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Autor Thema: Gasversorgung gesperrt. Frage dazu.  (Gelesen 696 mal)
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Formelolli
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« am: 05. Oktober 2007, 12:44:08 »

Hallo, und ein dickes Lob an dieses Forum.  Habe hier viele nützliche Beiträge gefunden.  Weiter so.

Aber nun zu meinem anliegen.  Ich habe am 23. 08.  diesen Jahres bei meinem Insolvenzberater die ganzen Unterschriften geleistet die unter den Insolvenzantrag gehören.  Der hat den Antrag einen Tag später zum Gericht geschickt.  Am 28. 08 kam ein Mitarbeiter unseres Gasversorgers und hat das Gas abgestellt da  der versorger Forderungen über nicht gezahlte Rechnungen hat.  Diese Forderungen sind auch in dem Insolvenzantrag mit zum Gericht gegangen.  Am 30. 08.  kam das Schreiben vom Gericht das ein Gutachten erstellt werden muß und auch welcher Anwalt als Gutachter bestellt wurde.  Nun meine Frage: Das Gas ist noch immer abgestellt aber ich darf die offene Forderung ja auch nicht bezahlen (könnte ich auch gar nicht).  Hätten die es überhaupt abstellen dürfen?
Ich habe meinen Gasanbieter auf Anraten meines Insolvenzberaters gewechselt, allerdings hat sich die Abstellung des Gasanschusses und der Wechsel des Anbieters überschnitten.  Nun hab ich zwar einen Gasanbieter der Liefern will aber nicht kann weil der alte Anbieter den Anschluss nicht frei machen will.  Und einfach die Plombe aufmachen ist ja nun verboten.   
Was soll ich denn nun machen? Habt Ihr eine Lösung?
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paps
Moderator
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« Antworten #1 am: 06. Oktober 2007, 19:27:42 »

Vom Grunde her ist eine Sperrung  ja berechtigt und mit Eröffnung aufzuheben.

Zu prüfen wäre, wann das Gutachten fertig zu stellen war und ob nicht bereits doch schon eröffnet wurde.

Mit Beauftragung des Gutachtens wurde ein Aktenzeichen vergeben.

Die Sperrung der Energielieferung könnte möglicherweise unverhältnismäßig erscheinen, wenn...
* kleine Kinder, kranke, behinderte, schwangere oder alte Angehörige da sind und deshalb die Energie nicht gesperrt werden darf
* die Gefahr einfrierender Leitungen besteht
* Gesundheitsschädigungen drohen, weil die Heizung nicht ans Laufen kommt
* die Existenzgrundlage gefährdet ist.

Ich würde folgendes versuchen:

Obwohl der Energieversorger auch ohne Ihr Zutun verpflichtet ist, die Zumutbarkeit der Energiesperre zu prüfen, ist es sicher nicht verkehrt, wenn Sie dessen Prüfung durch Vorbringen von Argumenten mit einem Schreiben an den Energielieferanten unterstützten. Dabei können Sie sich einerseits auf die Verpflichtung des Energieversorgers und andererseits auf die Sozialklausel in den Tarifbedingungen berufen.

Legen Sie also dar, warum eine Energiesperre für Sie nicht zumutbar ist.
Wenn alle Stricke reißen, können Sie beim Amtsgericht eine einstweilige Anordnung auf  Weiterversorgung beantragen. Dabei müssen Sie allerdings die obigen Gründe plausibel darlegen und auch deutlich machen, dass Sie in Zukunft Ihre Versorgungsrechnungen bezahlen werden

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Mfg Paps

Kenntnisse kann jedermann haben, aber die Kunst zu denken, ist das seltenste Geschenk der Natur"  [Friedrich der Große]


Paps ist Initiator und Leiter einer Selbsthilfegruppe für Schuldner und arbeitet hauptberuflich für die Debeka
Formelolli
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« Antworten #2 am: 07. Oktober 2007, 10:14:49 »

Hallo, und vielen Dank für die schnelle Antwort.  Ich werde gleich mal eine Brief verfassen und dem Versorger schicken.  Mal sehen ob das nicht hilft.
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