Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 17:05:11 *
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Autor Thema: Gerichtsprozeß geht verloren.......EUR 120.000.- Schulden...  (Gelesen 2438 mal)
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unholy
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« am: 19. Dezember 2008, 08:45:00 »

Hallo zusammen...

ich bin neu hier. Ich umreisse den Fall jetzt mal kurz, kann sein dass ich Fakten vergessen habe.

 Ich bin 41 Jahre, wurde vor 3 Jahren geschieden. Ich hatte mit meiner ExFrau ein Eigentum (2000 gekauft) dass veräußert (2004 verkauft) wurde.
Habe dann mein neues Glück gefunden mit meiner jetztigen Frau, die 2 Kinder hatte. Ein eigenes kam dieses Jahr dazu.

Ich muss vorausschicken, dass meine Ex frau nicht gerade mit Geld umgehen konnte, die Wohnung gerade so gehalten werden konnte. Sie bekam immer wieder Geld (auf dass gemeinsame Konto) von ihrer Mutter. Sie gab Geld für diese Eigentumswohnung, dass nun mit den anderen Geldern insgesamt diese o.g. Summe ergibt. Sie erteilte mir einen Mahnbescheid, ich wiedersprach auf anraten meines Anwaltes. Ich möchte jetzt nicht auf die Einzelheiten eingehen, denn das bringt nichts. Es ist ein Prozeß mit Beweis und Gegenbeweis usw usw.

Gestern war die Gerichtsverhandlung. Es sieht sehr schlecht für mich aus. Der Richter meinte, dass ich ja wusste dass Gelder geflossen sind.
Meine ExFrau hält sich dezent zurück, die Mutter meinte, sie könne ja nicht ihre eigene Tochter verklagen.

Mein Anwalt meinte ich sollte alles in die Wege leiten bevor das Urteil kommt. (Vorbereitung sozusagen auf den Offenbarungseid...) Denn es ginge dann schnell wenn sie den Titel hat.

Nun meine Fragen mit der Hoffnung auf Hilfe...(es geht mir nciht gut......die Kinder halten mich am leben....will aber auch nicht zuviel jammern...ich habe es selber verbockt...indem ich diese Frau heiratete...Wohnung kaufte......, ich habe nur Angst um die neue Familie...was auf sie zukommt.....ich reisse sie alle ins verderben.....)

Gibt es bei so einer Schuldenlage.....(1 Gläubiger) die Chance auf Privatinsolvenz..,dass ich irgendwann mal wieder rauskomme aus dem Schuldenberg....??? oder bleibt der Titel 30 jahre...
Ich kann nichts zahlen, wir leben von meinem Gehalt am Existenzminimum.....

Wir sind erst umgezogen in ein neues Heim wo sich alle wohlfühlen, auch die Kinder die schon von einer Scheidung geplagt wurden....
ich möchte nicht dass sie wieder alles verlieren......wenn ich nur dass Heim halten kann.....ich brauch sowieso nichts...

ach leute.......mein leben ein einziges desaster....

euch anderen schöne weihnachten und ein gutes neues jahr...mit mehr glück...

unholy
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lucca_m
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« Antworten #1 am: 19. Dezember 2008, 09:01:11 »

Ich habe trotzdem nicht verstanden wieso Sie verklagt wurden? Haben Sie das Geld aus der Veräusserung behalten?
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unholy
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« Antworten #2 am: 19. Dezember 2008, 09:28:50 »

hallo,

sie hat das ganze geld zusammengerechnet und es als darlehen ausgewiesen, und mir auch dieses gekündigt. Gelder habe ich keine behalten, bzw wohnung wurde nur als verlust verkauft...auch alles andere ist in schulden geflossen....

der richter meinte die gelder sind geflossen auf die gemeinsamen konten (bei scheidung immer gesamtschuldnerisch...) und es wurde nicht wiedersprochen.

unholy
« Letzte Änderung: 19. Dezember 2008, 09:32:24 von unholy » Gespeichert
dobberstein
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« Antworten #3 am: 19. Dezember 2008, 11:38:20 »

Den sachverhalt versteh ich ehrlich gesagt nicht.????
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pd
lucca_m
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« Antworten #4 am: 19. Dezember 2008, 16:15:36 »

Es wurde ein Schloß im baufälligem Zustand für 880.000 EUR gekauft. Nach 4 Jahren, immernoch unrenoviert für 600.000 verkauft. blieben 240.000 übrig, die auf beide Ehepartner verteilt werden.
Oder so ähnlich? Nix Genaues weiß man nicht.
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 19. Dezember 2008, 16:15:36 »



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Feuerwald
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« Antworten #5 am: 19. Dezember 2008, 18:37:42 »

Gibt es bei so einer Schuldenlage.....(1 Gläubiger) die Chance auf Privatinsolvenz

-> ja, grundsätzlich schon. Die Anzahl der Gläubiger ist unerheblich.


