Sehe ich im Prinzip genauso..
§ 4b Inso - Rückzahlung und Anpassung der gestundeten Beträge
(2) Das Gericht kann die Entscheidung über die Stundung und die Monatsraten jederzeit ändern, soweit sich die für sie maßgebenden persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse wesentlich geändert haben...
Durch Ihre freiwilligen Zahlungen haben Sie dem Gericht signalisiert, dass Sie zumindest bis € 45,00 mtl. leistungsfähig sind.
Jetzt MÜSSEN Sie diese Summe eben aufbringen.
Angerechnet auf die gesamten Verfahrenskosten werden natürlich ALLE Zahlungen..
Keine Angst..das Gericht wird sich nichts extra in die Tasche stecken!
Sprich: Nach Erteilung der RSB bleiben dann eben entsprechend weniger Restforderungen aus dem Verfahren übrig!
So is des gemeint..
