Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 16:33:55 *
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Autor Thema: GBR Insolvenz oder Verbraucher Insol.  (Gelesen 4519 mal)
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hoffnung82
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« am: 05. August 2009, 10:19:12 »

Hallo Zusammen,

Bin verzweifelt wie viele andere hier.
Vor 3 Jahren habe ich begonnen mit meiner Mutter eine  GbR im IT Bereich zu gründen.Die Fa lief ganz gut bis vor einem Jahr.Obwohl Verträge bestanden haben mich meine Auftraggeber hängen lassen.<von zwei großen großen Auftraggebern wurde ich hingehalten, diese machten mir Hoffnung doch wieder alles in den Griff zu bekommen.Leider konnte ich zum Schluss keine Gehälter mehr bezahlen und meine Mitarbeiter kündigten(logischerweise)Es kam dann alles Schlag auf schlag.
Nun sind bei mir auf mein Privat & Geschäftskonto schon Pfändungen eingegangen sprich die konten wurden gesperrt.
Ich muss jetzt Insolvenz anmelden da mir keine andere Möglichkeit mehr bleibt.

Zu meinen Fragen:

Da ich & meine Mutter gesellschafter der GBR sind müssen wir beide eine Verbraucherinsolvenz anmelden oder müssen wir nur die gbr insolvent melden?!Wir sind uns nicht sicher was wir tun sollen.meine mutter dachte schon daran eine EV zu unterzeichnen.

Wenn ich mir jetzt einen Antrag besorge in ausfülle und zurückschicke, wie lange dauert es bis erstmal ein kompletter Stop eingelgt wird.Ab wann kümmert sich der IV um alles.Ich werde von den Gläubigern schon sehr heftig betrieben und habe Angst etwas Falsch zu machen, da ich mich überhaupt nicht auskenne.

Kann ich wenn ich den Antrag auf Insolvenz abgeschickt habe noch zur EV gezwungen werden?
Was passiert wenn ich diese Unterzeichne und den Insolvenzantrag abgeschickt habe?Wie soll ich mich in diesem Fall verhalten?

Meine Mutter und ich wohnen unter dem Dach meiner Oma.Sie ist schon etwas älter.
Wenn sie verstirbt und vererbt das Haus meiner Mutter oder mir was passiert dann genau?
Wird die Komplette Erbschaft dann zu 50% an IV abgegeben (sprich der IV versteigert das Haus und wir müssen raus?), oder verlangt der IV 50 Prozent der kompletten Schulden um zu tilgen?Verstehe das nämlich nicht ganz, denn wenn das Haus mehr Wert ist als die Schulden kann er doch keine 50%behalten... oder kann er doch?Verändert sich etwas Erbschaftstechnisch wenn man in der wohlverhaltenphase ist?Kann man dem IV im Falle des Falles einen Vergleich anbieten?

 cry ich bin fix und fertig und halt das alles langsam nicht mehr aus..
Vielen lieben Dank im vorraus für eure Antworten.



 

« Letzte Änderung: 05. August 2009, 10:23:05 von hoffnung82 » Gespeichert
hoffnung82
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« Antworten #1 am: 05. August 2009, 10:54:51 »

Ich hätte noch eine Frage... wenn sich das bestätigt was ich gerade im I-net gelesen habe dann kann ich mir gleich den Strick geben...
"1. Anwendungsbereich
Das Verbraucherinsolvenzverfahren gilt für alle natürlichen Personen,
– die keine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit ausüben oder ausgeübt haben,
– die zwar eine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt haben, deren Vermögensverhältnisse
aber überschaubar sind und gegen die keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen.
Als überschaubar gelten die Vermögensverhältnisse nur, wenn die Schuldnerin oder der
Schuldner zu dem Zeitpunkt, zu dem der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt
wird, weniger als 20 Gläubiger hat (§ 304 InsO)."

Was heisst das? ich hatte ja zwei Angestellte .. hier sind noch Gehälter offen.. ist das damit gemeint?

