Fitnessunternehmen sagten mir, dass man bis zu 17.000 Euro im Jahr ohne Abgaben beim Finanzamt arbeiten kann!
-> Es geht hier um die Umsatzsteuer (§ 19 USTG), die sog. Kleinunternehmerregelung. Das Sie in einer Regelinsolvenz stecken, ist zu vermuten, dass bereits einmal Selbständig waren, was noch keine 5 Jahre zurück liegt. Ich empfehle Fachkunden rat einzuholen.
http://dejure.org/gesetze/UStG/19.htmlUnabhängig besteht natürlich eine Einkommensteuerspflicht.
Jedoch muss man sich doch Privatversichern lassen und sonstiges.
-> Man kann auch gesetzlich freiwillig versichert sein. Da Sie noch Leistungen nach dem SGB II beziehen, wäre zumindest für den Anfang ein aufstockender Bezug denkbar und somit die KV zunächst gesichert.
Wie sieht es damit aus was die Abgaben meines Treuhänders angeht
-> Hier kommt es auf den tatsächlichen Verfahrensstand an. Wenn das Insolvenzverfahren bereits aufgehoben ist, greifen hier 295 Abs. 2 InsO.
Und darf man eine freiberufliche Tätigkeit während dessen eigendlich aufnehmen?
-> Dürfen darf man schon.