her geschupst bis was festes in Aussicht ist.“
hört sich nach verschiedenen Einsatzorten an, die u.U. nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen sind. Das wäre schon mal ein Argument für die Unpfändbarkeit des Wagens.

Und das: „...möglich ist auch eine Austauschpfändung ( z.B. Ferrari gegen Golf )“
hört sich so an, als bekäme man für einen Golf einen Ferrari.
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« Antworten #7 am: 22. Oktober 2009, 17:32:34 »

"Wie sieht es in der Wohlverhaltensperiode. Darf ich da ein Sparbuch führen und wenn es möglich ist von meinem Pfändbarem Betrag Geld an die Seite legen."

Definitv NEIN.

Sie können aber von dem pfändungsfreien Betrag in der WVP wieder Vermögen bilden.
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paps
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« Antworten #8 am: 22. Oktober 2009, 17:53:39 »

"Wie sieht es in der Wohlverhaltensperiode. Darf ich da ein Sparbuch führen und wenn es möglich ist von meinem Pfändbarem Betrag Geld an die Seite legen."

Definitv NEIN.

Sie können aber von dem pfändungsfreien Betrag in der WVP wieder Vermögen bilden.
In welcher Form auch immer.
Das widerspricht sich doch ? gruebel
In der WVP(nach Aufhebung des Verfahrens §200 InsO und Ankündigung der RSB) ist ein Sparbuch jederzeit möglich.
« Letzte Änderung: 22. Oktober 2009, 17:55:34 von paps » Gespeichert

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« Antworten #9 am: 22. Oktober 2009, 17:56:58 »

Wer lesen kann ist klar im Vorteil ...
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ThoFa
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« Antworten #10 am: 22. Oktober 2009, 19:17:35 »

von meinem Pfändbarem Betrag Geld an die Seite legen."
wink
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« Antworten #11 am: 22. Oktober 2009, 19:18:54 »

Sehr gut, ThoFa.

eine 1 mit Sternchen.
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« Antworten #12 am: 22. Oktober 2009, 20:45:44 »

Wer lesen kann ist klar im Vorteil ...
Wenn Sie es nicht wären, würde ich entsprechend besch. antworten.

Es ist hier nun mal so, dass auch hinter dem geschriebenen Wort ein andere Sinn stehen kann.
Und aus der Frage erschließt sich doch, dass unpändbare Beträge gemeint waren.
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« Antworten #13 am: 23. Oktober 2009, 15:06:34 »

Sorry, mit den "smilies" habe ich es nicht so. Aber glauben Sie jmir ich habe es mit einem breiten freundschaftlochen Grinsen geschrieben.

sicher ist mir der Sinn der Frage sehr bewusst und sicher hätte ich mit "ja" antworten können und dabei auch das geschriebene korrigieren.

Aber diese Frage wurde gefühlte 10.342 mal gestellt, da habe ich eben diese Variation gewählt. Letztlich können aber auch solceh kleinen Formfehler entscheidend sein.

herzliceh Grüße ins Grüne
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