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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 16:47:10 *
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Autor Thema: Geld in Luxemburg, wie komme ich daran?  (Gelesen 3809 mal)
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franzi08
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« am: 07. September 2010, 20:27:01 »

Habe eine Frage.
Mein Lebensgefährte befindet sich noch ca. 1 Monat in der Insolvenz, dann soll die "Wohlwollensphase" beginnen.

Er hat noch Geld in Luxemburg liegen. Haben wir die Möglichkeit das holen zu fahren, oder wie läuft das dann ab? Ich meine, taucht dann irgendwo sein Name auf sodass der Insolvenzverwalter Info darüber erhalten kann das dort Geld geholt wurde.
Er musste das damals ja mit seinem Perso anmelden und hat ein Nummernkonto erhalten. (Lange vor der Insolvenz)

Mir ist schon klar dass das Geld nicht offensichtlich auf einem unserer Konten liegen kann.



Wo ich direkt schon zur zweiten Frage komme.
Die Mutter meines Lebensgefährten überwies auf MEIN Konto (und wir sind ja nicht verheiratet, leben nur gemeinsam in einer Wohnung, also eheähnliches Verhältnis) 2mal 1.250Euro. Beides male kam das Geld nicht an. Die Nachforschung ergab der Insolvenzverwalter hat das Geld eingezogen. Seine Mutter gab als Verwendungszweck unsere beide vollständigen Namen an und es ging ja immerhin auf MEIN Konto, darf er das Geld dann einfach behalten? Es stand ja auch schließlich mein Name auch im Verwendungszweck und es ist mein Konto.

Bitte um Info, wer hier was zu weiß.

Vielen Dank!!!
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paps
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« Antworten #1 am: 07. September 2010, 21:02:37 »

zu Frage 1.
Insolvenzbetrug kennen Sie? Dann sicherlich auch die Versagungsgründe?
Bekommt irgend jemand Wind von der Sache, ist die RSB futsch.

zu Frage 2
Stellen Sie einen Antrag beim Insolvenzgericht, dass das Geld aus der Masse freigegebn wird.
Dazu müssen Sie die entsprechenden Nachweise vorlegen.
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malud
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« Antworten #2 am: 07. September 2010, 21:25:11 »

Zu Ihrer ersten Frage:

Wie paps schon gesagt hat: Das verheimlichte Geld in Luxemburg kann zur Versagung der Restschuldbefreiung führen (§ 290 Abs. 1 Nr. 6 InsO). Darüber hinaus ist der Vorgang auch strafrechtlich relevant (z.B. Bankrott gemäß § 283 StGB). Sie sollten die Sache also nicht auf die leichte Schulter nehmen.

Zu Ihrer zweiten Frage:

Wenn das Geld der Mutter für Sie bestimmt war (und nicht für Ihren Lebensgefährten) und das Geld dennoch in der Insolvenzmasse gelandet ist, kann es sein, dass die Insolvenzmasse ungerechtfertigt bereichert ist. Die Mutter hätte dann einen Anspruch gegen den Insolvenzverwalter, der als sog. Masseverbindlichkeit zu behandeln ist (§ 55 Abs. 1 Nr. 3 InsO). Ich kann mir gut vorstellen, dass Sie ohne fachmännische Hilfe bei dieser Angelegenheit alleine nicht weiterkommen.
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franzi08
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« Antworten #3 am: 07. September 2010, 21:33:41 »

Danke für die Info!!
Ab wann kann man denn ohne schlechtes Gewissen über das Geld in Luxemburg verfügen?

Ich weiß halt nicht was passiert wenn ein Deutscher in Luxemburg Geld abholt. Wird sowas irgendwo gemeldet, sodass sein Name auftauchen kann? Ich kenne das Verfahren / Ablauf nicht. Gibt ja auch so wirklich niemanden den man dazu befragen kann....
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ThoFa
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« Antworten #4 am: 08. September 2010, 08:31:22 »

Hallo,

IK oder IN Verfahren?

