Ich habe nun mehrfach gelesen, dass das Verfahren irgendwann aufgehoben wird, doch nach welchen Kriterien geschieht dies?
Mal lese ich das es 1 Jahr gedauert hat mal 1-2 Jahre oder sogar die ganze Zeit, also 6 Jahre.
Der Schlüssel ist §196 InsO.
§ 196 Schlußverteilung
(1) Die Schlußverteilung erfolgt, sobald die Verwertung der Insolvenzmasse mit Ausnahme eines laufenden Einkommens beendet ist.
(2) Die Schlußverteilung darf nur mit Zustimmung des Insolvenzgerichts vorgenommen werden.
Wenn also die gesamte Insolvenzmasse verwertet ist (inklusive möglicherweise geführte Prozesse über Ansprüche resp. Anfechtungen) mit Ausnahme eines laufenden Einkommens (sonst würde das Verfahren ja bei Beträgen aus der Abtretungserklärung volle 6 Jahre laufen).