Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 17:12:53 *
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Autor Thema: Geschäftsunfähigkeit bei Antrag und Eröffnung des Insolvenzverfahrens  (Gelesen 804 mal)
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Seibl2011
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« am: 29. Juli 2011, 16:15:50 »

Gegen mich wurde ein Insolvenzverfahren eröffnet und läuft obwohl ich bei Eröffnung und beim ersten Gespräch mit dem Insolvenzverwalter sowie in einem Schreiben an das Insolvenzgericht auf meine Krankheit (Alzheimer etc.) hingewiesen habe und auf Anraten meines Artztes gesagt habe ich könnte ein Attest beibringen.
Ohne das Insolvenzverfahren wäre ich in der Lage umzuschulden und auch alle Gläubiger zu befriedigen, mit dem Insolvenzverfahren entstehen Kosten von ca 70 tsd Plus Gerichtskosten und evtl weitere  Forderungen aus gemeinsamen Verbindlichkeiten von Eheleuten die auf ein Objekt meines Expartners abgesichert sind.
Meine Frage gibt es beim Insolvenzverfahren einen Vorgang der sich Rechtsbegriff " zurücksetzen in den alten Stand " vergleichen lässt und wie müßte ich vorgehen um dies zu erreichen

Mercy mal im vorab an alle die Antworten
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paps
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« Antworten #1 am: 29. Juli 2011, 17:11:48 »

Wenn ich es richtig verstanden habe, wurde der Antrag durch einen Gläubiger gestellt und das Verfahren bereits eröffnet.
Sie sollten zuvor aber vom Gericht darüber Mitteilung, Rechtsbelehrung und die Möglichkeit zum Eigenantrag erhalten haben.

Wenn ein Gläubigerantrag vorliegt, können Sie nur dadurch Abhilfe schaffen, dass der GL den Antrag zurücknimmt.
« Letzte Änderung: 29. Juli 2011, 20:18:45 von paps » Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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« Antworten #2 am: 29. Juli 2011, 19:40:19 »

Nach Eröffnung ist eine Antragsrücknahme nicht mehr möglich, § 13 Abs. 2 InsO.
Die Eröffnung kann der Schuldner mit der sofortigen Beschwerde angreifen.
Ansonsten verstehe ich die Frage auch nicht.
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Seibl2011
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« Antworten #3 am: 30. Juli 2011, 11:48:06 »

Danke Paps und Insokalle,

Paps;  Die informationen habe ich erhalten, da ich aber seit Jahren mit Demenz und Depressionen zu kämpfen habe , auch schon ein Suizidversuch unternommen hatte und dies seit langen als einzigen Ausweg sah, habe ich die Möglichkeiten die man mir ab Anfang des Jahres geboten hat nicht mehr realisiert/geglaubt, Briefe nicht mehr gelesen/verstanden habe weil ich ausser Suizid keinen Ausweg mehr sah. Deshalb war das Insolvenzverfahren eine Art Erlösung fürmich ,weil es in meinem Gedankentunnel nur die Wahl zwischen Suizid und Insolvenz gab.
Ich habe mir egal wie naiv es heute klingt vom Insolvenzverfahren Hilfe( Es muste alles ein Ende haben) erhofft und nachweislich vor Eröffnung, beim Insolvenzgericht um Hilfe gebeten, dies auch beim Terrmin, ich wurde jedoch einfach abgewürgt,und in die Schublade Betrug eingestuft
Ich muss alllerdings auch sagen das ich zu diesem Zeitpunkt auch beim ersten Gespräch mit dem Insolvenzverwalter keinen Ausweg sah uind Ihn um Hilfe gebeten habe. Das das Problem gegen das ich lange zeit vegeblich angegangangen bin gelöst war und nur noch meine Unterschrift benötigte begriff ich  erst 2- 3 Tage später,als ich auf Bitte meines Sohners nochmals versucht habe mich aufzuraffen und zu kämpfen und mich mit der Sache auseinander, was ich aber nur bedingt konnte/nicht mehr schaffte.
Nach einigen Wochen stationären Behandlung, ich stehe derzeit unter Betreung; kann ich größtenteils wieder so klar denken das die Probleme lösbar, allerding mit den Kosten/Folgen des Insolvenzverfahrens nicht oder fast nicht
Naqch meinem Rechtsverständnis kann es doch nicht serin das weil ich Krank war und keine Hilfe bekommen habe obwohl ich drum gebettelt habe alles verlieren soll

