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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 16:21:20 *
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Autor Thema: Fragen zur schlussverteilung  (Gelesen 292 mal)
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Bastian1983
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« am: 16. September 2011, 19:42:41 »

Guten abend
Ich habe da mal eine Frage zur schlussverteilung nur zur Verständnis.

Angenommen bei a: stehen 50,00 zur Verfügung welche gepfändet wurden wer bekommt diese die gläubiger nach Quote oder das Gericht bzw. Der th sofern die verfahrenskosten gestundet wurden und nachtaktiv sprich wenn das Gericht/ th Gezahlt wurde die gläubiger?

Vielen dank!
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Der_Alte
weiß was
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Danke
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« Antworten #1 am: 16. September 2011, 20:43:27 »

Erst der Treuhänder, dann das Gericht, zuletzt die Gläubiger - egal, ob die Verfahrenskosten gestundet wurden.
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Es grüßt der Alte
Bastian1983
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« Antworten #2 am: 17. September 2011, 06:51:17 »

Guten morgen!

Danke für die schnelle Antwort. Das heißt jetzt wenn ich es richtig verstanden habe das wenn es bei den 50,00 Euro bleibt diese ab den th gehen und wenn das Verfahren aufgehoben wird dann ohne schlussverteilung mangels Masse?

Vielen dank !
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