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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 16:27:09 *
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Autor Thema: Freiwillig Krankenversichert  (Gelesen 931 mal)
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Hardcastle666
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« am: 13. März 2009, 16:19:29 »

Hallo an alle,
ich bin seit etwas über ein Jahr freiwillig Krankenversichert. Die Krankenkasse hatte mich mit 550 € pro Monat eingestuft. Ich konnte nicht zahlen! Ich dachte es erledigt sich von selbst! Aber nach dem neuen Krankengesetz erledigt sich das nicht mehr selbst. Früher wurde man gekündigt heute darf die Krankenkasse das nicht mehr. Mein Rückstand beläuft sich inzwischen auf 17020,34 €. Wie soll ich die jemals zurückzahlen? Bei Privatinsolvens bleibt die Summe trotzdem bestehen und wird auch größer. Was soll ich tun? Wer kann mir Helfen?

Danke im vorauss!!!
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ThoFa
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« Antworten #1 am: 13. März 2009, 17:05:40 »

Hallo,

Bei Privatinsolvens bleibt die Summe trotzdem bestehen und wird auch größer.

nö.

MfG

ThoFa
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Hardcastle666
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« Antworten #2 am: 13. März 2009, 19:10:59 »

Was heisst den "nö"?
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Feuerwald
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« Antworten #3 am: 13. März 2009, 19:46:36 »

Es gibt hier wohl zwei Dinge zu betrachten:

a) Beitragsrückstand vor Insolvenzeröffnung. Das ist eine Insolvenzforderung, die auch von der Restschuldbefeiung erfasst wird. Dennoch kann es sein, dass die Kasse die Leistung verweigert, bis diese Forderung beglichen ist, was jedoch weitere Probleme aufwirft, selbst wenn man zahlen könnten

b) Beiträge die nach Eröffnung entstehen, da eine Versicherungspflicht besteht, gleich ob man sich das nun leisten kann oder nicht. Hier gibt es jedoch Möglichkeiten den Beitrag zu senken bzw. Zuschüsse zu beantragen.

Fakt ist schon, wer Pech hat zahlt nach Eröffnung seine Beiträge und kommt dennoch nicht in den Genuss der Leistungen wegen dem vor-insolvenzlichen Beitragsrückstand.

Wir exerzieren das gerade an folgendem ganz realen Beispiel durch:

Rückstand bei gesetzlicher Kasse aus freiwilliger KV Versicherung eines früheren Selbständigen, der mit Beitragsrückstand ins Insolvenzverfahren musste und nunmehr als Arbeitnehmer Monat für Monat seine Sozialkassenbeiträge vom Lohn abgezogen bekommt. Dennoch: Die Kasse mein "Nur Notversorgung für die gesamte Familie" bis zum Ausgleich des vor-insolvenzlichen Beitragsrückstands ....

Folglich wird Monat für Monat ein ganz stattlicher Beitrag an die Kasse entrichtet, die Kasse streicht ein und leistet dafür nichts. Die lukrative Zustand kann sich nach deren Auffassung gerne über die kommenden 200 Jahre hinziehen.

Was nicht bedeutet, die Kasse ist im Recht.
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paps
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« Antworten #4 am: 14. März 2009, 10:53:23 »

Wenn ich das richtig verstehe, ist noch keine Inso eingeleitet.
Dann sollte die Kündigungsfrist bei der alten KK genutzt werden um in eine andere Kasse oder PKV zu wechseln.
Möglichst im zeitlichen Zusammenhang mit der Beantragung/Eröffnung.

Wäre aus meiner Sicht eine Variante, um dem gesetzlichen Unsinn mit der Notversorgung bei Beitragsrückständen aus dem Weg zu gehen.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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« Antworten #4 am: 14. März 2009, 10:53:23 »



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Tom36_pleite
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« Antworten #5 am: 14. März 2009, 13:16:35 »

Zitat
Bei Privatinsolvens bleibt die Summe trotzdem bestehen und wird auch größer.


Wenn man nun privat versichert wäre,  bleibt hier dann auch die Summe bestehen?
Die Private kann einen ja auch nicht rauswerfen.

Gruss
Tom

ps.
nachtrag
Meine Frage kann gelöscht werden, da steht ja alles. coffee

http://www.pleite-was-nun.info/Forum-top-Krankenversicherungspflicht-fuer-alle-zum-01-01-2009-3603.html
 
« Letzte Änderung: 14. März 2009, 13:33:11 von Tom36_pleite » Gespeichert
Tags: Krankenkasse Schulden Hilfe 
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