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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 16:41:03 *
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Autor Thema: Gehalts- und Kontopfändung, Spesen? HILFE!!!!  (Gelesen 2555 mal)
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ElliElectra
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« am: 16. Oktober 2009, 17:22:04 »

Hallo,

ich bin neu hier und habe wie fast alle hier eine Frage.

Ich verdiene 928,-€ netto. Eine Gehaltpfändung liegt bereits seit ein paar Monaten vor.
Ich bekomme monatlich Spesen, die durch die Gehaltspfändung auch nie beeinflusst waren.

Seit 2 Wochen allerdings liegt nun auch eine Kontopfändung vor, von dem gleichen Gläubiger.
Ich war bereits beim Amtsgericht und habe mir dort einen Beschluss eingeholt, ich habe Verfügung über 928,-€ von meinem Arbeitgeber.
Der Dame vom Amtsgericht sagte ich, das ich monatlich Spesen bekomme für Benzin und Verpfelgungsmehraufwand.
Sie sagte mir, das wenn ich wieder Spesen bekomme, sie darüber informiert werden muss, da es in die Pfändung mit reinfällt.
Daraufhin habe ich bei meinem Arbeitgeber meine Spesen "einfrieren" lassen, so das sie zur zeit nicht überwiesen werden.

Nun lese ich aber hier und dort, das Spesen gar nicht pfändbar sind.
Mir fehlt das Geld natürlich und ich bin ehrlich gesagt auch irritiert, wieso das Geld unberührt bleibt bei der Gehaltspfändung, aber angeblich nicht bei der Kontopfändung?!

Was ist richtig? Dürfen Spesen gepfändet werden?
Wenn nicht, gibt es ein Gesetz, ein Urteil, irgendwas auf das ich mich beim Amtsgericht beziehen kann?
Was ist, wenn z.B. am 01. mein Gehalt in genannter Höhe auf mein Konto geht und am 15. des gleichen Monats meine Spesen in Höhe von ca. 150-200€?

Sorry, falls die Frage hier schon gestellt wurde, ein Verweis auf den Thread würde mir schon helfen oder einfach nur ein Gesetz.
Und falls sich doch jemand die Mühe macht es mir zu erklären, bitte Blondinensicher  rougi

Ich werde auch noch mehr Fragen stellen, da ich an eine unseriöse Schuldnerberatung gekommen bin und ich so viel Zeit verloren habe, das ich nun versuche alles irgendwie selbst hinzukriegen, allerdings mit dem Hintergedanken das ich wohl oder übel Insolvenz anmelden muss sad
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auchpleite
Grünschnabel
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Beiträge: 39

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« Antworten #1 am: 17. Oktober 2009, 04:32:29 »

Hallo E.,

Ich verdiene 928,-€ netto. Eine Gehaltpfändung liegt bereits seit ein paar Monaten vor.
Ich bekomme monatlich Spesen, die durch die Gehaltspfändung auch nie beeinflusst waren.

Seit 2 Wochen allerdings liegt nun auch eine Kontopfändung vor, von dem gleichen Gläubiger.
Ich war bereits beim Amtsgericht und habe mir dort einen Beschluss eingeholt, ich habe Verfügung über 928,-€ von meinem Arbeitgeber.
Der Dame vom Amtsgericht sagte ich, das ich monatlich Spesen bekomme für Benzin und Verpfelgungsmehraufwand.
Sie sagte mir, das wenn ich wieder Spesen bekomme, sie darüber informiert werden muss, da es in die Pfändung mit reinfällt.
Daraufhin habe ich bei meinem Arbeitgeber meine Spesen "einfrieren" lassen, so das sie zur zeit nicht überwiesen werden.

Was ist, wenn z.B. am 01. mein Gehalt in genannter Höhe auf mein Konto geht und am 15. des gleichen Monats meine Spesen in Höhe von ca. 150-200€?

gruebel Habe mal die Fakten aus dem Posting zitiert - ich kann es jetzt noch 5 mal lesen, grübel noch immer, weil es sich mir nicht erschliesst. Insbes. kann ich mit der von mir fett/kursiv unterlegten Textpassage nix anfangen...!

(Kurz Offtopic: Habe "am Rande", im Rahmen der Beurteilung von Bedürftigkeit nach/aus SGB II zu tun...)
und kann dazu folgendes zum Besten geben:
Die Berechnungsgrundlage des AG, zur Ermittlung des pfändbaren Betrages, ist der Netto-Lohn.
VOR Anwendung der Pfändungstabelle hat der AG unpfändbare Lohnanteile zu Gunsten des AN zu berücksichtigen/heraus zu rechnen, so z.B.:
  • Lstg. auf VWL
  • hälftiges Weihnachtsgeld, max. jedoch ??? € (weiß ich jetzt nicht auswendig)
  • hälftige brutto Überstd.-Vergütung
  • ...
  • UND Spesen, Aufwandsentschädigungen, Treuezulage, Schmutzzulage, ...

Erst wenn der AG Deinen Lohn unter Berücksichtigung o.g., unpfändbarer Anteile, bereinigt hat, darf die Pfändungstabelle zur Anwendung kommen!

Zitat
Wenn nicht, gibt es ein Gesetz, ein Urteil, irgendwas auf das ich mich beim Amtsgericht beziehen kann?
Ja, und, vermutlich Nein.

Ja = (hab kurz nachgeblättert...) Rechtsgrundlage f. d. dortige "Rechtfertigung" unpfändbarer Lohnanteile ist § 850 a ZPO.

vermutlich Nein = Dein AG hat (vermutlich) eine falsche Berechnung angestellt; also, die Spesen nicht aus den Netto-Lohn heraus gerechnet (eher, zus. oben drauf "geschlagen")???!.

Zitat
(...) es mir zu erklären, bitte Blondinensicher
hi ..ob rot, ob blond, ob braun - ich erkläre es allen Frauen und Männern lollol
Spaß bei Seite: ein Forum lebt vom "Nehmen und Geben", von Fragen, Antworten, Anliegen, "Nöten", Informationsansprüchen, ... der User. So entwickelt sich die Dynamik, von der ein Jeder interessierter nur partizipieren kann - insofern war das "blondinensicher" eher ne Selbstdisqualifizierung whistle, ... ABER ne nette, UND lustige!
« Letzte Änderung: 17. Oktober 2009, 09:18:33 von auchpleite » Gespeichert

Viele Grüße

auchpleite
ThoFa
weiß was
*****

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Beiträge: 2384

Danke
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WWW
« Antworten #2 am: 17. Oktober 2009, 09:27:08 »

Hallo,

oder kurz:

Nein, Spesen sind nicht pfändbar, siehe § 850a 3. ZPO.

MfG

ThoFa
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