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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 17:18:51 *
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Autor Thema: Gewerbe während insolvenz  (Gelesen 2014 mal)
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Manto
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« am: 11. Mai 2009, 21:53:47 »

Hallo habe eine Frage Vor 2 Jahren war ich selbstständig durch des war ich hoch verschuldet und ein insolvenz beantragt.Meine Frage ist,kann man wieder einen gewerbe anmelden während die insolvenzzeit?Nur als ein Nebenjob,wenn ja was passiert mit den einkommen wird es gepfändet?
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« Antworten #1 am: 12. Mai 2009, 18:52:56 »

Selbstverständlich können Sie ein Gewerbe im Nebenjob anmelden.
Je nach Stand des Verfahrens wäre die Frage der Pfändbarkeit zu klären.
In der Regel wird der nebenjob als Mehrarbeit gewertet und wäre hälftig bei der Berechnung des pfändbaren Betrages zu berücksichtigen.


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« