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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 16:35:39 *
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Autor Thema: GV - Haftbefehl obwohl Termin verschoben  (Gelesen 2772 mal)
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Ina
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« am: 09. August 2008, 09:14:47 »

Hallo,

habe folgendes Problem.
Haben schon längere Zeit mit dem GV zu tun - zahlen regelmässig Raten und haben unseren Schuldenstand fast abgebaut.
Es kam jetzt eine kleiner Sache hinzu - GV wollte auf einmal keine Ratenzahlung mehr machen, obwohl der Gläubiger auch mit
einer Ratenzahlung einverstanden gewesen wäre.
Mein Mann wurde darauf zur EV geladen - wir sollten die komplette Summe mitbringen.
Es war immer üblich, dass ich, als Ehefrau, zum GV gehe und die Summen bezahle - so auch diesmal.
Bin beim GV erschienen, habe ihm mitgeteilt, dass wir leider noch kein Geld anbieten könnten. Darauf
hat der GV den TERMIN VERSCHOBEN.
Er hat meinen Mann zur EV geladen, eine Woche später. In der Zwischenzeit haben wir uns mit ALLEN Gläubigern auf Raten-
zahlung geeinigt - das weiss auch der GV.
Jetzt ist mein Mann krank geworden - er konnte zum verschobenen Termin nicht erscheinen. Attest vom Arzt vorgelegt etc.
GV war wohl ziemlich sauer, hat behauptet, das waren eigentich nur Versuche, den Termin zu verschieben.  Mein Mann war aber richtig krank - er lag ne Woche mit ner Migräne im Bett ...alles vom Arzt bestätigt.
GV hat dann gesagt, er würde meinen Mann dann nochmal neu laden ...
Es kam keine Ladung - gestern habe ich dann den GV angerufen - wie es mit der LAdung denn ausehen würde.
Darauf hat er mir triumphierend am Telefon mitgeteilt, dass er Haftbefehl erlassen hätte - nicht wegen der entschuldigten Termine sondern wegen des Termines, der vor der Krankheit lag.
Diesen Termin hat er aber mit seiner Einwilligung verschoben ...er sagte noch, dass wir aus dieser Nummer jetzt nicht mehr rauskommen würden....
Ich habe dann darauf hingewiesen, dass wir doch mit ALLEN Schuldnern eine Vereinbarung getroffen hätten und wir doch zahlen werden ...das wäre ihm egal ...wir würden jetzt am Fliegenfänger hängen ....
Problem für uns ist, dass der Haftbefehlt in die Schufa eingetragen wird, wir einen Geschäftskredit bei einer Bank haben und dieser Kredit wohl mit der Eintragung sofort fällig gestellt wird ....
Wir kann der GV rückwirkend bei einem von IHM verschobenen Termin Haftbefehl beantragen, das ist doch rechtswidrig. Die folgenden Termine waren ja durch ärztliches Attest entschuldigt ...
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« Antworten #1 am: 09. August 2008, 11:46:49 »

Hallo,

die Gläubiger müssen den Antrag auf Erlass eines Haftbefehls schriftlich beim Gerichtsvollzieher zurückziehen.

MfG

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Ina
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« Antworten #2 am: 09. August 2008, 19:13:05 »

Aber er kann doch nicht für eine verschobenen Termin rückwirkend einen Haftbefehl erlassen...
Der Termin wurde mit seiner Einwilligung verschoben ...
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MissTraut
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« Antworten #3 am: 09. August 2008, 20:37:21 »

Hallo ... nun wühl ich mal schnell in meinen Gehirnzellen Abteilung Ausbildung:

Der Gerichtsvollzieher hat diesen Haftbefehl auch nicht erlassen, er wurde mit Sicherheit von einem Gläubiger beim zuständigen Gericht beantragt und dann erlassen ... und nun zitiere ich wieder Antwort von ThoFa
Hallo,

die Gläubiger müssen den Antrag auf Erlass eines Haftbefehls schriftlich beim Gerichtsvollzieher zurückziehen.

MfG

ThoFa

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« Antworten #4 am: 09. August 2008, 20:51:49 »

Hallo ... nun wühl ich mal schnell in meinen Gehirnzellen Abteilung Ausbildung:

Der Gerichtsvollzieher hat diesen Haftbefehl auch nicht erlassen, er wurde mit Sicherheit von einem Gläubiger beim zuständigen Gericht beantragt und dann erlassen ... und nun zitiere ich wieder Antwort von ThoFa
Hallo,

die Gläubiger müssen den Antrag auf Erlass eines Haftbefehls schriftlich beim Gerichtsvollzieher zurückziehen.

MfG

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Er hat mir am Telefon gesagt, er hätte Haftbefehl bei Gericht beantragt.

LG

Ina
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 09. August 2008, 20:51:49 »



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ThoFa
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« Antworten #5 am: 09. August 2008, 23:36:26 »

Hallo,

dann haben Sie ihn faslch verstanden oder er hat sich falsch ausgedrückt. Ein GV beantragt nicht von alleine einen HB zur Abgabe der EV, das macht der Gläubiger. Der GV leitet es weiter sobald die Voraussetzungen da sind und vollzieht dann.

MfG

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Feuerwald
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« Antworten #6 am: 10. August 2008, 00:42:06 »

Rechtsmittel gegen den HB ist m.W. die sofortige Beschwerde, sollte der HB nicht berechtigt sein, sprich die Voraussetzungen nicht gegeben sein.

Prob ist (leider). Alleine der Fakt, dass der Schuldner unentschuldigt nicht im ersten Termin erschienen ist, kann die Voraussetzung für den HB begründen.

Mündliche Zusagen lassen sich halt nur schwer nachweisen. Was der GV da macht ist dennoch nicht ganz OK. Leider wird der HB in solchen Situationen viel zu schnell und ohne rechtliches Gehör des Schuldner erlassen. Dazu noch völlig unsinnig. Denn vollstreckt wird der HB meist nur im TV und verfehlt dadurch ohnehin seinen eigentlichen  Sinn.

Hier kann wohl nur ein kompetenter RA die nötigen Maßnahmen ergreifen.



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Ina
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« Antworten #7 am: 10. August 2008, 13:06:27 »

Rechtsmittel gegen den HB ist m.W. die sofortige Beschwerde, sollte der HB nicht berechtigt sein, sprich die Voraussetzungen nicht gegeben sein.

Prob ist (leider). Alleine der Fakt, dass der Schuldner unentschuldigt nicht im ersten Termin erschienen ist, kann die Voraussetzung für den HB begründen.

Mündliche Zusagen lassen sich halt nur schwer nachweisen. Was der GV da macht ist dennoch nicht ganz OK. Leider wird der HB in solchen Situationen viel zu schnell und ohne rechtliches Gehör des Schuldner erlassen. Dazu noch völlig unsinnig. Denn vollstreckt wird der HB meist nur im TV und verfehlt dadurch ohnehin seinen eigentlichen  Sinn.

Hier kann wohl nur ein kompetenter RA die nötigen Maßnahmen ergreifen.





Wir gehen morgen sofort zum Anwalt ...
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