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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 16:23:08 *
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Autor Thema: Freigabe aus Insolvenzbeschlag  (Gelesen 2892 mal)
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wernicht
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« am: 20. Dezember 2008, 16:42:56 »

Hallo und guten Tag,

kurz eine Beschreibung der Situation:

sowohl meine Frau als auch ich, beide eigene IV, durchlaufen eine Insolvenz. Nun haben beide IV unser Haus  aus dem Insolvenzbeschlag freigegeben. Alle Kosten kommen nun wieder auf uns zu. Das Haus ist vermietet, aber beide Mieter zahlen keinen Pfennig, und das seit 2, 5 Jahren. Harz 4 zahlt Miete an die Mieter, die behalten das aber selbst für sich! Wir hatten kein Geld für eine Klage, Die IV wollten nicht, da bei Harz 4 ja nix zu holen wäre. Dadurch sind wir ja erst in die Insolvenz gekommen.

Wer kann uns Tipp geben, was wir machen sollen.

Vielen Dank im Vorraus

wernicht
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« Antworten #1 am: 20. Dezember 2008, 17:46:20 »

Der Arge die Situation schildern und die direkte Zahlung des Mietzuschusses auf ihr Konto verlangen oder die Mietverträge fristlos kündigen.



 
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« Antworten #2 am: 20. Dezember 2008, 18:32:39 »

Die Arge wurde bereits vor 2 Jahren informiert, handelte aber scheinbar nicht. Habe dann vor 4 Wochen erfahren, dass sie die Miete wohl weiter an den Mieter überwiesen hat. Daraufhin habe ich die Arge nochmals schriftlich auf die Situation aufmerksam gemacht. Die Antwort - Zitat.
Für die Information bedanke ich mich bei Ihnen und drücke auch mein Bedauern über diese Angelegenheit aus.
Dennoch muss ich Ihnen mitteilen, dass es sich bei Mietschulden um rein privatrechtliche Angelegenehit handelt.
Zu Ihren im Schreiben gestellten Fragen, muss ich Sie auf die datenschutzrechtlichen Bestimmungen hinweisen, die es mir nicht mögllich machen Ihnen dazu Auskunft zu geben.

Eine Zahlung an mir ist nur mit Einverständnis des Mieters möglich!

Fristlose Kündigung ist bereits vor 2,5 Jahren passiert, aber die ziehen nicht aus. Der IV machte keine anstallten etwas zu tun, da die Mieter Ihm in Aussicht gestellt hatten, dass Ihr Vater das Haus kaufen würde! Was natürlich nicht passiert ist. Und nun hat er es  seit gestern freigegeben.

Und ich den Mist wieder zurück undecided
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Mausilein


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« Antworten #3 am: 20. Dezember 2008, 18:42:18 »

Ich würde einen Anwalt einschalten.

Am besten einmal zum Amtsgericht gehen und sich einen Beratungshilfeschein holen. Mit diesem Schein dann einen Beratungstermin bei einem Anwalt (aber nicht der IV/TH) vereinbaren. Sofern geklagt wird, kann auch Prozeßkostenhilfe beantragt werden
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wernicht
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« Antworten #4 am: 20. Dezember 2008, 18:58:53 »


Aha Beratungshilfeschein, ich danke dir sehr für die Info

mfg

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 20. Dezember 2008, 18:58:53 »



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paps
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« Antworten #5 am: 20. Dezember 2008, 23:13:30 »

Da der IV freigegeben hat, ist das Grundstück sicherlich noch belastet?
Ansonsten hätte dieser eine Zwangsräumung durchsetzen können und das Grundstück veräußert.

Welche Zwangsmassnahmen haben Sie denn selber vor der InsO durchgeführt?
Wenn Sie jetzt erst mitbekommen, dass auch Beratungshilfe möglich gewesen wäre?

Ist das Grundstück unbelastet, könnten natürlich noch andere Wege beschritten werden.
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« Antworten #6 am: 21. Dezember 2008, 14:19:34 »

Stimmt, das Grundstück ist belastet. Zwangsmaßnahmen wurden noch nicht durchgeführt. Ein Anwalt hatte schon alle Unterlagen und hat den Mietern gekündigt. Aber bevor weiteres in Angriff genommen wurde, sagte mein IV er kümmere sich ab sofort um alles.
Und wir waren so depri, das uns schon alles egal war, wir wollen auch eigentlich nichts mehr damit zu tun haben. Uns wäre es schon recht, wenn die Bank das Haus versteigern ließe. Werde mich Montag mal an die Bank wenden. Wäre eine Eigentumsaufgabe eigentlich was für solch eine Situation?


mfg

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« Antworten #7 am: 21. Dezember 2008, 14:21:08 »

Den Anwalt hatten wir noch selbst bezahlt
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