Ich kann nichts zahlen, wir leben von meinem Gehalt am Existenzminimum.....

-> dann ist die Insolvenz der richtig Weg


Wir sind erst umgezogen in ein neues Heim wo sich alle wohlfühlen

-> öhm, zur miete oder finanziert ?  Bei Miete droht nichts, bei Finanzierung kommt's drauf an.

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MissTraut
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« Antworten #6 am: 20. Dezember 2008, 00:29:12 »

Nabend,

@lucca_m und dobberstein:

Ich gehe mal davon aus, dass die Ex-Schwiegermama die gezahlten Gelder an das Töchterlein als Darlehen deklariert hat und nunmehr den Ex-Schwiegersohn zur Rückzahlung auffordert bzw. dies schon getan hat und daher nun die Klage gegen ihn.

So zumindest habe ich es verstanden.

LG
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unholy
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« Antworten #7 am: 20. Dezember 2008, 10:12:57 »

hallo zusammen,

sorry für die unverständlichkeit.....

ist ein bisserl chaotisch alles ich weiss......

genau so ist es miss traut.....

die ex schwiegermutter hat mir das sogenannte darlehen ende 2007 gekündigt und mit einem mahnbescheid zur zahlung von 120.000 EUR aufgefordert. es handelt sich um gelder die während der ehe geflossen sind auf das gemeinsame konto, auch die wohnungsfinanzierung. klar während einer ehe achtet man da nicht darauf. leider ging ich davon aus dass die ehe hält und kaufte (was der größte fehler war) mit meiner exfrau diese wohnung. sie brach 2004 aus und im zuge der scheidung wurde diese immobilie verkauft. mit verlust.
die gelder die geflossen sind sind nachweisbar. somit geht auch mein anwalt davon aus dass ich zur rückzahlung verurteilt werden kann am. der zweite prozeß folgt.

meine hauptangst ist einfach, dass ich meine jetztige familie weiterhin ernähren kann. wir wohnen in einem mietreihenhaus, die größe benötigt man für 3 kinder.

also wie ich nachlese ist eine insolvenz möglich. bei verurteilung bekommt sie ja einen titel. dass heisst für 30 jahre. kann ich diesen durch die insolvenz loswerden??

ach leute...die angst frisst mich auf. gut ich weiss auch dass ich diese gelder angenommen  hatte. der richter meinte es erfolgte kein widerspruch dagegen. somit geht er von einem stillschweigendem annehmen aus. na ja.....ich konnte meine damalige ex nicht davon überzeugen auf das geld mehr aufzupassen...

viel durcheinander ich weiss.......

sobald ich mich auch selbst wieder gefangen habe hoffe ich geordneter berichten zu können....

trotzdem euch alles liebe für weihnachten und neujahr......2009---

bei mir wirds ein schlechtes jahr.....

grüße
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MissTraut
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« Antworten #8 am: 20. Dezember 2008, 10:54:51 »

Hallo Unholy,

also so schlecht kann das Jahr doch auch nicht sein, mach es halt nicht nur an den finanziellen Dingen fest. Du hast eine Familie, in der Du Dich wohl fühlst.

Unter den von Dir geschilderten Voraussetzungen ist eine Insolvenz in meinen Augen sicherlich ratsam und sinnvoll. Die Forderung geht mit in die Insolvenz.

Du solltest dies alles nun natürlich auch schnellstens angehen.

Deine neue Frau kann für Deine Schulden nicht herangezogen werden. Unterhaltstechnisch wird das eigene Kind als auch die Frau (sofern ihr verheiratet seit und nicht "nur" in eheähnlicher Gemeinschaft lebt)  als "abzugsfähige Personen" von Deinem Nettoeinkommen anerkannt. Schau doch einfach mal in die Pfändungstabelle. Dein Nettoeinkommen und dann in der Spalte mit der 2 und dann kannst Du sehen, was Dir mtl. abgezogen werden könnte.

Vielleicht solltest Du auch Deinen Arbeitgeber im Vorfeld über Dein Vorhaben informieren mit der Erklärung, was Deine Ex-Schwiegermutter gerade versucht. Du kannst schon davon ausgehen, dass möglicherweise eine Pfändung bei Deinem Arbeitgeber versucht wird. Ich für meinen Teil habe meinen AG auch vorher informiert und das war auch eine gute Entscheidung.

Wegen des Insolvenzablaufes solltest Du Dich hier ein  bißchen einlesen damit Du weisst, was auf Dich zukommen kann. Nach Beendigung der Insolvenz incl. Ablauf der Wohlverhaltensphase bist Du die Schulden los, JAAAAA Du liest richtig: Nix mehr mit Kohle an die Ex-Schwiegermama und auch ggfs. andere Verbindlichkeiten, sofern sie nicht aus Straftaten herrühren.

