Hallo E.,
Ich verdiene 928,-€ netto. Eine Gehaltpfändung liegt bereits seit ein paar Monaten vor.
Ich bekomme monatlich Spesen, die durch die Gehaltspfändung auch nie beeinflusst waren.
Seit 2 Wochen allerdings liegt nun auch eine Kontopfändung vor, von dem gleichen Gläubiger.
Ich war bereits beim Amtsgericht und habe mir dort einen Beschluss eingeholt, ich habe Verfügung über 928,-€ von meinem Arbeitgeber.
Der Dame vom Amtsgericht sagte ich, das ich monatlich Spesen bekomme für Benzin und Verpfelgungsmehraufwand.
Sie sagte mir, das wenn ich wieder Spesen bekomme, sie darüber informiert werden muss, da es in die Pfändung mit reinfällt.
Daraufhin habe ich bei meinem Arbeitgeber meine Spesen "einfrieren" lassen, so das sie zur zeit nicht überwiesen werden.
Was ist, wenn z.B. am 01. mein Gehalt in genannter Höhe auf mein Konto geht und am 15. des gleichen Monats meine Spesen in Höhe von ca. 150-200€?

Habe mal die Fakten aus dem Posting zitiert - ich kann es jetzt noch 5 mal lesen, grübel noch immer, weil es sich mir nicht erschliesst. Insbes. kann ich mit der von mir fett/kursiv unterlegten Textpassage nix anfangen...!
(Kurz

: Habe "am Rande", im Rahmen der Beurteilung von Bedürftigkeit nach/aus SGB II zu tun...)
und kann dazu folgendes zum Besten geben:
Die Berechnungsgrundlage des AG, zur Ermittlung des pfändbaren Betrages, ist der Netto-Lohn.
VOR Anwendung der Pfändungstabelle hat der AG
unpfändbare Lohnanteile zu Gunsten des AN zu berücksichtigen/heraus zu rechnen, so z.B.:
- Lstg. auf VWL
- hälftiges Weihnachtsgeld, max. jedoch ??? € (weiß ich jetzt nicht auswendig)
- hälftige brutto Überstd.-Vergütung
- ...
- UND Spesen, Aufwandsentschädigungen, Treuezulage, Schmutzzulage, ...
Erst wenn der AG Deinen Lohn unter Berücksichtigung o.g., unpfändbarer Anteile, bereinigt hat, darf die Pfändungstabelle zur Anwendung kommen!
Wenn nicht, gibt es ein Gesetz, ein Urteil, irgendwas auf das ich mich beim Amtsgericht beziehen kann?
Ja, und, vermutlich Nein.
Ja = (hab kurz nachgeblättert...) Rechtsgrundlage f. d. dortige "Rechtfertigung" unpfändbarer Lohnanteile ist § 850 a ZPO.
vermutlich Nein = Dein AG hat (vermutlich) eine falsche Berechnung angestellt; also, die Spesen nicht aus den Netto-Lohn heraus gerechnet (eher, zus. oben drauf "geschlagen")???!.
(...) es mir zu erklären, bitte Blondinensicher

..ob rot, ob blond, ob braun - ich erkläre es allen Frauen und Männern

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, ... ABER ne nette, UND lustige!