Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 13. Februar 2012, 07:39:42 *
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Autor Thema: Freigabe der Immobilien aus Insolvenzmasse - HILFE  (Gelesen 2150 mal)
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Stadtfuchs
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« am: 18. Juli 2010, 09:22:09 »

Hallo an das Forum hier,

habe vor einiger Zeit das forum hier durch Zufall gefunden und finde es echt klasse - Respekt :-)

so nun zu mir bzw. uns :

Kurz die Geschichte damit Ihr das besser nachvollziehen könnt.

Mein Mann hat vor 8 Jahren einen hoch verschuldeten Gastrobetrieb seiner Eltern übernommen. Wir haben diesen dann noch 2 Jahre geführt und dann sagte die Bank ( Hauptgläubiger ) wir sollen den Betrieb einstellen und verpachten, was wir auch gemacht haben. Das die Verpachterei, 3 Pächter insgesamt, ein Desaster wurde wusste im Vorfeld keiner.

Nun ist es so, das wir Anfang letzten Jahres die Regelinsolvenz einreichten, wir haben den Antrag ohne Hilfe etc. ausgefüllt. so. das Insolvenzverfahren wurde im Juni 09 eröffnet.

Nun ist es so, das in dem Betrieb noch die Eltern meines Mannes wohnen, da ein leibgeding auf dieses Haus im Grundbuch eingetragen ist. Sprich, es fallen nach wie vor Kosten an über Abwasser, etc....

Ich muss dazusagen, das es auch mich, nicht nur meinen Mann, in die Insolvenz geritten hat, da ich leider Gottes einige Sachen mit unterschrieben habe - sprich wir sind beide im Verfahren.

Vor ein paar Tagen kam nun ein Brief des TH das er die Immobilie und das Grundstück, welches auch noch vorhanden ist, aus der Masse freigegeben hat, da es trotz  grosser Anstrengungen seitens der Bank nicht zu verkaufen sei. Zwangsvollstreckung ist aber beantragt und eingetragen im Grundbuch und wird seitens der Bank angetrieben.

Meine Frage nun dazu :

Was heisst das jetzt für uns - die Freigabe aus der masse ???

Könnte ich nun theoretisch Sachen bzw. Einrichtung des Lokales verkaufen ohne Ärger zu bekommen ,bzw. das uns dieses Geld bleiben würde ???

Kann mein Mann baldigst einen Eigentumsverzicht machen, oder ist das nicht möglich ??? Er ist alleiniger Eigentümer der Immobilie sowie auch des Grundstückes.



Bitte um Hilfe, da ich wirklich mittlerweile am Ende meiner nerven bin.


MfG
Stadtfuchs .........
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Stadtfuchs
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« Antworten #1 am: 18. Juli 2010, 16:22:20 »

Kann mir denn hier auch keiner ein bisschen helfen ???

Über ein paar Antworten wär ich echt froh :-(

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paps
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« Antworten #2 am: 18. Juli 2010, 20:47:47 »

Die Freigabe der Immo (des Grundstücks) bedeutet, dass Sie für alle Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit dieser wieder eigenverantwortlich sind.

M.E. bedeutet dies aber nicht, dass damit auch der Inhalt der Immo freigegeben wurde.

Aus meiner Sicht gibt es für Gewerbeimmos keinen Eigentumsverzicht.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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« Antworten #3 am: 30. Juli 2010, 19:30:40 »

Ich könnte mir vorstellen, dass die Einrichtung Zubehör zum Grundstück ist. Mögl. wäre sie dann auch freigegeben.
Außerdem könnte die Einrichtung zum Haftungsverband der Grundschuld/Hypothek gehören. Die Bank wäre wohl kaum begeistert, wenn Sie deren Sicherheiten verkaufen.

Diese Punkte sind immer schwierig und sollten sorgfältig geprüft werden.
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« Antworten #4 am: 01. August 2010, 01:08:44 »

Hallo ,

ich nochmal,
ja heute kam ein Schreiben vom Grundbuchamt, das der Insolvenzvermerk gelöscht worden ist .

Was hat denn dies nun wieder zum bedeuten ???

Einerseits heisst es, das die Zwangsversteigerung vermerkt worden ist und dann kommt ein Schreiben, das der Insovermerk gelöscht worden ist. Wer soll sich denn da noch auskennen ???
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 01. August 2010, 01:08:44 »



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« Antworten #5 am: 01. August 2010, 10:30:06 »

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
Wenn ein Grundstück aus der Masse freigegeben wird, muss natürlich der Insolvenzvermerk im Grundbuch gelöscht werden.
Das Zwangsversteigerungsverfahren läuft normal weiter.
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Stadtfuchs
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« Antworten #6 am: 02. August 2010, 10:56:02 »

Achso, okay danke für die Antwort...

Naja ich bin eh froh wenn diese Immobilie endlich versteigert wird usw... wobei ich glaube, das es nicht versteigert werden kann... Tja.... nehmen wir mal an, das es nicht vewertbar ist usw und es ist nach den 6 jahren, bzw. sinds nur noch 5 Jahre bei meinem mann, was ist dann mit der Immobilie ??? Fällt die ihm dann wieder voll zu oder wie ??? Da würde ja auf gut Deutsch der Zirkus wieder von vorne losgehen usw... - wegen der Hütte sind wir ja in diese Situation gerutscht .-((((((((((((

Was kann man da machen, damit man diese Immo loskriegt ?? Solange wir die am haken haben, werden wir nie Ruhe finden .-(((
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