Du hast doch einen Anwalt an Deiner Seite und hast dies wohl auch offenbar mit ihm schon besprochen.  Bedenke aber bitte, dieser Anwalt will auch für seine Arbeit bezahlt werden und Du brauchst zur Einleitung des Insolvenzverfahrens eine Bescheinigung von einer autorisierten Stelle, dass der Schuldenbereinigungsplan gescheitert ist. Kann Dir der Anwalt diese ausstellen ? Frag ihn einfach.

Siehste, so schlimm ist das alles doch gar nicht. Du hast sehr wohl Perspektiven.

Dir und Deiner Familie ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Start ins Neue Jahr.

LG
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« Antworten #9 am: 20. Dezember 2008, 13:35:50 »

Ich sehe es ähnlich wie meine Vorrednerin: sei froh, daß du die neue Familie hast. Die wird die Kraft und Halt geben, genauso wie Du es ihnen gibst. Das ist verdammt wichtig.

Nun zu den anderen Dingen: eigentlich könnte man hier nur illegale Dinge empfehlen :) Nein, aber mal im Ernst: Wenn Verträge unterschrieben sind oder ähnliches ist der einzige Weg eigentlich nur der Weg der Privatinsolvenz. Einschläge Seiten mit der Vorgehensweise sind ja nun im Netz haufenweise zu finden.

Und wenn Du dann den ganzen Berg erst einmal los bist, wird es auch wieder aufwärts gehen. Denk an deine Familie. Die brauchen Dich!
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« Antworten #10 am: 09. Februar 2009, 15:08:15 »

hallo zusammen,

ich wollte mich mal wieder melden auf dem weg in den untergang. ja ich weiss ihr habt ja recht, aber eben diese familie verursacht bei mir existenzängste, damit ich sie weiter ernähren kann. dass ist mein hauptproblem. es ist für meine neue unbekannte situation, die ich nicht kenne und die mir einfach größte sorgen bereitet.

mein anwalt meinte heute dass den am 30.04.09 laufenden prozeß mit fast 100% iger sicherheit verlieren werden. die beweislage spricht gegen mich und meine exschwiegermutter wird dies sofort nach erhalt ihres titels pfänden. da natürlich auch in diesem prozeß sehr viele persönliche dinge auf den tisch kommen. ich versuche mich nur zu wehren und das letzte zu retten was zu retten ist.

aber nichts desto trotz steht die pleite für mich an.

mein anwalt meint ich sollte jetzt bereits alles mögliche für die insolvenz vorbereiten. wisst ihr was er damit meint? soll ich wirklich jetzt schon zu einer schuldnerberatung gehen?? für euch hört sich dass ziemlich naiv an was ich da so schreibe sorry. aber ich bin echt überfordert momentan. der job, die familie und jetzt noch dieses finanzielle desaster....

muss ich jobangst haben wenn ich in die privatinsolvenz gehe???
welche werte sind pfändbar???
ich meine zb. DVD´s, CD´s...davon sind größere Mengen vorhanden.
ein auto dass auch zur arbeitsfahrt dient, aber auch für den transport von 3 kindern usw usw...

bis bald

unholy... cry

ps. mir gehts einfach nicht gut.........


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« Antworten #11 am: 09. Februar 2009, 20:27:46 »

Hallo Du,

unbekanntes macht nur solange Angst bis zu dem Zeitpunkt, wo Du Dich damit auseinander setzt.

Dein Anwalt hat Dich schon nicht so schlecht beraten. Bereite Dich darauf vor. Liste alle Deine Verbindlichkeiten auf, Gläubigername, Aktenzeichen, Forderungshöhe (falls nicht genau bekannt dann geschätzt).

Mach am besten schon jetzt einen Termin bei einer Schuldnerberatung für Anfang Mai 09. Sofern Du diesen Prozeß verlierst, packst Du Deine Ex-Schwiegermutter direkt mit auf die Gläubigerliste und dann wird auch sie angeschrieben (Schuldenbereinigungsplan). Wenn dieser abgelehnt wird, dann geht der Antrag auf Insolvenz zum zuständigen Gericht.

Rein vorsorglich solltest Du schon jetzt alle Lastschriften widerrufen und die monatlich notwendigen Zahlungen per Überweisung tätigen, so kann bei einer möglichen Insolvenzeröffnung der Treuhänder keine Lastschriften zurückrufen und Du kommst nicht unbedingt in die Situation, Dir einen neuen Telefonanbieter oder sonstiges suchen zu müssen.

Hast Du schon mit dem Gedanken gespielt, Deinen Arbeitgeber einzuweihen ?

