Hallo zusammen, ich hab da mal ne Frage

Mein Freund und ich haben 2002 beide Insolvenz beantragt.
Das Verfahren meines Freundes endete Juli 2008 mit Gerichtskosten in Höhe von 476 Euro, die durch die Jährliche- indestvergütung schon gedeckt waren, also keine Zahlung mehr fällig war.
Mein Verfahren endete im September 2008

Aber: Jetzt kam der Bescheid vom Gericht und da werden mir nun Kosten in Höhe von 1126 Euro auferlegt, die ich nach Erhalt der Rechnung von der Landesjustizkasse bezahlen soll.
Kann das sein? So unterschiedlich Hohe Verfahrenskosten? Voran liegt es? Einspruch erheben?

Schon mal vielen Dank für die Antworten

Nane