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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 16:58:17 *
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Autor Thema: Genossenschaftsanteile/Mietkaution -Pfändung ?!  (Gelesen 1199 mal)
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MarkyMark
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« am: 29. Juni 2011, 09:06:13 »

Hallo,

wir haben folgendes Problem:

Lieschen Müller sucht eine neue Wohnung und erwägt eine Wohnung bei einer Genossenschaft mit Genossenschaftsanteile und/oder einem städtischen Wohnungsunternehmen auf Kaution.

 Das Problem von Frau Müller besteht, das sie bereits die Eidesstattliche Versicherung abgegeben hat.

 Wie verhält es sich jetzt mit den Genossenschaftsanteilen,die ja offenbar gepfändet werden können und was passiert mit der Mietkaution,wenn der Gläubiger diese pfänden möchte?

 Was kann Lieschen Müller machen, um dieses Problem zu lösen?! Wie muss sie vorgehen,damit sie nicht irgendwann wohnungslos wird? Wäre es eine Möglichkeit, das ihre Eltern die Kaution oder die Genossenschaftsanteile für sie bezahlen und damit sie nicht gepfändet werden können? Oder gibt es eine andere Lösung dafür?
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paps
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« Antworten #1 am: 29. Juni 2011, 21:22:12 »

Kaution und Genossenschaftsanteile können erst zum Fälligkeitszeitpunkt gepfändet werden.

Bis dahin sollte Lieschen ihre Schuldenproblem gelöst haben.

Die Zahlung durch Dritte müßte auch so bei der Gen oder Vermieter vermerkt werden.
Am Besten Zahlung und Vorlage der Sicherungsrechte/Abtretung

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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
MarkyMark
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« Antworten #2 am: 29. Juni 2011, 21:36:13 »

Hallo paps,

danke dir für deine Antwort. Habe heute gelesen ,das der Insolvenzverwalter oder auch der Gläubiger die Genossenschaftsanteile aufkündigen kann und Lieschen aus der Wohnung geworfen wird,weil eine Wohnung nur mit Genossenschaftsanteilen gemietet werden kann.

Die Zahlung durch Dritte und Abtretung würde z.B. bedeuten:

Lieschen Müllers Vater zahlt für Lieschen Müller die Mietkaution oder Gen.-Anteile, Lieschen Müller tritt die Anteile/Kaution an ihren Vater ab,falls die Wohnung gekündigt werden sollte,da der Vater ja Lieschen Müllers Anteile finanziert hat. Diese Abtretung hinterlegt Lieschen Müller beim Vermieter oder der Wohnungsgenossenschaft. Damit wird dieses bei Kündigung an den Vater zurückgezahlt,da der Vater ein Drittschuldner ist.

Ist das so richtig verstanden worden?  wink
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