Wenn Sie das Aktenzeichen haben, dauert es nicht mehr lange bis zur Eröffnung.
Dann geht der GV von alleine, weil er seinen Schriftkram sonst umsonst macht.
Eine EV vor Eröffnung ist nicht zwingend erforderlich, da auch drohende Zahlungsunfähigkeit ein Eröffnungsgrund ist.
Drohende Zahlungsunfähigkeit
(1) Beantragt der Schuldner die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, so ist auch die drohende Zahlungsunfähigkeit Eröffnungsgrund.
(2) Der Schuldner droht zahlungsunfähig zu werden, wenn er voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, die bestehenden Zahlungspflichten im Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen....