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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 17:06:43 *
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Autor Thema: Gerichtsvollzieher bei Umzug  (Gelesen 1001 mal)
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Wiff78
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« am: 25. Juni 2007, 15:37:42 »

Hallo zusammen.

Hab mal ne Frage an euch...

Wie sieht es aus, wenn bei mir (bin noch bzw wieder bei meinen Eltern gemeldet) der Gerichtsvollziher kommt? Bisher war es ja so, daß nicht gepfändet worden konnte, da es nicht mein Haushalt ist.

Jetzt will ich zu meiner Freundin ziehen, die eine komplett eingerichtete Wohnung hat. Wenn dort der Gerichtsvollzieher ebenfalls kommt, müssen wir dann Rechnungen haben, wer was bezahlt hat oder geht der Umzug problemlos? Ich will ja nicht, daß sie wegen meinen alten Schulden Probleme bekommt!

Danke im Voraus.
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Feuerwald
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« Antworten #1 am: 25. Juni 2007, 16:36:35 »

Nich zu viel Ganst vor dem Gerichtsvollzieher haben,
die tun meist gar nichts, außer mal vorbeischauen.

Gewöhnlicher Hausrat ist im allg. unpfändbar. Eine Verwertung lohnt meist nicht. Falls besonders wertvolle Gegenstände in der Wohnung sind, die nicht eindeutig zugeordnet werden können,  kann ein Eigentumsnachweis nicht schaden. Man kann  auch – für sich und gegenseitig – eine Inventarliste machen, die auch bei Streit und Ärger und Trennung hilfreich sein kann.

Gruss
Feuerwald



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Wiff78
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« Antworten #2 am: 25. Juni 2007, 21:48:42 »

Danke Feuerwald

Heißt also deiner Meinung nach ich kann ohne Probleme zu meiner Freundin ziehen?
Mir geht es wirklich nur darum ihr nicht zu schaden.
Besonders wertvolle Gegenstände haben wir nicht im Haushalt.
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Feuerwald
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« Antworten #3 am: 25. Juni 2007, 21:58:53 »

Ja, das ist meine Erfahrung. Der Herr Gerichtsvollzieher ist mehr Schrecken als Gefahr. Nachlesen können Sie §§ 803, 811, 812 ZPO. Hausrat ist unpfändbar.

Haben Sie Verbindlichkitten bei öffentlichen Kassen ?
Wie hoch sind Ihre Gesamtverbindlichkeiten ?

Weit gefährlicher für eine Beziehung als der Gerichtsvollzieher ist der Druck, der sich Aufbaut, wenn Schulden vorhanden sind.

Gruss
Feuerwald
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Wiff78
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« Antworten #4 am: 26. Juni 2007, 09:39:17 »

Meine Gesamtverbindlichkeiten liegen bei ca. 6000€.
Wenn mit öffentlichen Kassen der Staat gemeint ist dann ja. 1000€ Rückzahlung an die Arbeitsagentur.

Gruß Wiff
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« Antworten #4 am: 26. Juni 2007, 09:39:17 »



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