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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum 21. November 2008, 14:54:27 *
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Autor Thema: Freibeträge?  (Gelesen 716 mal)
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hausgeist
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« am: 21. Juni 2007, 16:21:58 »

Guten Tag,

zu folgendem Thema hab ich hier nichts gefunden und deshalb meine Frage:

Mein Partner ist nun in der WVP und zu 100% schwerbehindert. Er hat einen Freibetrag von monatl. 308 Euro, der auch auf der Steuerkarte eingetragen ist. Dadurch ist natürlich das Nettoeinkommen etwas höher. Ist es rechtens, dass da vom IV bzw. Treuhänder nichts abgezogen wird? Gibt es da so eine Art Härtefallregelung oder wäre es sogar besser und günstiger den Freibetrag nächstes Jahr über die Einkommenssteuer zurückzuholen?

Dann noch die Frage bezüglich des Fahrgelds. Der Arbeitsplatz ist 35km entfernt, so dass täglich 70 km zu fahren sind, was bei den heutigen Bezinpreisen ja ganz schön zu Buche schlägt. Kann man da vielleicht eine Heraufsetzung des Pfändungsfreibetrages beantragen?

Schönen Tag noch.
"Danke" erhalten von:
jafern
« Letzte Änderung: 05. Juli 2007, 20:36:56 von hausgeist » Gespeichert
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« Antworten #1 am: 22. Juni 2007, 11:05:26 »

Hallo zusammen,

ich weiß jetzt nicht, aber kann es sein, dass ich die Frage hier falsch gestellt habe oder
gibts darauf keine Antwort?

Grüße hausgeist
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Feuerwald
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« Antworten #2 am: 22. Juni 2007, 11:17:40 »

nach Aufhebung des Insolvenzverfahren,
in der sog Wohlverhaltensphase, fällt die Steuererstattung dem "Schuldner" zu, es sei denn, das Finanzamt wäre Insolvenzgläubiger und würde aufrechnen.

Eine "Härte(!)fallregelung" gibt es schon,

§ 850f ZPO - Änderung des unpfändbaren Betrages

(1) Das Vollstreckungsgericht kann dem Schuldner auf Antrag von dem nach den Bestimmungen der §§ 850c, 850d und 850i pfändbaren Teil seines Arbeitseinkommens einen Teil belassen, wenn


 b) besondere Bedürfnisse des Schuldners aus persönlichen oder beruflichen Gründen oder


... müsste sorgsam geprüft und ggf. beim Isolvenzgericht beantragt werden. Haben Sie einen nachweisbaren erhöhten Aufwand ?

Gruss
Feuerwald

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hausgeist
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« Antworten #3 am: 22. Juni 2007, 11:30:46 »

Hallo Feuerwald,

vielen Dank für die Antwort.

Also wenn ich das recht verstanden habe, wäre es demnach besser, im nächsten Jahr den Freibetrag rückwirkend geltend zu machen als ihn in der Steuerkarte eintragen zu lassen? Weil der Abzugsbetrag rechnet sich ja nach dem Nettogehalt.....also wenn das niedriger wäre, würde weniger abgezogen und wir könntens letztendlich dann vom FA zurückholen?

Naja mit den Fahrtkosten haben wir glaub ich schon einen erhöhten Mehrbedarf......wie gesagt, mein Partner hat 100% mit dem Merkzeichen H........das heißt, wir könnten zusätzlich zum normalen Arbeitsweg noch jeweils eine Leerfahrt absetzen beim Finanzamt, weil ich ihn derzeit ja zur Arbeit fahre und wieder abhole....das wären dann 35 km x 4 täglich 140 km......das schlägt natürlich schon ganz schön zu buche. Oder zählt das dann nur beim FA?

