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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 17:04:13 *
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Autor Thema: Gerichtskosten ---> So unterschiedlich????  (Gelesen 509 mal)
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Nane
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Beiträge: 2

Danke
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« am: 13. Dezember 2008, 21:53:50 »

Hallo zusammen, ich hab da mal ne Frage gruebel

Mein Freund und ich haben 2002 beide Insolvenz beantragt.

Das Verfahren meines Freundes endete Juli 2008 mit Gerichtskosten in Höhe von 476 Euro, die durch die Jährliche- indestvergütung schon gedeckt waren, also keine Zahlung mehr fällig war.

Mein Verfahren endete im September 2008  juchu

Aber: Jetzt kam der Bescheid vom Gericht und da werden mir nun Kosten in Höhe von 1126 Euro auferlegt, die ich nach Erhalt der Rechnung von der Landesjustizkasse bezahlen soll.

Kann das sein? So unterschiedlich Hohe Verfahrenskosten? Voran liegt es? Einspruch erheben? gruebel

Schon mal vielen Dank für die Antworten wink

Nane
Gespeichert
paps
Moderator
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Karma: 14
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Beiträge: 6193

Danke
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« Antworten #1 am: 14. Dezember 2008, 14:44:02 »

Könnte es sein, dass unterschiedliche Verfahrensarten vorliegen?.
Könnte es sein, dass Ihr Freund bereits Beträge zur Masse gezahlt hat?
Könnte es sein, dass unterschiedliche Massebeträge vorhanden waren?
Könnte es sein, dass zur Erzielung und Verwertung der Masse unterschiedliche Aktivitäten des TH/IV notwendig waren?

Sie sehen Ursachen gibt es viele, die dazu führen, die Gebührenordnung unterschiedlich anzuwenden.

Es kann also durchaus sein, dass wegen der Unterschiedlichkeit des Verfahrensverlaufes auch unterschiedliche Kosten enstehen.
Mit 1.126,- Euro leigen Sie aber im Bereich des Üblichen.
Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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