Hallo Paps!
Der Freistellungsauftrag war für zwei Lebensversicherungen, welche im Mai gekündigt wurden.
Begünstigte waren die Kinder, aber ich war Versicherungsnehmer.
Den Freistellungsaufrag kann ich nachreichen oder später bei der Einkommensteuererklärung geltend machen.
Nur ist meine Frage eben, ob ich die 801 Euro im Kalenderjahr jetzt überhaupt noch geltend machen kann, da im September mein Insolvenzverfahren eröffnet wurde.
Das gilt ja auch für meine Hausbank, da liegt ein Freistellungsauftrag in Höhe von z.B 50 Euro.
Steht der für mich geltende Höchstbetrag von insgesamt 801 Euro im Kalenderjahr mir jetzt 6 Jahre lang nicht mehr zur Verfügung?

LG Tatum