Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Sonntag, 27. Mai 2012 16:41
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 16:41:13 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: Gehaltsabrechnung  (Gelesen 687 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
gelb40
Grünschnabel
**

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 25

Danke
-von Ihnen: 1
-an Sie: 0


« am: 14. Januar 2009, 21:24:45 »

Hallo, liebe Forumleser,

ich verfüge von einem Bruttogrundgehalt von 1043 Euro hinzu kommen Zeitzuschläge für Schichten. Jetzt habe ich eine Nachzahlung von 6 Monaten bekommen, weil die Pflegezulage vergessen worden ist. Mein Brutto lag dann bei 1243 Euro. Davon wurden 178 Euro gepfändet und ich bekam netto 889,-Euro ausgezahlt. Das verstehe ich nun nicht, denn ich dachte bis zu 989,-Euro bei einem Alleinstehenden darf nicht gepfändet werden. Im nächsten Monat werden mir Überstunden ausgezahlt, würde das bedeuten, dass mir das ganze Geld verloren geht? Besten Dank für eine klärende Antwort.
Gespeichert
paps
Moderator
*****

Karma: 14
Offline Offline

Beiträge: 6193

Danke
-von Ihnen: 80
-an Sie: 710



« Antworten #1 am: 14. Januar 2009, 22:29:39 »

Bei einem Netto von 1243 sind 178 Euro pfändbar, dass ist richtig.
Nachzahlungen sind aber auf die Monate, wo sie hätten gezahlt werden müssen umzulegen und die Monate neu zu berechnen.

Die Auszahlung kann also nicht stimmen.

Was wurde Netto (gesetzliches) ausgewiesen?
Wurden die letzten 6 Monate neu berechnet?

Überstunden werden vom gesetzlichen Netto mit dem 1/2 Bruttowert der Überstunden abgezogen.
Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
gelb40
Grünschnabel
**

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 25

Danke
-von Ihnen: 1
-an Sie: 0


« Antworten #2 am: 14. Januar 2009, 22:39:21 »

Summe Nettobezüge 964,00 Abzüge 178,-Pfändung und 36,-Euro persönliche Abzüge für pädag.Essen.  Überweisungsbetrag 889,-Euro. Also lohnt es sich demzufolge die Lohnbuchhaltung zu kontaktieren? Besten Dank für die schnelle Antwort.
Gespeichert
paps
Moderator
*****

Karma: 14
Offline Offline

Beiträge: 6193

Danke
-von Ihnen: 80
-an Sie: 710



« Antworten #3 am: 15. Januar 2009, 17:15:48 »

Das sollten Sie dringend tun.
Bei 964,- Netto gibt es nichts zu pfänden.
Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Tags:
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.1412 Sekunden, mit 28 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz