Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Sonntag, 27. Mai 2012 16:52
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 16:52:22 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: Geldgeschenke bei laufender Insolvenz?  (Gelesen 925 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Miss-S
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 2

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0



« am: 28. Dezember 2006, 20:50:34 »

Hallo!

Seit zwei Jahren läuft meine Privatinsolvenz! Das Geld ist knapp, aber  - naja, was will man machen :-?

Nun bin ich in der glücklichen Lage, dass ich einen Menschen kennen gelernt habe, der mich finanziell untestützen möchte. Wie verhält sich denn das mit der Pfändung? Kann man mir dieses Geld auch wegnehmen? In der Regel liege ich mit meinem Einkommen unter der Pfändungsgrenze. Über eine Antwort wäre ich dankbar![addsig]
Gespeichert
paps
Moderator
*****

Karma: 14
Offline Offline

Beiträge: 6193

Danke
-von Ihnen: 80
-an Sie: 710



« Antworten #1 am: 29. Dezember 2006, 20:03:21 »

In welcher Phase sind Sie denn?

Gegen Unterstützung zur Bestreitung des täglichen Lebens spricht erst mal nichts.

[addsig]
Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Miss-S
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 2

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0



« Antworten #2 am: 29. Dezember 2006, 20:29:11 »

Erst einmal Danke für die Info!

Die Verwertung des Vermögens durch den Inso ist so gut wie abgeschlossen. Es hat sich alles ewig gezogen, da es sich u.a. um den Verkauf/Versteigerung einer Ost-Immoblie handelte. Die finazielle Unterstützung soll u.a. auch für Weiterbildungsmaßnahmen gedacht sein, um wieder neu berufliche Perspektiven zu erlangen. Ich möchte der Person nämlich nicht so gern über diese Problematik berichten (peinlich :redface: ) Möchte aber auch vermieden, dass ggf. mein \"Gönner\" Probleme bekommt.Aufgrund der räumlichen Distanz ist eine \"Barzahlung\" leider nicht möglich - dass wäre ja dann natürlich der einfachste Weg.  Ich habe gedacht bei der Postbank wo ich auch mein Girokonto führe, ein Sparkonto einzurichten.

Über weitere Infos zu meiner Frage wäre ich sehr dankbar oder um einen Hinweis auf eine Informationsquelle. Hier habe ich nichts gefunden..?!

Herzliche Grüße Miss S.[addsig]
Gespeichert
Grisu
Grünschnabel
**

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 26

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0



« Antworten #3 am: 29. Dezember 2006, 20:56:58 »

Wenn es über Barzahlung nicht geht und auch nicht über Zahlungen zB an den Bildungsträger direkt für Gebühren oder Ähnliches, dann würde ich empfeheln bis zur Aufhebung des Verfahrens zu warten bevor ich auf irgendeinem Konto \"Vermögen\" habe.

LG
Grisu[addsig]
Gespeichert
ThoFa
weiß was
*****

Karma: 11
Offline Offline

Beiträge: 2384

Danke
-von Ihnen: 5
-an Sie: 118



WWW
« Antworten #4 am: 30. Dezember 2006, 16:04:13 »

Hallo,

während der laufenden Insolvenz ist dieses ein Neuerwerb und voll pfändbar. nach beendigung der Insolvenz also nur noch in der WVP, verbleibt der Betrag ganz bei Ihnen.

MfG

ThoFa[addsig]
Gespeichert

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 30. Dezember 2006, 16:04:13 »



Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
 Gespeichert
Tags:
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.3736 Sekunden, mit 29 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz