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Hallo,
das Ausschlagen des Erbes ist Ihr ureigenstes Recht, was der Insolvenzverwalter nicht verhindern kann.
Dennoch hätte Sie den Insolvenzverwalter das Erbe (und halt das Ausschlagen des gleichen) anzeigen müssen.
MfG
ThoFa
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Hallo, und wie verhält es sich mit dem sogenannten Pflichtanteil?
MfG
Jörg