Ich bin mir nicht sicher.. ich glaube es sind mehr wie 20..

heisst das ich kann keine verbraucherinsolvenz mehr machen.. dann aber wirklich gute nacht! heulen
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lucca_m
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« Antworten #2 am: 05. August 2009, 10:58:15 »

Dann machen Sie eben die Regelinsolvenz. Und das am besten mit jemande, der sich damit auskennt.
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hoffnung82
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« Antworten #3 am: 05. August 2009, 12:10:34 »

Ich habe ein wenig darüber gelesen.. eine andere Möglichkeit als Regelinsolvenz besteht ja anscheinend nicht.Hat das regelinsolvenverfahren für den schuldner nachteile gegenüber der verbraucherinsolvenz?

Wie ist das denn jetzt ? Ich gehe auf das Amtsgericht und hohle mir den Antrag auf Regelinsolvenz?
Oder benötige ich einen für mich und meine Mutter?
Werden die aufgelaufenen Kosten der GbR jetzt aufgeteilt zwischen mir und meiner Mutter (->sind beide gesellschafter)

Bitte bitte ihr müss mir nicht viel helfen aber ein wenig hinstupsen würde schon helfen  search
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ThoFa
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« Antworten #4 am: 05. August 2009, 12:13:55 »

Hallo,

oh man Sie werden im Verfahren gnadenlos untergehen. Begeben Sie sich in Beratung und wenn Sie sich keine vernünftige leisten können,
dann zumindestens mal bei der öffentlcihen Schuldnerberatung vorsprechen.

Es kann u.U. sinnvoller sein, zunächst für die GbR Insolvenz anzumelden, aber das muss genau geprüft werden.

MfG

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« Antworten #4 am: 05. August 2009, 12:13:55 »



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hoffnung82
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« Antworten #5 am: 05. August 2009, 14:58:12 »

Erstmal danke für die Antwort,

werde jetzt zur öffentlichen Schuldnerberatung gehen in der Hoffnung das diese mir weiterhilft.
 
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« Antworten #6 am: 06. August 2009, 10:07:25 »

Hallo,

oh man Sie werden im Verfahren gnadenlos untergehen. Begeben Sie sich in Beratung und wenn Sie sich keine vernünftige leisten können,
dann zumindestens mal bei der öffentlcihen Schuldnerberatung vorsprechen.

Es kann u.U. sinnvoller sein, zunächst für die GbR Insolvenz anzumelden, aber das muss genau geprüft werden.

MfG

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Bei mir war es ähnlich. Mein Anwalt, den rate ich dir übrigens auch dringend, hat für unsere GbR - mein Bruder und ich -  erst einen Regelinsolvenzantrag für die GbR und gleichzeitig einen für jeden einzelnen eingereicht. Nach ca. 2 Wochen ist dann der GbR-Antrag mangels Masse aufgehoben worden - d.h. es gibt ab diesem Zeitpunkt auch keine GbR mehr- seit dem 13.07. ist das Regelinsolvenzverfahren, aufgrund des "Einzelantrages" gegen mich eröffnet, mein Bruder wartet noch.
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« Antworten #7 am: 06. August 2009, 10:20:23 »

Alternativ können sich Selbständige auch an den Bundesverband Selbständige - sido! e.V. wenden. Das erste Gespräch mit Situationsanalyse und Orientierungshilfe ist kostenlos.
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« Antworten #8 am: 06. August 2009, 21:09:38 »

Hallo,

Bei mir war es ähnlich. Mein Anwalt, den rate ich dir übrigens auch dringend, hat für unsere GbR - mein Bruder und ich -  erst einen Regelinsolvenzantrag für die GbR und gleichzeitig einen für jeden einzelnen eingereicht. Nach ca. 2 Wochen ist dann der GbR-Antrag mangels Masse aufgehoben worden - d.h. es gibt ab diesem Zeitpunkt auch keine GbR mehr- seit dem 13.07. ist das Regelinsolvenzverfahren, aufgrund des "Einzelantrages" gegen mich eröffnet, mein Bruder wartet noch.

In dem Fall, war der Antrag für die GbR ganz offensichtlich sinnlos.  huh

MfG

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« Antworten #9 am: 07. August 2009, 08:38:22 »

Hallo,

Bei mir war es ähnlich. Mein Anwalt, den rate ich dir übrigens auch dringend, hat für unsere GbR - mein Bruder und ich -  erst einen Regelinsolvenzantrag für die GbR und gleichzeitig einen für jeden einzelnen eingereicht. Nach ca. 2 Wochen ist dann der GbR-Antrag mangels Masse aufgehoben worden - d.h. es gibt ab diesem Zeitpunkt auch keine GbR mehr- seit dem 13.07. ist das Regelinsolvenzverfahren, aufgrund des "Einzelantrages" gegen mich eröffnet, mein Bruder wartet noch.

