Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 16:58:28 *
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Autor Thema: Genossenschaftsanteile und IV  (Gelesen 1969 mal)
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Lucie
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« am: 08. Juni 2007, 02:10:49 »

Hallo,

Gestern habe ich dieses Forum entdeckt und durchstöbert. Ich war begeistert über die Info die hier fließt.
Vieleicht kann mir ja auch jemand weiterhelfen?

Mein Ehemann, von dem ich mich jetzt trennen werde, wird eine IV beantragen. Ich bin mit 2 Kindern (12 und 15 Jahre) auf Wohnungssuche. Da ich mit unterschrieben habe für die Darlehen seiner Werkstatt werde ich auch die Insolvenz beantragen müssen um nicht auf seinen Schulden sitzen zu bleiben. Wie verhält es sich mit der Mietkaution und evtl. Geschäftsanteilen einer Gemeinnützigen Baugenossenschaft? In der Satzung dieser Baugenossenschaft heißt es, dass das Mitglied ausgeschlossen werden kann wenn über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wird. 
Hat jemand schon von so einem Fall gehört? Ich weiß auch nicht ob ich mit offenen Karten spielen soll?
Im Moment habe ich ja noch nichts in Richtung IV unternommen.
Die Kaution soll ja nicht pfändbar sein. ist das richtig? Was gilt für die Genossenschaftsanteile?
Ich hoffe auf Antwort und sage schon mal  Danke !

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Grüße aus der Eifel

Lucie
paps
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« Antworten #1 am: 08. Juni 2007, 18:28:10 »

      Die Genossenschaftsanteile können von derPfändung ausgenommen werden. Zum einen können Sie nach Eröffnung des Verfahrens mit dem Treuhänder vereinbaren, dass der Wert der Anteile von Ihnen an die Masse gezahlt wird und die Anteile dann nicht verwertet werden. Wenn das Recht auf die Wohnung mit der Inhaberschft der Anteile verbunden ist, kann der Treuhänder sie ohnehin nicht verwerten. Wenn die Gläubiger vor Eröffnung des Verfahrens pfänden, wird die Pfändung mit der Eröffnung für zwei  Monate rückwirkend wieder aufgehoben. Wenn das nicht hilft, kann amn beim Amtsgericht - nicht unbedingt identisch mit dem Insolvenzgericht!- einen Antrag auf Vollstreckungsschutz wegen besonderer Härte stellen, der dann Erfolg verspricht, wenn ansonsten die Wohnung verloren gehen kann.
      Die Mietkaution ist als zukünftiger und bedingter Anspruch nur eingeschräkt pfändbar. Die Möglichkeit, die einzelne, nicht wohlwollende Verwalter bisher hatten, die Wohnung zu kündigen, um an die Kaution zu kommen, ist durch die Neufassung des InsO nun unterbunden.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
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Lucie
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« Antworten #2 am: 08. Juni 2007, 19:09:32 »

Hallo paps,

vielen Dank für Ihre schnelle Nachricht  wow
Die erste gute Nachricht seit Monaten juchu Jetzt bin ich echt beruhigt, was unsere Trennung und Wohnungssuche angeht.

Danke, ein super Forum mit schneller Hilfe !

Die IV liegt ja noch vor mir, aber ich bin beruhigter, weil ich weiß, dass es EUCH gibt juchu

Vieleicht Bis Bald
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Grüße aus der Eifel

Lucie
jafern
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« Antworten #3 am: 10. Juni 2007, 11:02:12 »

@ paps
ganz klammheimlich hast Du die 500er Beitragsgrenze überschritten...

Herzlichen Glückwunsch!

Danke für Deinen unermüdlichen Einsatz hier!

Gruß
jafern
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Nach über fünf Jahren als Betreiber von pwn.info habe ich das Projekt Ende 2008 in andere, vertrauensvolle Hände übergeben.
Seit Oktober 2008 bin ich als selbstständiger Unternehmer in der Branche tätig, in der ich über zehn Jahre als Angestellter mein Brot verdiente ;-)  Ich wünsche allen hier weiterhin gutes Gelingen und viel Erfolg!
paps
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« Antworten #4 am: 10. Juni 2007, 11:43:40 »

 rougi
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 10. Juni 2007, 11:43:40 »



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Immohelfer
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WWW
« Antworten #5 am: 10. Juni 2007, 22:19:13 »

Hallo,
es tut mir leid widersprechen zu müssen, aber rechtlich gesehen sind die Genossenschaftanteile weg...das ist auch die -Gefahr warum Mietkauf einfach Mist ist...

Ok..sorry ich weiss ich bin blöd und habe keine Ahnung.. mein Posting muss ja auch nicht beachtet werdne  :biggrin:aber ich wollte dies nur los werden..

Ich sehe halt viele viele Postings die halt falsch sind wie auch ein älteres Thema bei dem es um Abtretung und Pfändung ging...
Abtretung schlägt eben nicht Pfändung, man sollte eben die ZPO mehr beachten.... aber nicht aufregen ...bin ur unwissend

mfg
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