Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 17:05:58 *
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Autor Thema: Gerichtsvollzieher  (Gelesen 1174 mal)
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Chris19851985
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« am: 29. Mai 2011, 00:57:19 »

Hallo an alle,

ich denke, dass diese Frage schon öfter gestellt wurde, aber ich habe leider in der SuFu nichts finden können.

Wenn der Gerichtsvollzieher mal auftauchen sollte, was darf er dann mitnehmen?

Ich wohne noch bei meinen Eltern und habe ein eigenes Zimmer...

In meinem Zimmer befinden sich keine besonderen Wert Gegenstände. Außer ein LCD Fernseher, Playstation und ein Laptop.

Außerdem kann es ja sein, dass auch von der Inkasso jmd. vorbeischaut... Muss ich die reinlassen??

Ich würde mich über zahlreiche Antworten freuen.

Danke und LG
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weiß was
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« Antworten #1 am: 29. Mai 2011, 17:10:03 »

Hi,

vom Ink. würde ich niemanden rein lassen. Auch nichts unterschreiben o.ä.

Ansonsten kann der GV alles pfändbare aus dem Zimmer entfernen. Was er aber nicht wirklich tun wird. Der will irgendwann die EV und nicht mehr.
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calla
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« Antworten #2 am: 30. Mai 2011, 09:55:52 »

Auch ein GV hat meines Wissens kein Recht, "einfach so" in Deine Wohnung oder in die Deiner Eltern zu kommen. Auch für Schuldner gilt das Grundgesetz Artikel 13:
"(1) Die Wohnung ist unverletzlich."
usw s. hier:
http://dejure.org/gesetze/GG/13.html

Er kann allerdings (anders als eine Inkassofirma) ggf. einen richterlichen Beschluß erwirken, dass er doch rein darf - aber ob er das im Normalfall tut?

Aber was spricht dagegen, wenn der GV freundlich fragt: "Darf ich hereinkommen?" ihn dann hereinzubitten und ihm Dein Zimmer zu zeigen? Er ist nicht Dein Feind, er macht nur seinen Job. Sei nett zu ihm, dann ist er es auch zu Dir. Meistens jedenfalls.

Mitnehmen muss/darf er dann ggf. alles, was pfändbar wäre.
Alle Sachen, die Du "im Rahmen einer bescheidenen Lebensführung" brauchst, sind nicht pfändbar.
Ebenso ist nicht pfändbar, was Du zur Berufsausübung brauchst.
Bestenfalls könnte er eine "Austauschpfändung" machen:
z.B. Dein neues Luxus-Apple-Notebook gegen ein älteres Billigteil.
Das hängt von der Höhe Deiner Schulden und von Zeitwert der vorhandenen Sachwerte ab, ob sich der Aufwand für den GV überhaupt lohnt.

"Normal" nimmt ein GV nichts mit.
Oder hast Du Goldbarren unter Deinem Bett?
Oder gehört Dir ein Luxus-Oldtimer?

Wenn er jedoch nichts mitnehmen kann, was Deine Schulden decken wird, dann macht er ein Protokoll: "Fruchtlose Pfändung" - und kommt bald wieder und nimmt Dir die eidesstattliche Versicherung ab. Die wird dann im Schuldnerverzeichnis beim Gericht eingetragen und ist im Prinzip für jedermann einsehbar.
Und Dein "guter Ruf" ist dahin.
Du bekommst keinen Kredit mehr, keinen Handy-Vertrag, möglicherweise auch keinen Mietvertrag und kannst Dir sicher auf Jahre hin kein Auto auf Pump kaufen.
Ist es das Wert?

Bezahl besser Deine Schulden und vermeide die e.V.
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Fallera
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« Antworten #3 am: 30. Mai 2011, 14:52:09 »

Er kann allerdings (anders als eine Inkassofirma) ggf. einen richterlichen Beschluß erwirken, dass er doch rein darf - aber ob er das im Normalfall tut?

Und der gerichtliche Beschluss ist oftmals innerhalb weniger Stunden fertig!

Und ja, dass ist durchaus nicht unüblich!
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Chris19851985
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« Antworten #4 am: 30. Mai 2011, 14:56:09 »

Also, das ist leicht gesagt. Ich will ja meine Schulden bezahlen, nur kann ich es nicht...Ich denke so geht es fast jedem Betroffenen hier im Forum so.
Wer beantragt schon aus Lust und Laune eine Inso.

Also ich habe den Eindruck, dass der EV fast genauso schlimm wie die Inso ist, nur das die Inso 3 Jahre länger dauert.

Wenn man die Insolvenz beantragt, wie läuft das dann weiter.
Muss man dann 6 jahre lang einfach warten oder muss man sich ständig irgendwo melden oder so??

Danke im voraus.
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 30. Mai 2011, 14:56:09 »



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Inkassomitarbeiterin
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« Antworten #5 am: 30. Mai 2011, 16:55:23 »

Wie wäre es wenn du dich in das Thema Inso ersteinmal einliesst.

EV = aktuelle Vermögensaufstellung, hat in dem Sinne gar keine Gültigkeitsdauer sondern wird im Normalfall nur alle 3 Jahre neu vom Gläubiger beantragt. Wenn allerdings der Gl. davon Kenntnis bekommt, dass du z.B. den Arbeitgeber gewechselt hast kann er eine neue beantragen. Steht 3 Jahre in der Schufa, ausser man zahlt die Schulden, dann kann man den Eintrag löschen (einfach ausgedrückt)

Inso = dauert 72 Monate In dieser Zeit gibt man alles pfändbare ab, hat Obliegenheiten dem TH und Gericht gegenüber (z.B. Wohnungswechsel melden, Arbeitswechsel bzw. das ernsthafte Bemühen um eine Arbeit) und die Inso endet mit Glück am Ende mit der Restschuldbefreiung. Aber wie gesagt lies dich ein zu dem Thema. Das ganze steht in der Schufa min. 9 Jahre (wobei ich mal hörte der Scorewert erreicht nie wieder einen richtigen hohen Wert) und andere Auskunfteien speichern lebenslang.
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Chris19851985
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« Antworten #6 am: 30. Mai 2011, 18:04:44 »

Danke für die Antwort...

Ich habe schon sehr viel zu diesem Thema gelesen, aber wie man sieht kriegt man immer neue Informationen.
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Fallera
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« Antworten #7 am: 31. Mai 2011, 13:00:38 »

Danke für die Antwort...
Ich habe schon sehr viel zu diesem Thema gelesen, aber wie man sieht kriegt man immer neue Informationen.

Das sind eigtl. die Basics einer jeden Insolvenz! Sie sollten sich wirklich nochmal richtig in das Thema einlesen!
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Tags: Gerichtsvollzieher 
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