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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 17:11:10 *
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Autor Thema: Gerichtsvollzieher steht vor der Tür  (Gelesen 995 mal)
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andy08
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« am: 07. Juli 2008, 15:47:26 »

Hallo

Ich habe eine Frage.
Bin Familienvater, verheiratet 3 Kinder und lebe mit meiner Frau und zwei Söhnen (beide 21 - einer in der Ausblidung, der andere arbeitslos mit Einberufungsbescheid für den August) zur Miete.
Frau und ich haben Arbeit, alles super.

Nun hat aber mein lieber Sohn (der BW Anwärter) allerdings schon zum zweiten mal Schulden durch unbezahlte Rechnung bei verschiedenen Gläubigern gemacht.
Beim ersten mal haben wir diese Schulden noch übernommen aber diesmal reichte es meiner Frau und mir endgültig und da der Herr volljährig ist, wollten wir uns nicht mehr einmischen und hatten ihm gesagt, dass er sich mit Zeitpunkt der Einberufung (Verpflichtet) dann auch eine eigene Bleibe suchen darf - bis jetzt ist er aber noch hier gemeldet.
Nun kam heute der Schock - Brief im Kasten - Gerichtsvollzieher wäre da gewesen und will im August wiederkommen.
Die eigentliche Frage nun an Euch - nichts in dieser Wohnung gehört meinem Sohn (abgesehen vom PC, Fernseher) darf/kann uns der Vollzieher unsere Wertsachen pfänden ?

Beste Grüße Andy
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Feuerwald
Moderator
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« Antworten #1 am: 07. Juli 2008, 16:08:48 »



 
nur keine Panik vor dem Gerichtsvollzieher.
Zeigen Sie dem GV das Zimmer vom Sohnemann und gut ist es.

Kinder sind mit 18 meist noch nicht volljährig, nur auf dem Papier.
Offenheit wäre hier angebracht. Schimpfen nützt nichts.
Vertrauen schaffen, alles auf den Tisch legen lassen, alles ordnen, Überblick über alle Gläubiger gewinnen und dann überlegen, wie man das Problem angeht.

Man kann auch mit dem Gerichtsvollzieher noch Ratenzahlungen vereinbaren. 

Wird nichts unternommen, kommt es zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung, Konto-/Lohnpfändungen, Eintrag in der SCHUFA  usw.
Mit jungen Jahren kein guter Start ins Leben ...

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andy08
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Beiträge: 2

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« Antworten #2 am: 07. Juli 2008, 17:04:27 »

Gut, ich wollte ja auch nur wissen, inwieweit das Eigentum meiner Frau und mir vor dem Zugriff des GV geschützt ist, insofern
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort die uns erst einmal beruhigt hat.
Ich werde morgen mit meinem Sohn den GV aufsuchen um über eine Lösung der Probleme zu reden.

Vielen Dank und Beste Grüße
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