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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 16:58:07 *
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Autor Thema: Genossenschaftsanteile  (Gelesen 179 mal)
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joedicom


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« am: 23. Mai 2011, 21:33:11 »

Noch mal ein Szenario:
Wir sind letztes Jahr in eine Genossenschaftswohnung gezogen und haben es so geschafft, unseren monatlichen Fixkosten auf sage und schreibe max. 800,-€ zu reduzieren. Ich beziehe nur Krankengeld, noch 11€ Wohngeld und 184€ Kindergeld...wir liegen tatsächlich mit diesem Q"Vermögen 43,21€ über dem Hatz4 Satz wodurch wir natütlich mehr nachteile wie Vorteile haben.
Man liest hier überall, dass die Genossenschaftsanteile durch Kündigung der Mitgliedschaft zur masse gezogen werden. Irgendwelche dumme, realitätsfremde richter stimmen der Verwertung der Anteile immer noch zu obwohl klar und deutlich gesetzlich geregelt ist, dass die Mitgliedschaft in der Genossenschaft Vorraussetzung für die Wohnung ist.
In unserem Fall kommt noch erschwerend hinzu: Nach 1 jahr Ärzte Marathon hat sich endlich herausgestellt dass ich 20 Allergien auf sämtliche Materialen des Malerhandwerks habe, was auch den Auslöser meiner Beschwerden erklärt: Wir sind ende April in eine komplett sanierte und renovierte Wohnung gezogen...2 Wochen später lag ich im Krankenhaus...als ich wieder zuhause war gings mir wieder schlechter....usw.

Abgesehen davon das wir ja 43,21€ überm Harz4 Satz liegen und so auch keine Unterstützung bei der Neubeschaffung einer Wohnung bekommen und ein Umzug mit allem drum und dran von unserem "riesigen" Einkommen auch nicht finanzierbar ist ist da ja noch meine Erkrankung: Die neue Wohnung müsste 3-4 Monate nach einer Renovierung gelüftet werden damit ich nicht gleich wieder im Krankenhaus lande...

Die Möglichkeit der neueinzahlung in Raten der Genossenschaftsanteile oder  die Auslösung an den Treuhänder ist auch nicht möglich...wovon auch?!

Also mal ganz ehrlich: Sollte der Treuhänder wirklich die Anteile fordern, kann man doch diesem Lügenstaat nur noch den Rücken zu drehen der den Treuhänder ins Gesicht Spucken.


Der komplette Krankheitsverlauf ist ärztlich Dokumentiert und wie geschildert Attestiert!!!
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joedicom


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« Antworten #1 am: 24. Mai 2011, 00:30:53 »

was sagt dieser Bericht:
http://www.mietrechttipp.de/kein-vollstreckungsschutz-bei-pfaendung-von-genossenschaftsanteilen/

Müssen wir dann doch ausziehen?
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