Hallo Biene,
Auf deine Frage, ob der TH deine Gehaltsabrechnungen von September 2006 aus verlangen kann - meiner Meinung nach JA!
Du überweist ja auch noch deine Pfändungen selber (normaler Weise macht das dein Arbeitgeber, find ich sehr kulant von deinem TH - wahrscheinlich hast du deine Insolvenz deinem Arbeitgeber erzählt), deshalb ist es fast 100% sicher, dass er irgendwann Mal deine Gehaltsabrechnungen sehen will, ob du sozusagen die richtigen Beträge überwiesen hast

Aber trotzdem solltest du ALLE deine Gehaltsabrechnungen aufheben, wenn du später beweisen willst (gegenüber dem Rentenanstalt), dass du gearbeitet hast (falls deine Rentenbeträge mal nicht eingezahlt wurden - siehst du das in deinem Rentenbescheid)
Hoffe, ich konnte dies schriftlich niederlegen, was ich eigentlich gemeint habe
