Hallo gute Leute

Danke für die Antworten Insokalle und papas .
Den zuständigen Insolvenzgericht habe ich auch schriftlich nachgefragt ,
und im Antwortschreiben stet : „es wird mitgeteilt , dass das Insolvenzgericht
keine Rechtsberatung erteilen darf . Bitte wenden Sie sich , an einen Anwalt oder
eine Schuldenberatungstelle. „
Diese 6-Monate Frist haben wir so weit geklärt , aber eine Frage habe ich noch dazu .
1. Frage - Angenommen , Schuldner X übersieht die 6-Monate Frist , bekommt erst
im Siebtem Monat nach beginn der Aussergerichtliche Einigungsversuch die benötigte
Bescheinigung der Zuständige Stelle .
Was muss der dann machen , um die Verbraucherinsolvenz doch beantragen zu können.
Muss Der dann , irgendwelche Gesetzliche Frist abwarten und dann alles von Anfang an
durchführen , oder wie ist das geregelt?
2. Frage - Die ich schon oben bei Neues Thema beginn gestellt habe :
Grund für Versagung der Restschuldbefreiung ist , wen Schuldner
die Eröffnung des Insolvenzverfehrens verzögert hat.
Was ist hier gemeint , auch die 6-Monate Frist , oder was anders ...?
Bitte um Antworten.
Gruss , und Gottes Segen wünscht Euch
Christ