Insokalle;
ich hätte wenn ich nicht in der oben beschrieben Situation gewesen wäre das Insolvenzverfahren Problemlos abwenden können, der Insolvenzantrag wurde vom Finanzamt gestellt, Steuerschulden auf Grund von Schätzungen, weil ich seit lamgem keine Steuererklärung abgegeben habe, ich habe nur noch von einem Tag auf den anderen gelebt 
  Mercy an alle
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Insoman
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« Antworten #4 am: 30. Juli 2011, 14:38:00 »

Wenn der Antragsteller das Finanzamt ist, und dessen Forderungen in erster Linie auf Schätzungen beruhen, ließe sich vielleicht mit Abgabe der fehlenden Erklärungen Abhilfe schaffen.
Sollten sodann "geringfügige" Forderungen seitens FA bleiben, könnte das Verfahren auf Ihren Antrag hin eingestellt werden
(§ 212 InsO Einstellung wegen Wegfalls des Eröffnungsgrunds).
Ich vermute, dass Sie selbständiger Gewerbetreibender waren?
Sind denn in den vergangenen Jahren überhaupt Umsätze getätigt worden?
Wenn nicht: "Null-Erklärungen" sind schnell gemacht...

Wenn sich herausstellen sollte, dass die Schulden über Ihren Kopf gewachsen sind, denken Sie daran, einen Antrag auf Restschuldbefreiung zu stellen.

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...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
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« Antworten #4 am: 30. Juli 2011, 14:38:00 »



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Seibl2011
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« Antworten #5 am: 30. Juli 2011, 21:30:30 »

Danke Insomann

ich führe einen kleinen Gewerbebetrieb und habe auch Mieteinnahmen. Durch das zusammenkommen von verschiedenen Problemen; Preisverfalll, Mietnomaden über 10 % Zinsen für einen auf mein Haus abgesicherten Kredit der Eheleute, Scheidung,Verweigerung der Entflechtung war ich in den letzten Jahren immer wieder in finaziellen Schwierigkeiten und sah daher auch keinen Ausweg mehr , s.o. deshalb habe ich zwar alle Privaten Gläubiger bezahlt und auch in etwa die real fälligen Steuern, denn ich wollte keine  verbrannte Erde für meinen Sohn hinterlassen.
Bis dato war ich stationär in Behandlung und werde nun versuchen die Steuerklärungen zusammenzubringen. Dies ist ganz klar der erste Punkt auf der Prioritätenlisten.
Was mich bei dem von Dir angesprochenen Vorgehen interessiert ist was fällt dabei an Kosten für das Insolvenzverfahren/Insolvenzverwalter an.
wie sieht es in so einem Fall bei einer Bank für einen Kredit aus denn ich muss ja umschulden.

mercy aan alle
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Insoman
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« Antworten #6 am: 30. Juli 2011, 22:40:43 »

Zitat
Was mich bei dem von Dir angesprochenen Vorgehen interessiert ist was fällt dabei an Kosten für das Insolvenzverfahren/Insolvenzverwalter an.
Die bisher entstandenden Kosten dürften sich noch im Rahmen halten (+- € 1000,00 ?)..

Zitat
wie sieht es in so einem Fall bei einer Bank für einen Kredit aus denn ich muss ja umschulden.

Das lässt sich nun so überhaupt nicht sagen!
Tendentiell ist Ihre Bonität natürlich im Keller..
Da müssten schon sehr stabile Konstellationen her, damit die Bank hier mitspielt..

Mit Sicherheit sollten Sie für die Verhandlungen professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
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Seibl2011
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« Antworten #7 am: 30. Juli 2011, 23:09:21 »


Ich stehe unter Betreung (weil ich so weit weg war s.o.) und die Kuschelt mit dem Insolvenzverwalter, wenn ich mit Ihr spreche mache ich eine Gesprächsnotiz und schicke die als Mail (Offener Brief), einen Anwalt brauche nach Ihren Angaben nicht, ich soll einfach ruhig sein dann wäre ich nach 8 Jahren schuldenfrei
 Dies ist jedoch nicht meine Welt, mir ist es lieber mir meinen Lebensunterhalt selbst zu verdienen, dies wäre  da meine Ex der Entflechtung zugestimmt hat jetzt auch problemlos möglich,
Bezüglich der Kosten bin ich nicht so optimistisch, aber auch 10.000 wären zu verkraften ich hatte mal in die Honorarordnung für den Insolvenzverwalter hineingeschaut da hätte das gesamte Honorar bei ca 60 netto gelegen  plus Gerichtskosten

mal schaun was wird, mercy   



 


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