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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 17:06:10 *
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Autor Thema: Gerichtsvollzieher+Pfändung  (Gelesen 749 mal)
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Linchen3
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« am: 03. Dezember 2009, 08:34:19 »

Hallöchen..bin seit heute hier registriert und habe eine Frage. Vielleicht kann mir ja jemand Helfen  undecided

leider klingelt bei uns ab und an mal der Gerichtsvollzieher er erscheint jedoch meistens ohne Erfolg sprich, es gibt nix zu holen.

Nun habe ich seit ein paar Tagen ein kleines Problem.Wir Leben ganz normal ohne jeden schnik schnak und ohne teure Geräte.

Nun kam mein Mann vor ein paar Tagen von der Arbeit nach hause und sagte er hätte eine Überraschung dabei. Er packte eine große Kiste aus und darin war ein fast neuer Fernsehr (so ein Flaches Teil mit 107cm Bilddiagonale und allem drum und dran). Er hat ihn von seinem chef geschenkt bekommen (Arbeitet im Messebau und der Kunde wollte den nicht mitnehmen). Als ich das teil sah habe ich erstmal die Hände über dem Kopf zusammen geschlagen anstatt mich zu freuen.Denn mein erster Gedanke war: o gott wenn jetzt mal ein Gerichtsvollzieher hier rein kommt dann is das ding doch gleich weg. Ich hätte mir so ein Teil nie gekauft aus Angst das mir der weggenommen wird.
Es ist zwar ne schöne Sache und auch nett von seinem Chef aber... da sitzt mir nun die Angst im Nacken.

Wie ist das, kann der Gerichtsvollzieher den Fernsehr einfach Pfänden wenn ich nicht Zahlen kann? Oder kann der Chef von meinem Mann uns ein Schreiben fertigen indem er beglaubigt das der Fernsehr geschenkt ist?

Muss ich den Gerichtsvollzieher eigentlich jedes mal in die Wohnung lassen wenn er Klingelt?
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« Antworten #1 am: 03. Dezember 2009, 15:36:48 »

Verwunderlich ist eh, dass der GV so oft kommt. Meistens wird der Schuldner die Abnahme der EV bei fruchtsloser Pfändung beauftragen und dann hat man 3 Jahre Ruhe. Also solange man nur einen Fernseher hat ist es unkritisch glaube ich. Mein Plasma wurde nicht gepfändet. Wird ja nicht so ein Spitzenmodell mit 2000 EUR Neupreis sein, oder ?
Gebraucht bringen die Geräte meist auch nicht viel und dann der Aufwand mit der Versteigerung, die Kosten dafür und für das Austauschgerät - lohnt sich in der Regel nicht. Anders kann es sein wenn man mehr als einen Fernseher in der Wohnung hat. Ich würde den mit dem besseren Bild behalten.  wink
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« Antworten #2 am: 03. Dezember 2009, 17:21:43 »

Ich gebe dem Vorposter natürlich Recht was das Thema mit der Versteigerung anbelangt. Die Kosten dürften für eine Pfändung zu hoch sein.

Aber der GV muss alle 6 Monate mal vorbeischauen wenn ein Gläubiger ihn beauftragt. Nur die wegen der EV kommt er meist erst nach 3 Jahren wieder.
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Linchen3
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« Antworten #3 am: 04. Dezember 2009, 13:59:12 »

okay vielen Dank erstmal für die Antworten. Naja sooo oft kommt hier auch kein GV. Drei mal war jemand hier und davon habe ich nur einmal jemand rein gelassen.Habe das meist draussen vor der Tür geklärt wenn kein Nchbar in Sichtweite war. EV habe ich schonmal abgegeben, ist aber nun abgelaufen deswegen kommen langsam wieder die Briefe ins Haus. Nein der Fernsehr ist kein Neues Gerät. Er war eben schon auf Messen und Ausstellungen im Einsatz und da er aber noch sehr gut erhalten ist, eben wie neu, hatte ich da etwas Bedenken. Nach etwas suchen im I-Net habe ich den Fernsehr gfunden, hat einen neupreis von etwa 1000 Euro. Naja aber nun wohl kaum noch Wert nach so vielen Einsätzen und den vergangenen Jahren seit Herstellung.

 Kann ich die EV auch selber freiwillig abgeben damit ich wieder Ruhe habe?

Zahlungsmöglichkeiten gibt es ja momentan eh nicht bei mir.
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« Antworten #4 am: 04. Dezember 2009, 14:28:12 »

Ich würde mal schauen was das Modell unter http://www.preissuchmaschine.de kostet falls es überhaupt noch gelistet wird. Die Innovationszyklen der Hersteller sind so kurzlebig, dass die Modelle meist nach 6 bis spätestens 9 Monaten am Markt auslaufen und durch neue Modelle ersetzt werden. Ich würde vom günstigsten Preis 50% abziehen wenn das Gerät bis maximal 1 Jahr alt ist ansonsten für jedes weitere Jahr 15% mehr so als ganz grobe Richtschnur. Habe Unterhaltungselektronik früher mal verkauft und kenne daher die Preisstrukturen. Im Schnitt sinkt der Preis von Neugeräten etwa 5% pro Monat so meine eigene Erfahrung solange das Gerät noch einigermaßen neu am Markt ist.
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« Antworten #4 am: 04. Dezember 2009, 14:28:12 »



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