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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 16:42:09 *
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Autor Thema: Gehaltspfändung  (Gelesen 4309 mal)
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Andrea2008
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« am: 24. Januar 2008, 09:23:16 »

Hallo!
Ich brauche Hilfe.
Fakten:
Regel- und Verbraucherinsolvenz
In Arbeit seit November 2007
verheiratet, 1 Kind, Steuerklasse 4, da Ehegatte in der gleichen Gehaltsklasse
Nettoverdienst: Nach Abzug der Vermögenswirksamen Leistunngen: 1.280,00 Euro
Ich soll monatlich 117,20 Euro auf das Treuhandkonto als pfändbar überweisen und die Gehaltsabrechnung monatlich einreichen.
Die Pfändungstabelle sagt etwas anderes. Oder wird das Gehalt meines Mannes mit  angerechnet???

Habe ich ein Anrecht auf Erklärung durch den Insolvenzverwalter? Ich würde schließlich gerne wissen, woraus sich der Betrag zusammensetzt bzw. die Grundlage hierfür....
Bitte um Hilfe. Danke schön.
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ThoFa
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« Antworten #1 am: 24. Januar 2008, 16:58:36 »

Hallo,

der Betrag ist natürlich nicht richtig, bei einer unterhaltspflichtigen Person, ist bei Ihnen nichts pfändbar. Sprechen Sie ihn darauf an, offensichtlich liegt da ein Versehen vor.

MfG

ThoFa
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Andrea2008
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« Antworten #2 am: 24. Januar 2008, 17:23:22 »

Ziemlich einsilbig wurde mir gesagt, dass ich den  § 850c ZPO lesensoll. Daraus werde ich nicht schlau.
Muss ich das denn so hinnehmen oder kann ich den errechneten pfändbaren Betrag nachweislich schriftlich erhalten??
Ich bin ja bereit, meine Schulden zu bezahlen..... Bitte nochmal um Antwort. DANKE
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ThoFa
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« Antworten #3 am: 24. Januar 2008, 17:48:37 »

Hallo,

normalerweise zieht der Insolvenzverwalter den pfändbaren Betrag gleich beim Arbeitgeber ein, dann hätten Sie jetzt nicht das Problem. ich gehe aber mal davon aus, dass Sie nicht möchten, dass der ArbG von der Insolvenz erfährt.

Ich weiß aber auch nicht wie er auf den Betrag von 117,20 € kommt. Versuchen Sie nochmals eine Antwort zu erhalten oder auf den schriftlichen Weg weiter zu kommen.

MfG

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dobberstein
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« Antworten #4 am: 25. Januar 2008, 09:03:36 »

Sorry Thofa,
versteh ich noch nicht - warum soll bei 1.280,00 Euro Nettoverdienst,
1 unterhaltsberechtigte Person - nichts pfändbar sein ??

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pd
Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 25. Januar 2008, 09:03:36 »



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ThoFa
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« Antworten #5 am: 25. Januar 2008, 11:45:52 »

Hallo,

weil erst ab einen Nettoverdienst von 1.360,00 € etwas pfändbar ist (2,05).

Schauen Sie hier: http://www.pleite-was-nun.info/Sections-artid-48.html

MfG

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Andrea2008
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« Antworten #6 am: 25. Januar 2008, 15:58:39 »

Sorry! Durch die Einsilbigkeit meines IV ist ein Fehler entstanden. Es sollen monatlich 234,40 gepfändet werden.
Mein  Mann verdient auch (1.500,00 netto). Wir haben einen Sohn, Steuerklasse 4
Gilt mein Sohn denn nicht als Unterhaltspflichtiger? Der o.g. Betrag stammt aus der Pfändungstabelle, Spalte 1, 0 Unterhaltspflichtige..... Wird mein Sohn denn voll bei meinem Mann angerechnet????

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« Antworten #7 am: 25. Januar 2008, 17:51:05 »

Hallo,

es ändert sich nichts, bei Ihnen ist nichts pfändbar, der Sohn bleibt unterhaltsberechtigt.