MfG

ThoFa
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 08. September 2010, 08:31:22 »



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franzi08
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« Antworten #5 am: 08. September 2010, 19:34:28 »

Was soll IK oder IN Verfahren heißen?? gruebel
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paps
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« Antworten #6 am: 08. September 2010, 20:37:52 »

Das sehen sie am Aktenzeichen für das Insolvenzverfahren.
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« Antworten #7 am: 08. September 2010, 22:54:24 »

IK
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« Antworten #8 am: 09. September 2010, 08:25:23 »

Ok, also er befindet sich nicht mehr in der Insolvenz, sondern WVP und diese soll im Oktober enden.
Ihm war auch nicht bewusst das eine Insolvenz 12-18Mon dauert und die WVP 6 Jahre insgesamt. Habe mich jetzt mal anständig durchgelesen und weiß dann wohl besser bescheid als vorher.
Und anscheinend auch besser bescheid als mein Lebensgefährte. :-)
Seit wir zusammen sind Mitte 2007 habe ich mich eigentlich nie mit dem Thema so richtig beschäftigt. Sind ja nicht verheiratet und verdiene mein eigenes Geld.

Nur aktuell wäre es halt gut zu wissen wann man an das Geld in Luxemburg kann, da ich noch 6Mon in Elternzeit bin und kein Elterngeld mehr erhalte. Und somit ist die finanz. Lage etwas dünn. Zumal er auch noch Unterhaltspflichtige Kinder aus seiner ersten Ehe hat und da auch einiges an Geld hin geht.
Wenn ich das richtig verstehe muss er im Okt bescheid bekommen über das Ende der WVP, dann warten auf die RSB, dann warten auf die Frist das die Gläubiger der RSB zustimmen und dann ist das Ding gelaufen, oder????
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doktor mabuse
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« Antworten #9 am: 09. September 2010, 08:51:17 »

Hallo,

wenn es Niemandem auffällt, sollte das Ding danach, wie beschrieben, gelaufen sein, auch wenn es nicht so ganz astrein war und offensichtlich die Inso ziemlich blauäugig angegangen wurde...

Ich würde tunlichst vorher die Finger von dem Konto lassen, auch wenn die Verlockung groß ist und nach hinten noch ein paar Wochen Reserve einplanen, auf die Zeit kommt es nun auch nicht mehr an.

Gruß,
Doktor Mabuse

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franzi08
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« Antworten #10 am: 09. September 2010, 20:20:13 »

Aber wie läuft es denn ab wenn jemand in Luxemburg Geld abhebt?
Wird dann irgendetwas ausgelöst in dem sein Name auftauchen kann??

Z.b Er hebt geld ab. Drückt das Geld (natürlich nicht mehr als 10.000Euro pro Person über die Grenze) jemand anders in die Hand und der fährt mit dem Geld über die Grenze.

Gibt es da ein Problem?
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doktor mabuse
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« Antworten #11 am: 10. September 2010, 08:37:21 »

Hallo,

hört sich nach etwas zuviel James Bond an...
Es kann nur der Kontoinhaber oder ein Bevollmächtigter etwas am Schalter abholen.
Daß in Luxemburg grössere Beträge bar abgeholt werden, ist meines Wissens nichts ungewöhnliches, insofern ist es egal, ob man selbst mit dem Geld über die Grenze fährt, oder ein Anderer.
Natürlich wird der Vorgang EDV-technisch erfasst, da ja eine Transaktion stattgefunden hat und wenn sich irgend Jemand dafür interessiert, lässt sich auch alles nachvollziehen (siehe unsere Steuersünder...)
Bei einer Kontrolle (sofern sie überhaupt gemacht wird) sollte aber die Person nachweisen, woher das Geld kommt.
Wenn das Geld mir einer Automatenkarte abgehoben wird,ist es eh egal wer es macht. Geht natürlich nur bei kleineren Beträgen.

Und nicht vergessen - Unwissenheit schütz nicht immer vor Strafe...

Gruß,
Doktor Mabuse
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Paula41
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« Antworten #12 am: 10. September 2010, 10:05:43 »

Woher sollen wir denn wissen, wie man Geld in Luxenburg abhebt?  dntknw
Die meisten hier hätten es vermutlich zur Insolvenzvermeidung verwendet.

mfg
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Fallera
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« Antworten #13 am: 10. September 2010, 10:55:44 »

Da es sich hier um eine sicher nicht einwandfreie Geschichte handelt, finde ich, wir sollten das hier jetzt beenden!

Dafür ist das Forum hier sicher nicht der richtige Ort um Wege zu finden, Geld über die Grenze nach Deutschland zu befördern!!!
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doktor mabuse
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« Antworten #14 am: 10. September 2010, 11:28:59 »

Hallo,

schließe mich den Beiden an, es gibt sicher dringlichere Probleme.

PS mit Augenzwinkern: Filme wie "the Transporter" geben sicher hilfreiche Tips...
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