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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 16:07:47 *
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Autor Thema: Fragen des Verwalters zu neuem Arbeitsvertrag und Unterhalt  (Gelesen 409 mal)
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Nixmehrda
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« am: 09. Februar 2012, 11:14:01 »

Der Verwalter fragt mich schriftlich nach

1.) Kopie meines Arbeitsvertrages ( habe seit dem 01.01.12 einen neuen Arbeitgeber).
Die Lohnabrechnung Januar hatte ich ihn bereits unaufgefordert in Kopie zugesandt.
Es ergibt sich kein pfändbarer Anteil für den Verwalter.

und

2.) Bittet um Mitteilung wie ich den Unterhalt für meine Tochter leiste und bittet
dies nachzuweisen.

Geht ihm das in der WVP so wirklich was an?

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Insoman
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« Antworten #1 am: 09. Februar 2012, 11:48:03 »

Siehe § 295 (1) 3 InsO..
Ja, er kann das verlangen..
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...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
Der_Alte
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« Antworten #2 am: 09. Februar 2012, 19:03:59 »

Die zweite Frage sehe ich differenzierter. Der Arbeitgeber ist verpflichtet die Voraussetzungen einer Unterhaltsberechtigung z.B. durch den Nachweis von erbrachten Zahlungen zu prüfen; der Treuhänder hat dazu weder Prüfungs- noch Auskunftsrecht.
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Es grüßt der Alte
Nixmehrda
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« Antworten #3 am: 09. Februar 2012, 19:12:26 »

Keiner meiner Arbeitegeber interessierte sich jemals für meine Unterhaltszahlungen, warum auch?
Diesen Fall hatte ich noch nicht.




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Schuldenheini
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« Antworten #4 am: 10. Februar 2012, 12:14:52 »

Meinen AG hat das auch nicht interessiert.........ich hätte auch 5 unterhaltsberechtigte Personen anstatt einer angeben können... hi

Mein TH kam auch mal auf das schmale Brett und hat mich das gefragt....wollte Schul- und Ausbildungsnachgweise etc. pp.....

Ist aber wieder eingeschlafen nachg ner Zeit  whistle
« Letzte Änderung: 10. Februar 2012, 12:19:45 von Schuldenheini » Gespeichert
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« Antworten #4 am: 10. Februar 2012, 12:14:52 »



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Nixmehrda
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« Antworten #5 am: 10. Februar 2012, 12:39:11 »

Ich habe den TH natürlich umfassend informiert.

Mein Arbeitsvertrag ist ohnehin so langweilig das man ihn auch
in facebook oder auf der Seite 1 der Blöd Zeitung veröffentlichen könnte,
ohne das das was bedeuten würde.

Und den Unterhalt zahle ich ohnehin nach Tabelle durch
Überweisung an die Kindesmutter. Nichtanerkennung einer Unterhaltspflicht
müsste der TH ohnehin bei Gericht beantragen und das die das so entscheiden das keine Unterhaltspflicht besteht ist äußerst unwahrscheinlich.

Es ist natürlich mit Lauferei zum Copy-Shop und Versandkosten (Papier, Umschlag, Porto) kostet es ja auch.
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Schuldenheini
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« Antworten #6 am: 10. Februar 2012, 13:45:19 »

So oft muss ich nicht laufen etc.....1x im Jahr schreibt der TH mich an......ansonsten werde ich in Ruhe gelassen.( er bekommt ja auch ueber 1000€  monatlich von mir..)
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Nixmehrda
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« Antworten #7 am: 10. Februar 2012, 13:54:42 »

Na ja die Verhältnisse bei mir sind nicht die gleichen.
Hier hat der TH bis auf seine vom Gericht so festgelegte Mindestvergütung
nichts bekommen können.
Vielleicht fischt er ob irgendwo irgendetwas zu holen ist, wer weiss?
Ich muss seine Anfragen halt erdulden.
« Letzte Änderung: 10. Februar 2012, 13:59:50 von Nixmehrda » Gespeichert
Schuldenheini
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« Antworten #8 am: 10. Februar 2012, 14:52:10 »

Naja..die Verhaeltnisse sind bei uns alle gleich.jeder hat nen TH an der Backe...welcher mehr oder weniger unternehmungslustig ist...lach
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