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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 16:58:51 *
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Autor Thema: Gepfändete LV nach Ende des WV-Periode in der Privatinsolvenz  (Gelesen 559 mal)
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ypsikaro
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« am: 13. Februar 2011, 16:43:38 »

Die fehlenden Zustimmungen zum außergerichtlichen Schuldebereinigungsplan wurden durch das Gericht ersetzt, das Verfahren wurde eingestellt (aufgehoben), die WV-Periode ist vorbei.Eine Bank hatte meine Lebensversicherungen gepfändet, die aus Gehaltsumwandlungen stammten und erklärt jetzt den Verzicht auf die Rechte aus dem PÜ, der vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlassen wurde, nicht.
Die Auszahlung steht kurz bevor, die Versicherung sagt, sie müßte dann an den Gläubiger leisten.
kann ich die Aufhebung des PÜ beim Vollstreckungsgericht beantragen?
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« Letzte Änderung: 13. Februar 2011, 17:24:58 von ypsikaro » Gespeichert
Insokalle
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« Antworten #1 am: 15. Februar 2011, 09:57:00 »

Die fehlenden Zustimmungen zum außergerichtlichen Schuldebereinigungsplan wurden durch das Gericht ersetzt, das Verfahren wurde eingestellt (aufgehoben), die WV-Periode ist vorbei.

versteh ich nich

Eine Bank hatte meine Lebensversicherungen gepfändet, die aus Gehaltsumwandlungen stammten und erklärt jetzt den Verzicht auf die Rechte aus dem PÜ, der vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlassen wurde, nicht.

warum sollte sie? wann wurde der pfüb zugestellt?

Die Auszahlung steht kurz bevor, die Versicherung sagt, sie müßte dann an den Gläubiger leisten.
kann ich die Aufhebung des PÜ beim Vollstreckungsgericht beantragen?

warum, zu welchem zweck?
regelungen im plan zu sicherheiten?
« Letzte Änderung: 15. Februar 2011, 11:50:21 von Insokalle » Gespeichert
ypsikaro
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« Antworten #2 am: 15. Februar 2011, 12:32:50 »

1. der außergerichtliche schuldenbereinigungsplan wurde wirksam und von mir erfüllt.

2. in diesem wurde die bank verpflichtet, die lebensversicherung nach erfüllung dieses plans freizugeben. der pü wurde vor beantragung des involvenzverfahrens erlassen und zugestellt.

3. die bank rührt sich nicht un dkommt dieser verpflichtung nicht nach. ich suche einen einfachen weg, ohne sie vor gericht zu verklagen.
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Insokalle
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« Antworten #3 am: 15. Februar 2011, 17:14:22 »

zu 1: d.h. evtl. Laufzeit abgeschlossen etc?

Bank darauf hingewiesen?
Ich würde den Plan ggf. auch der LV zukommen lassen, Planerfüllung anzeigen und Zahlung auf eigenes Konto verlangen. Das könnte Zeit bringen oder die LV hinterlegt zunächst das Geld.
Ansonsten bleibt mögl. doch nur Klage.
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paps
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« Antworten #4 am: 15. Februar 2011, 20:55:43 »

An den Versicherer bitte mit Hinweis, dass bei Zahlung auf das Konto des "Nicht"Abtretungsgläubigers keine befreiende Wirkung eingetreten ist.

Im Übrigen kann ich mich daran erinnern, dass in einem ähnlich gelagerten Fall mal die Antwort kam, dass eben rechtmäßige Abtretungen nicht von der RSB betroffen sind.
Insofern denkt der Gläubiger vielleicht in diese Richtung.

Sollte es aber ausdrücklich so im Plan vereinbart sein, dass die Abtretungen mit Erfüllung zurückzugeben sind, sollte der Gläubiger auf eben diesen Umstand verwiesen werden.
Notfalls hilft Klageandrohung.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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« Antworten #4 am: 15. Februar 2011, 20:55:43 »



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