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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 16:53:56 *
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Autor Thema: Gemeinsame Inkassoschulden trennen???  (Gelesen 289 mal)
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EmmaS
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« am: 18. Juli 2009, 16:45:50 »

Hallo,

Ich habe vor einer ganzen Weile mit meinem damaligen Freund zusammen gelebt. Er war Arbeitslos und da er sich nicht an die Auflagen der ARGE gehalten hat, wurden ihm die Leistungen erst Teilweise - dann komplett gestrichen.
Wir hatten das damals so geregelt, dass er die Miete überweist und wir von meinem Geld leben, sprich Einkaufen usw.
Irgendwann kam dann die Trennung, wir haben als WG noch eine weile zusammen gelebt aber er hat die Miete nicht mehr bezahlt..weder seinen, noch den von mir überwiesenen anteil...lange rede kurzer Sinn:

Wir hatten gemeinsame Mietschulden, weil wir beide im Hauptmietvertrag drinne standen. Die gingen dann irgendwann über zum Inkassobüro.
Mittlerweile wohnen wir schon lange nicht mehr zusammen, aber die Schulden sind immer noch da un häufen sich (momentan knapp 2000€), da ich bisher in der schulischen Ausbildung war und keine Raten zahlen konnte. Für ihn hat zunächst seine Mutter bezahlt, aber auch sie hat die Zahlung mittlerweile eingestellt.

Nun fange ich vermutlich bald an zu arbeiten und würde (hoffe ich) genug verdienen um die Schulden relativ schnell zu begleichen.
Da es nun aber gemeinsame Schulden sind, sehe ich nicht ein alles alleine zu bezahlen. Da ich und mein Exfreund aber zu gleichen teilen im Mietvertrag standen, ist es dem Inkassobüro egal woher das Geld kommt und wer wie viel bezahlt.

Meine Frage ist nun ob es irgendeine Möglichkeit für mich gibt, dass ich nur einen Anteil (die hälfte, sozusagen als Bußgeld für meine Naivität damals ^^) der Schulden begleiche und dann raus bin aus der Sache???

Wäre für Hilfe wirklich dankbar!

Gruß, Emma
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foxtra
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« Antworten #1 am: 18. Juli 2009, 18:42:34 »

Da wird es kaum eine Möglichkeit geben, denn Sie haften gesamtschuldnerisch. Und der Gläubiger wird sich sicher nicht darauf einlassen, die Schulden zu teilen. Er wird froh sein, zwei Schuldner zu haben, an die er sich halten kann....
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Insokalle
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« Antworten #2 am: 18. Juli 2009, 19:20:46 »

Richtig. Aber wenn Sie die vollen 2.000,00 € an den Vermieter zahlen, können Sie sich nach den gesetzlichen Regelungen mindestens die Hälfte vom Ex wiederholen. Nach der geschilderten Vereinbarung vielleicht sogar alles, aber das könnte auch am fehlenden Nachweis scheitern.
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