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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 17:18:20 *
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Autor Thema: Gewerbe in Wohlverhaltensperiode?  (Gelesen 369 mal)
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gentleboy
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Beiträge: 4

Danke
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-an Sie: 0


« am: 11. Januar 2010, 16:24:31 »

Hallo,

seit Oktober 09 befinde ich mich in der WVP. Nun möchte ich mir neben meiner regulären Arbeit noch etwas dazuverdienen und ein Gewerbe anmelden (nebenjob). Was muss ich beachten, geht das überhaupt?

Mir ist klar, dass ich alle Einkünfte die über die Pfändungsfreigrenze geht abführen muss.

Vielen Dank
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paps
Moderator
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Karma: 14
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Beiträge: 6193

Danke
-von Ihnen: 80
-an Sie: 710



« Antworten #1 am: 11. Januar 2010, 19:21:40 »

Es geht.
Vordergründig sollte beachtet werden, dass die Tätigkeit nicht mit dem Hauptjob kollidiert. wink
(Nebentätigkeitsverbot in der Betriebsvereinbarung?)

Zum abzuführenden Betrag finden Sie genug Lesestoff im Forum.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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