In dem Fall, war der Antrag für die GbR ganz offensichtlich sinnlos.  huh

MfG

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Ja, denke ich auch. Nur lieber so, als dann irgendwelche Probleme...
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Feuerwald
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« Antworten #10 am: 07. August 2009, 08:55:05 »

unterstellt die GbR ist ohne Vermögen.

Hat das regelinsolvenverfahren für den schuldner nachteile gegenüber der verbraucherinsolvenz?

-> die Rechte des Insolvenzverwalters sind etwas erweitert  als die eines Treuhänders in der Verbraucherinsolvenz.  Ansonsten kann’s egal sein, in beiden Verfahren ist die Restschuldbefreiung möglich.

Wie ist das denn jetzt ? Ich gehe auf das Amtsgericht und hohle mir den Antrag auf Regelinsolvenz?

-> Wenn Sie als natürliche Person ein Insolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren durchlaufen wollen, sind es drei Anträge, die zu stellen sind.

a) Den eigentlichen Insolvenzantrag
b) den Antrag auf Restschuldbefreiung
und ggf.
c) den Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten.


Oder benötige ich einen für mich und meine Mutter?

-> wie zuvor. Wenn die Mutter ebenso Restschuldbefreiung erlangen will, muss diese einen eigenen Antrag (plus die zwei wie zuvor) stellen.

Werden die aufgelaufenen Kosten der GbR jetzt aufgeteilt zwischen mir und meiner Mutter (->sind beide gesellschafter)

-> nein.

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« Antworten #11 am: 07. August 2009, 12:42:09 »

Sinnlos = Problem

besonders bei unternehmerischen Angelegenheiten, da "sinnlos" unnötig Geld oder Resourcen oder Zeit kostet!!!

Das wäre so, als würde ich einen Balkon an eine Wand bauen, die weder Tür noch Fenster hat. Der Balkon selbst macht keine Probleme, die Wand hat auch kein Problem. Sinnlos ist die Aktion und wenn man dann doch auf die Idee kommen sollte eine Tür und Fenster durchzubrechen, dann kommen die Probleme.

Schade.
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« Antworten #12 am: 07. August 2009, 13:22:14 »

unterstellt die GbR ist ohne Vermögen.

Hat das regelinsolvenverfahren für den schuldner nachteile gegenüber der verbraucherinsolvenz?

-> die Rechte des Insolvenzverwalters sind etwas erweitert  als die eines Treuhänders in der Verbraucherinsolvenz.  Ansonsten kann’s egal sein, in beiden Verfahren ist die Restschuldbefreiung möglich.

Wie ist das denn jetzt ? Ich gehe auf das Amtsgericht und hohle mir den Antrag auf Regelinsolvenz?

-> Wenn Sie als natürliche Person ein Insolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren durchlaufen wollen, sind es drei Anträge, die zu stellen sind.

a) Den eigentlichen Insolvenzantrag
b) den Antrag auf Restschuldbefreiung
und ggf.
c) den Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten.


Oder benötige ich einen für mich und meine Mutter?

-> wie zuvor. Wenn die Mutter ebenso Restschuldbefreiung erlangen will, muss diese einen eigenen Antrag (plus die zwei wie zuvor) stellen.

Werden die aufgelaufenen Kosten der GbR jetzt aufgeteilt zwischen mir und meiner Mutter (->sind beide gesellschafter)

-> nein.






Also ich kann dir nur den Tip geben, zu einem Anwalt oder einer anderen Beratungsstelle zu gehen - das ist alles nämlich nicht so einfach.

Kann ja mal kurz neine Situation schildern:
Mein Bruder und ich sind eine GbR gewesen.(mit Verteilung von Gewinn und Verlust von 80% ich und 20% mein Bruder laut GbR Vertrag)Haben , durch finazielle Schwierigkeiten bei einem Insolvenzanwalt beratung gesucht und zum Glück auch gefunden - da unsere Gesamtschuld so bei ca. 86.000.-Euro inkl. Privatschulden liegt, haben wir uns dann gemeinsam für die Insolvenz entschieden. Da es mehr als 19 Gläubiger sind, stellte sich die Frage nach der Verbraucherinsolvenz gar nicht.

