Hallo paps,
danke dir für deine Antwort. Habe heute gelesen ,das der Insolvenzverwalter oder auch der Gläubiger die Genossenschaftsanteile aufkündigen kann und Lieschen aus der Wohnung geworfen wird,weil eine Wohnung nur mit Genossenschaftsanteilen gemietet werden kann.
Die Zahlung durch Dritte und Abtretung würde z.B. bedeuten:
Lieschen Müllers Vater zahlt für Lieschen Müller die Mietkaution oder Gen.-Anteile, Lieschen Müller tritt die Anteile/Kaution an ihren Vater ab,falls die Wohnung gekündigt werden sollte,da der Vater ja Lieschen Müllers Anteile finanziert hat. Diese Abtretung hinterlegt Lieschen Müller beim Vermieter oder der Wohnungsgenossenschaft. Damit wird dieses bei Kündigung an den Vater zurückgezahlt,da der Vater ein Drittschuldner ist.
Ist das so richtig verstanden worden?