Hallo zusammen,
nun nach einem Jahr, nach der versagung der RSB habe ich immer noch keinen Bescheid über die Gerichtskosten bekommen, was mich ja nun nicht sonderlich stört.

Nun aber zu meinem Problem: Unter Insolvenzbekanntmachungen.de bin ich immer noch geführt. Ich habe aber gelesen, dass die Einträge, die dort geführt werden 6 Monate nach Bekanntgabe wieder gelöscht werden müssen. Nun habe ich aber auch gelesen, dass wenn es zu Problemen kommt, man sein zuständiges IG anschreiben soll, da nur die die Löschung in Auftrag geben können.
Aber schneide ich mir da nicht selbst in den Finger? Denn wenn ich mich da nun melde laufe ich ja Gefahr, dass die dann auch die Gerichtsgebühren fordern, was mir zur Zeit echt nicht gut passen würde.
Also was machen? Sich dort melden und Gefahr laufen die Gebühren zahlen zu müssen oder alles auf sich beruhen lassen und mit dem Eintag in den Bekanntmachungen leben?
Gibt es nicht auch eine weitere Stundung der Gerichtsgebühren, wenn man nicht zahlen kann, für den Fall das die sich doch noch melden?