Wie schon beschrieben haben wir dann einen Regelinsolvenzantrag für die A+P GbR, für A alleine und für P alleine, eingereicht +plus Restschuldbefreiungsantrag und Stundung.

Da auch in unserer GbR kein Vermögen vorhanden war, kam relativ schnell das Schreiben vom Gericht zum Insolvenzantrag für die A+P GbR -Mangels Masse aufgehoben.
Seit diesem Zeitpunkt, laut unserem Anwalt, ist die GbR bei allen Ämtern, Banken usw. keine GbR mehr, sondern es geht ja dann ans Privatvermögen.

Es bleibt dennoch die Regelinsolvenz, da mehr als 19 Gläubiger, ehemals Selbstständig usw.

Mein Insolvenzverfahren ist eröffnet und ich war auch schon bei meinem Insolvenzverwalter - mein Bruder wartet noch, da das Gericht bei Ihm fälschlicherweise, obwohl Regelinsolvenzantrag, mit einem falschen Schreiben ( Sie erfüllen die Vorraussetztungen zum Verbraucherinsolvenzverfahren - einem AEV wird zugestimmt) geantwortet hat.

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« Antworten #13 am: 07. August 2009, 13:43:39 »

"Da es mehr als 19 Gläubiger sind, stellte sich die Frage nach der Verbraucherinsolvenz gar nicht."
Die hätte sich in Ihrem Fal auch bei 2 Gläubigern nicht gestellt!

Mal abgesehn davon, wiederholen Sie sich und die Vorgensweise ist nicht nur unglücklich, sonder am Thema vorbei. Grundsätzlich gilt: eine GbR ist die ungünstigste Gesellschaftsform für die Gesellschafter. Nur - und das wissen die wenigsten - im Insolvenzfall hat die GbR unglaubliche Vorteile für die Gesellschafter. Evtl. wäre ein Insolvenzverfahren der Gesellschafter zu vermeiden gewesen.

Was soll's Der Balkon wurde für viel Geld gebaut und die Wand ist eine tragende Wand und darf nicht durchbrochen, der Bauträger ("Insolvenzspezialist-Anwalt") hat sein Geld bekommen und alle glauben, dass muss so sein!
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« Antworten #14 am: 07. August 2009, 14:15:25 »

"Da es mehr als 19 Gläubiger sind, stellte sich die Frage nach der Verbraucherinsolvenz gar nicht."
Die hätte sich in Ihrem Fal auch bei 2 Gläubigern nicht gestellt!

Mal abgesehn davon, wiederholen Sie sich und die Vorgensweise ist nicht nur unglücklich, sonder am Thema vorbei. Grundsätzlich gilt: eine GbR ist die ungünstigste Gesellschaftsform für die Gesellschafter. Nur - und das wissen die wenigsten - im Insolvenzfall hat die GbR unglaubliche Vorteile für die Gesellschafter. Evtl. wäre ein Insolvenzverfahren der Gesellschafter zu vermeiden gewesen.

Was soll's Der Balkon wurde für viel Geld gebaut und die Wand ist eine tragende Wand und darf nicht durchbrochen, der Bauträger ("Insolvenzspezialist-Anwalt") hat sein Geld bekommen und alle glauben, dass muss so sein!





Tut mir leid wenn ich ihnen jetzt zu nahe trete ,aber bevor sie jedesmal in Rätseln sprechen, erzählen sie wie man es besser macht.
Sind sie Anwalt, Insolvenzverwalter oder Schuldenberater? Wenn ja, dann konkretisieren sie ihre Antworten, bitte.
Was ist an der vorgehensweise Unglücklich? Woher wollen sie wissen ob der "Insolvenzspezialist-Anwalt", nicht richtig agiert hat - sie kennen ja den genauen Umstand nicht!

Wenn ich Sie langweile weil ich etwas wiederhole, das mir passiert ist, um jemand anderem zu zeigen wie es einem selbst ergangen ist, dann antworten sie doch erst gar nicht!

Ich stand vor ein paar Wochen genauso da wie der Threadöffner und hab eine ähnlich unkonkrete Antwort von Ihnen bekommen. Wollen Sie helfen, wie ich eigentlich dachte, oder wollen Sie einfach hier nur Ihren Wissenstand demonstrieren?
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