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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 17:17:24 *
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Autor Thema: Gespartes vom Kind in der Wohlverhaltensperiode  (Gelesen 446 mal)
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Kim
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« am: 06. Januar 2010, 23:43:07 »

Hallo,
ich habe eine Frage die mir bisher leider niemand beantworten konnte. Ich habe ein Privatinsolvenzverfahren gemacht und befinde mich jetzt in der Wohlverhaltensperiode.

Derzeit lebe ich in Trennung vom meinen Ehemann. Wir sind noch im Trennungsjahr. Nun hat mein Mann vom Sparbuch des Sohnes Geld abgehoben. Da ich nicht wollte, das er alles ausgiebt habe ich den Rest abgehoben und wollte diesen erneut auf den Sohn bei einer anderen Bank anlegen. Leider geht dies nur mit der Unterschrift meines Ehemannes. Und so habe ich nun folgendes Problem: Kann ich evtl. das Geld auch auf meinen Namen anlegen? Falls ja, kann es mir weggenommen bzw. gepfändet werden? Ich habe leider keine weiteren Personen, die das Ersparte auf ihren Namen anlegen könnten. Zu Hause lagern möchte ich es aber auch nicht. Was habe ich für Möglichkeiten?

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Feuerwald
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« Antworten #1 am: 07. Januar 2010, 12:37:06 »

Kann ich evtl. das Geld auch auf meinen Namen anlegen?

- ja.

Falls ja, kann es mir weggenommen bzw. gepfändet werden?

- nein. Da das Insolvenzverfahren aufgehoben ist (Wohlverhaltensphase) kann der TH nicht mehr in Ihr Vermögen pfänden. Probs könnte es nur geben, wenn die Verfahrenkosten gestundet und noch nicht bereinigt sind. Dann wäre Vermögen ab einer gewissen Größenordnung ggf. der Gerichtskasse mitzuteilen.
 

Zu Hause lagern möchte ich es aber auch nicht.

- Millionen werden es ja sicher nicht sein.
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paps
Moderator
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« Antworten #2 am: 07. Januar 2010, 18:51:09 »

Zum anderen würde ich das Familiengericht über den Sachverhalt informieren.
Oder auch ihren Scheidungsanwalt, damit das Vermögen des Sohnes wieder hergestellt wird.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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