
zu 1)
Das hängt von dem Umfang ihrer "normalen" Tätgikeit ab.
Berücksichtigt werden aus dem Nebenjob aber nur die Nettoentnahme/-Einkünfte.
Berücksichtigt werden nicht die Negativeinkünfte. -> Gegenargument = dann lassen Sie es doch.
zu 2.)
Gerichtskosten, deren Ursache und Prozessbegin vor der Inso liegen sind Insolvenzforderungen.
Prozesse, die am laufen sind, müßten aber vom IV/TH erst mal geführt oder freigegeben werden.
Haben Sie Zweifel an der Vaterschaft, hilft nur ein Anwalt.
Künftige Unterhaltszahlungen sind aber zu erbringen, wenn es dazu kommt.
zu3.)
Wenn Sie zahlungsunfähig sind, reichen die offenen Forderungen.
Auf eine Titulierung oder Fälligstellung kommt es nicht an.
zu4.)
Laufende Verträge können Sie weiter bedienen, wenn keine Rückstände sind.
Worauf zielt die Frage ab?
zu5.)
Auto bleibt ihnen, wenn es für den Weg zur Arbeit
benötigt wird.
Ansonsten schert sich ein IV/TH auch nicht um so einen betagten Wagen.
Der BSV wird durch den IV aufgelöst werden, da er Guthaben darstellt.
Sie können mit Ihrem AG auch klären, dass Sie für die zeit des verfahrens keine VL erhalten.
zu6.)
Bis zur Eröffnung dauert es 1-2 Monate.
M.E. ist der Schuldenregler nicht mehr wirklich up to date, da einige Links nicht funktionieren.
zu 7.)
Das Verfahren selber 6-18 Monate.
Was Sie mit ihrem Unpfändbaren machen ist egal,außer sparen natürlich.