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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 16:20:57 *
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Autor Thema: Fragen zur Vorgehensweise bei drohender Insolvenz  (Gelesen 1680 mal)
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Pat
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« am: 15. Juli 2008, 19:47:10 »

Guten Tag zusammen,

ich bedanke mich schon im voraus für jede Hilfe. Bin im Moment total mit den Nerven runter...

Die Situation ist folgende:

Mein Vater ist selbständig, kann nun aber mangels Aufträgen und zunehmend schlechterer Gesundheit sein Büro nicht mehr weiterführen. Ausserdem ist er schon fast 70 Jahre alt.
Zudem ist er komplett zahlungsunfähig, die Konten sind überzogen und mittlerweile gesperrt.
Der Insolvenzantrag ist noch nicht gestellt!
Momentan sind wir dabei, eine Aufstellung der Gläubiger sowie etwaige offene Rechnungen (also von ihm an andere Firmen) anzufertigen.
Gleichzeitig muss er sein Haus per Vollstreckung räumen. Dies kann nur durch vorzeitigen freiwilligen Auszug vermieden werden.
Ausserdem müssen wir noch die Steuererklärungen von 2004 - 2008 erledigen.

Darf er private Gegenstände aus dem Haus verkaufen? Oder wird das nachträglich zur Insolvenzmasse hinzugerechnet? Schließlich kann er kaum alles aus dem Haus aufbewahren, bis der Insolvenzantrag durch ist. Wie lange dauert das?

Was muss er beachten? Die Schuldnerberatung erklärt sich erst nach der Insolvenz für zuständig :-(

Mehr Infos gerne per Nachfrage, ich habe keine Ahnung, was ihr für eine Auskunft wissen müsst...

Viele Grüße,
Pat
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Feuerwald
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Beiträge: 2767

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« Antworten #1 am: 15. Juli 2008, 20:00:59 »

"Die Schuldnerberatung erklärt sich erst nach der Insolvenz für zuständig :"

wie so denn das ?
OK, vermutlich eine Aussage einer der öffentlichen Beratungsstelle.
Welche Rechtsform hat das "Unternehmen" ?

PS: Bitte Nerven schonen und das Forum fragen ...



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Pat
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« Antworten #2 am: 16. Juli 2008, 18:07:26 »

Hallo!

Also, ich hoffe, meine Antwort ist befriedigend.
Da er als beratender und planender Ingenieur mit 1 festen Angestellten tätig war, gehe ich davon aus, dass es sich um ein Einzelunternehmen handelt. Es ist keine GmbH, er haftet mit seinem vollen (Privat-)Vermögen.

Die Erklärung der Zuständigkeit (bzw. eben nicht) der Schuldnerberatung stammt von dieser selbst, als wir auf der Suche nach Hilfe für den Insolvenzantrag waren :-(

Erstes positives Zeichen:
Wir können die Reisekostenabrechnungen fertig machen, da die Belege wohl vorhanden sind. Damit dann auch die Steuererklärungen ab 04. Einer der Gläubiger ist nämlich das Finanzamt, im Grunde müsste nach Prüfung eine Rückzahlung erfolgen, da die Bemessungsgrundlage aus einem der guten Jahre stammt, also 2002/2003.

Ich muss halt "nebenbei" auch noch arbeiten...wie die meisten ;-)

Viele Grüße,
Pat
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