Ganz allgemein folgender Kommentar:
Durch die Heirat kommt eine gesetzlich unterhaltspflichtige Person hinzu. Sollte dies Personen jedoch eigene existenzsichernde Einkünfte haben, kann auf Antrag Beschlossen werden, dass diese Person ganz oder teilweise nicht zu berücksichtigen ist.
vielen Dank für die schnelle Antwort!!!!!
aber....
...verstehe ich das jetzt richtig, ich muß einen antrag bei Gericht stellen wenn wir möchten das sie als Unterhaltspflichtige person mit einberechnet werden soll??
Sie hat einkommen, wovon sie aber halt das Haus abzahlt. Wird das als grund anerkannt um sie als von mir Unterhaltspflichtig anzusehen??

DANKE im Voraus für die Antwort !!!!!!!!!!!!!!!!