Nur zur Sicherheit, wie alt ist Ihr Sohn und hat er eventuell eigenes Einkommen ?

MfG

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Andrea2008
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« Antworten #8 am: 27. Januar 2008, 14:36:29 »

Mein Sohn wird im März 5 Jahre alt. Er hat kein eigenes Einkommen. Mein Mann und ich haben durch unsere Gehälter ein monatliches Nettogesamteinkommen in Höhe von € 2.800,00 (1.300,00 ich und 1.500,00 mein Mann). Ich werde aus dem § 850c ZPO nicht schlau. Kann es denn sein, dass ein gewisser Anteil des Gehaltes meines Mannes doch mit angerechnet wird?
Was kann ich jetzt tun? Einen Anwalt nehmen? Ich weiß mir keinen Rat..... DR IV erwartet bereits seit einer Woche die erste Zahlung.
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paps
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« Antworten #9 am: 27. Januar 2008, 20:56:31 »

Sie können dem Th mitteilen, dass Sie im zizierten Paragrphen nachgelesen haben und bei  1320,-  Euro  (mit VL) und einer unterhaltsberechtigten Person (Kind 5 Jahre) kein pfändbarer Betrag entsteht.
Er möge seine Sicht der Tabelle zum 850c ZPO darlegen, insbesondere wie sich der nach seiner Meinung pfändbare Betrag errechne und auf welcher Rechtsgrundlage.

Eleganter wäre auch ein Schreiben an das Insolvenzgericht
mit der Bitte um Klärung.
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« Antworten #10 am: 28. Januar 2008, 17:05:46 »

Wie es aussieht, erhalte ich keine Antwort von meinem TH. Wie gehe ich jetzt vor? Einen Brief an das Insolvenzgericht? Den errechneten pfändbaren Betrag auf jeden Fall erst überweisen?
Mit dem TH war vereinbart, dass ich evtl. Beträge selber überweise. Mein AG weiss aber von der R- und V-Inso.
Ich will nicht falsch machen.
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Feuerwald
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« Antworten #11 am: 28. Januar 2008, 17:22:24 »

man kann - rein rechnerisch - wohl nur auf einen Pfändungsbetrag von 117,- Euro bei einem Nettolohn von 1.320 Euro und einer unterhaltspflichtigen Person kommen, wenn das Kind sozusagen halbiert wird, bspw. weil den Kind Einkünfte aus dem Unterhalt des zweiten Elternteils unterstellt  werden.







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paps
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« Antworten #12 am: 28. Januar 2008, 17:30:06 »

Unterstellen kann man(TH) ja vieles.

Wenn man es genau nimmt, müßte ja sogar der Ehemann noch berücksichtigt werden, bis der entsprechende Beschluß des Insolvenzgerichtes vorliegt.

So wie bisher geschrieben, ist es aber "Meinung" des TH.
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« Antworten #13 am: 29. Januar 2008, 08:53:12 »

Danke für all die Unterstützung und Hilfeleistung, die man in diesem super Forum erhält.....

Muss ich das Schreiben an das Insolvenzgericht an den zuständigen Richter schicken? Ich weiß noch nicht einmal, wie ich den Brief formulieren soll.....
Soll ich den angeblich pfändbaren Betrag erst überweisen?
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engelein
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« Antworten #14 am: 29. Januar 2008, 10:51:15 »

Hallo ihr lieben, biggrin
 kann es denn auch möglich sein das,
das kind komplett auf den Mann läuft(Lohnsteuerkarte).
Und aufgrund dessen der betrag entstanden ist. gruebel

Meine frage ist an euch  biggrin
Was ich beachten muss wenn ich vor habe zu heiraten wegen der insolv.
Bin alleinerziehend momentan und hätte vor demnächst zu heiraten.
Ich würde mich sehr über hilfestellungen freuen juchu
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