LG hausgeist
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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #3 am: 22. Juni 2007, 11:30:46 »


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Feuerwald
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« Antworten #4 am: 22. Juni 2007, 22:49:05 »

ich muss die Antwort für heute schuldig bleiben,

die Motivation hat wegen "immoakuter" Anfeindungen diverser Poster etwas gelitten. Manche Menschen können scheußlich sein. Morgen mehr.

Gruss
Feuerwald




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hausgeist
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« Antworten #5 am: 22. Juni 2007, 22:52:29 »

Oh das tut mir wirklich leid......menschen gibts..... fuchsteufelswild uneinsichtig uneinsichtig
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paps
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« Antworten #6 am: 22. Juni 2007, 23:11:35 »

ohne mich jetzt zu weit hinauszulehnen; ja, durch das geringere Netto würde weniger Pfändbares abgeführt.
Sofern keine Nachtragsverteilung beantragt ist stünde die Erstattung ja ihnen zu.

Ist eine rechnerische Sache.

Problem:  Es gibt diverse Fachmeinungen, die dies als Gläubigerschädigende Handlung auslegen (freibeträge werden gekanzelt)

Von daher auch die Überlegensphase von Feuerwald.
-------------------------------------
Und das fällt bei Anfeindungen nun mal besonders schwer, wenn man versucht zu helfen und Gegenleistungen ja in diesem Job meist ausbleiben.
Mal abgesehen  von den glücklichen Gesichtern.
 Aber die sieht man im Forum ja nicht.,
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Mfg Paps

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Paps ist Initiator und Leiter einer Selbsthilfegruppe für Schuldner und arbeitet hauptberuflich für die Debeka
hausgeist
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« Antworten #7 am: 22. Juni 2007, 23:18:01 »

danke schön paps......

ja stimmt, darüber hab ich garnicht nachgedacht......ich glaub das lassen wir dann doch lieber.........wir wollen das ganze ja sauber durchziehen, damit er am ende endlich mal schuldenfrei ist.....nachdem er das ja schon fast 20 jahre mit sich rumschleppt...hatte das ja mal mit so einer direkten LV durch den AG durchgedacht........aber dann auch irgendwo gelesen, dass das dann im endeffekt negativ ausgelegt wird und das dann seinlassen. wie gesagt es soll sauber abgewickelt werden und dass es ne zeit ist, die nicht leicht wird war uns schon klar, allerdings dass die erste zeit sooooooooo schwer werden würde hätte ich mir nicht vorstellen können, aber nun ist wohl das schlimmste durch....vorausgesetzt natürlich er behält seinen job....das ist ja noch nicht geklärt, der termin im personalbüro wurde verschoben.....also drückt uns bitte die daumen, dass das gut ausgeht...... :-)

lg hausgeist

ps: achso wie wissen wir eigentlich ob eine nachtragsverteilung beantragt ist? oder kann das jederzeit passieren?
« Letzte Änderung: 22. Juni 2007, 23:20:41 von hausgeist » Gespeichert
Schulden & Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #7 am: 22. Juni 2007, 23:18:01 »


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hausgeist
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« Antworten #8 am: 02. Juli 2007, 22:14:27 »

Hallole,

Ich wollte nur nochmal nachfragen wie man das mit der Nachtragsverteilung weiß?
Also ob die beantragt wurde oder nicht? bzw. wann wird die normalerweise beantragt?

Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.

lg
hausgeist
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« Antworten #9 am: 02. Juli 2007, 23:15:10 »

Sie sollte zum Schlusstermin beantragt sein und im Aufhebungsbeschluß stehen.
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« Antworten #10 am: 02. Juli 2007, 23:37:13 »

hallole nochmal,

ah danke für die antwort............also da steht nichts davon drin.....
dann gehört auch die steuererstattung von 2006 uns? oder müssen wir
die dann abführen? und die nächsten ja dann sowieso oder?

lg
hausgeist
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paps
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« Antworten #11 am: 03. Juli 2007, 00:20:47 »

Sie gehört Ihnen.
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« Antworten #11 am: 03. Juli 2007, 00:20:47 »


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