Solange Du nicht gerade vergoldete kleinkarierte Maiglöckchen in der Wohnung bunkerst, extrem teure Hifi-Video-haste-nicht-gesehen-Ausstattung Dein eigen nennst, hast Du nichts zu befürchten.

Ist das Auto finanziert ? Ein Auto muss nicht unbedingt zur  Masse genommen werden wenn es zwingend zum Erhalt des Arbeitsplatzes erforderlich ist, wobei ich denke, das Argument "zum Transport von 3 Kindern" ist da nicht gerade das mit der größten Tragweite.

Was soll ich sagen: Es gibt Möglichkeiten, sich nicht durch die Forderung Deiner Schwiegermutter in die Knie zwingen zu lassen, Du musst sie nur sehen und nutzen.

Wusel Dich durch das Forum, nutze auch mal ruhig die Suchfunktion und so kannst Du Dich mit der Thematik Insolvenz vertraut machen.

Ansonsten findest Du ja den Weg, Deinen Fragen hier los zu werden.

LG
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« Antworten #12 am: 25. Februar 2009, 14:12:31 »

hallo zusammen,

ich habe jetzt schon mal einen termin bei der schuldnerberatung.

die brisanz für mich nimmt zu. jetzt kam heute noch das kündigungsschreiben der rechtsschutzversicherung.

somit weiss ich nicht was ich noch an dem prozeß bezahlen kann. ich weiss nicht mehr weiter.

wahrscheinlich ist die kündigung rechtens da es ja ein zweiter fall innerhalb irgendwie von 2 jahren ist oder so.

egal.....

habe es jetzt mal meinem rechtsanwalt mitgeteilt....vielleicht haut mich der auch gleich raus da ich jetzt keine anwaltskosten mehr zahlen kann....

das schlimme ist nur dass 3 kids dranhängen.....ich hoffe ich überlebe dass alles.......und kann meine familie noch ernähren.....

das glück hält sich ziemlich in grenzen momentan......wohin nur dass weiss ich nicht...

ach leute.....ich muss kraft sammeln um für die familie stark zu sein...

aufgeben????
der prozeß ist am 30.04.2009.  oder soll ich gleich aufgeben und das darlehen anerkennen meiner ex-schwiegermutter..
so erspare ich mir gerichtskosten die nicht zahlbar sind, anwälte usw usw.........

unholy.......
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« Antworten #13 am: 25. Februar 2009, 21:30:53 »

Hallo Unholy,

ich kann mir sehr gut vorstellen, dass der Druck für Dich derzeit enorm ist. Wie sieht es denn derzeit mit den Gerichtskosten/Anwaltskosten aus ? Gibt es eine Kostenübernahmeerklärung von der Rechtsschutzversicherung für diesen Prozeß ? Ich frage mich nämlich, wenn diese vorliegt, können die dann aufgrund der Kündigung einfach aus dieser übernommenen Zusage wieder raus ?

Du kannst derzeit nicht viel anderes tun als Augen zu und durch und für den Fall, dass der Prozess verloren geht, dann bleibt Dir der Weg in die Insolvenz und in der Vorbereitung bist Du ja offenbar, hast ja schon einen Termin bei der Schuldnerberatung gemacht. Hast Du Dich denn schon mal hier ein bißchen informiert ? Ob es sinnvoll wäre, letztlich die Forderung anzuerkennen und somit den Prozeß zu verkürzen, vermag ich nicht zu sagen.

Ich kann mich nur wiederholen, bereite Dich darauf vor, informiere Dich für den Fall was wäre wenn ...

LG
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« Antworten #14 am: 25. Februar 2009, 22:46:12 »

eine  vorsätzliche unerlaubte Handlung wird die Ex Schwiegermamma aus einem Kredit an die Exeheleute ja wohl nicht herzaubern können.

Ich würde mit dem Anwalt klären, was er noch bekommt.
Dürfte ja nach der Zusage  durch die RSV nur die mögliche SB sein.
Anschließend würde ich ihn bitten, das mit der Rechtschutzversicherung abzuklären, da die Zusage der Zahlung ja nur gegeben wird, wenn hinreichend Aussicht auf Erfolg besteht.

Zu guterletzt würde ich wegen der geringen Erfolgsaussicht den Anwalt bitten, den Prozess auszusetzen und auf Basis einer außergerichtlichen Einigung eine Teilverpflichtung anzuerkennen (50%)

Danach schnellstens in die Insolvenz.
Exschwiegermutter schaut in die Röhre, wenn der TH die Forderung bestreitet oder nichts pfändbar ist.
Die Gerichts- und Anwaltskosten sind Insolvenzforderungen.

Sie gehen mit 3 Gläubigern in die Inso und freuen sich, ihren Kindern wieder ein gutgelaunter Vater zu sein.

So einfach ist manchmal das Leben.
« Letzte Änderung: 25. Februar 2009, 22:48:04 von paps » Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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