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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 16:40:16 *
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Autor Thema: Gehalt, Bonus und Weihnachtsgeld....wieviel muss ich abgeben?  (Gelesen 1847 mal)
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rotesbienchen
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« am: 15. November 2010, 16:44:27 »

Ihr Lieben,

ich bin nun völlig verwirrt.

Bald kommt mein Weihnachtsgeld und zudem bekomme ich noch einen Bonus weil ich eine neue Mitarbeiterin geworben habe. Wird der Bonus voll angerechnet? Weil das hiesse dann mal eben 717 Euro abdrücken. Was natürlich schade wäre  wink

Beim Weihnachtsgeld darf ich doch 500 Euro behalten. Mein TH meinte nun aber das ich einfach vom entstandenen Gesamtnetto 500 abziehen sollte und das ist dann die Summe aus der sich der pfändbare Betrag errechnet. Wenn ich das aber so rechne bleibt mir weniger als 500 Euro Weihnachtsgeld.

Hier mal die Fakten:

Netto       1516,80
- VWL          26,59
               1490,21  --> Abgabe 67,05 Euro = bereinigtes Netto 1423,16
+ W-geld 1072,33
               2562,54
-               500,00
               2062,54  --> Abgabe 752,40 Euro = bereinigtes Netto 1310,14
                                                                                                   + 500,00
                                                                                                    1810,14

wenn ich hier aber nun die Rechenprobe mache hab ich dann nur 386,98 mehr als ohne Weihnachtsgeld... Denke ich falsch oder rechne ich falsch? Ich hab ein Kind und bin somit in Spalte 2 der Pfändungstabelle.

Kann mich mal jemand aufklären  dntknw

Liebe Grüße
Gabriele

P.S. Der Bonus wird rückwirkend auf das Oktobergehalt gezahlt und fällt somit nicht zeitgleich aufs Weihnachtsgeld (will ja Steuern sparen  wink)
« Letzte Änderung: 15. November 2010, 16:46:21 von rotesbienchen » Gespeichert
horst69
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« Antworten #1 am: 15. November 2010, 16:51:50 »

Vom Weihnachtsgeld darfst du 500€ behalten.

Selbstverständlich hat dein TH falsch gerechnet ! Es wird nicht vom Gesamtnetto gerechnet !
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rotesbienchen
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« Antworten #2 am: 15. November 2010, 17:05:44 »

danke Horst. Das heisst dann ich nehm das Netto das ich sonst auch hab und addiere da die 500 drauf oder wie? Das Weihnachtsgeld wir ja nicht noch mal extra netto ausgewiesen sondern steht als eine Nettosumme auf der Abrechnung...
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paps
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« Antworten #3 am: 15. November 2010, 19:03:05 »

Sie nehmen das Gesamtnetto im Oktober:
Ziehen davon die VL ab
Davon 500,- WG ab
verbleibendes Netto ist die Grundlage für die Berechnung des pfändbaren Betrages.
Stimmen Ihre Angaben, sind 362,05 pfändbar.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
malud
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WWW
« Antworten #4 am: 15. November 2010, 19:08:20 »

Auf Ihren vertraglich vereinbarten Monatslohn wird das Weihnachtsgeld (und eventuell andere Zahlungen, z.B. Zahlung des AG für vermögenswirksame Leistungen) voll hinzugerechnet und somit Ihr Bruttoarbeitslohn berechnet. Vom Bruttoarbeitslohn werden dann die Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag, Sozialversicherungsbeiträge, Kirchensteuer etc. abgezogen und im Ergebnis der Nettolohn ermittelt. Davon wird das Weihnachtsgeld in Höhe von maximal EUR 500,00 in Abzug gebracht; auf diese Weise erhalten Sie schließlich das für die Ermittlung des pfändungsfreien Einkommens maßgebliche Nettoarbeitseinkommen.
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 15. November 2010, 19:08:20 »



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rotesbienchen
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« Antworten #5 am: 15. November 2010, 19:11:17 »

AAAAHHHHHH....Blondi war zu doof die Pfändungstabelle richtig zu lesen  mad2 mad2 Ich war in die erste Spalte verruscht. Ja jetzt gefällt mir die Summe da am Ende schon besser  wink

Danke Paps!
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