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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 16:39:14 *
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Autor Thema: Gebrauchtwagen in der Insolvenz  (Gelesen 1038 mal)
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kalamar
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« am: 07. Dezember 2008, 19:26:32 »

Hallo und schönen guten abend zusammen !!
Ich bin seit letzte woche in der Insolovenz. Ietzt habe ich die Möglichichkeit, mir ein billigen Gebrauchtwagen zu kaufen, pracktisch im tausch gegen meinem alten. Mein alter ist 13 jahre alt, also kein Neuwagen.
Jetzt meine Frage ! Muß ich meinem Insolovenz berater sagen, das ich mir ein neuen Gebrauchwagen zulege ??


edit by jafern: treffenderen Betreff gewählt (statt "Hab da mal ne Frage")  wink
« Letzte Änderung: 08. Dezember 2008, 11:10:42 von jafern » Gespeichert
MissTraut
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« Antworten #1 am: 07. Dezember 2008, 20:10:52 »

Hallo und herzlich   Welcome

Ja !

LG
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(Konfuzius)
lucca_m
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« Antworten #2 am: 08. Dezember 2008, 10:04:24 »

Mit ERöffnung des Insolvenzverfahrens haben Sie praktisch kein Eigentum. Also ist "Ihr" alter gar nicht Ihr alter Wagen. Erst ab Aufhebung des Insolvenzverfahrens können Sie wieder Eigentum erwirtschaften.

Ausnahme: "Ihr" alter Wagen wird aus der Insolvenzmasse freigegeben, da Sie den Wagen z.B. beruflich unbedingt benötigen. Erst danach können Sei evtl. über einen Tausch nachdenken.

Evtl. kann der "neue" durch eine dritte Person gekauft werden...
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kalamar
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« Antworten #3 am: 22. Dezember 2008, 01:12:42 »

Soory, hatte ich vergessenum was für eine Insolvenz es sich handelt.
Es ist eine Privatinsolvenz. Der Kaufvertrag ist auf meinem Bekannten ausgeschrieben. Es geht mir im grunde nur darum, ob ich Problemebekomme wenn das Auto auf meinen Namen zugelassen wird.
Mein Insolnenz-begleiter hat es bejat, das ich ein Auto brauche um zur Arbeit zu kommen.
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Mausilein


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« Antworten #4 am: 22. Dezember 2008, 14:57:15 »

Wenn das Auto auf den Namen des Schuldners zugelassen wird, fällt es in die Insolvenzmasse und wird a) an eine Dritte Person verwertet oder b) der Schuldner behält das Auto und bezahlt stattdessen ein Ablösebetrag
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 22. Dezember 2008, 14:57:15 »



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paps
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« Antworten #5 am: 22. Dezember 2008, 18:35:26 »

Wenn ich dss richtig lese, ist der Bekannte Käufer (Kaufvertrag) und Darlehensgeber.
Damit dürften die Eigentumsverhältnisse klar sein.

Wird das Auto nun kalmar zur Nutzung überlassen unter der Bedingung, dass er es versichert und sich als Halter eintragen läßt, ändert das noch immer nichts an den Eigentumsverhältnissen.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Tags: Gebrauchtwagen Insolvenz Insolvenzberater Insolvenzmasse 
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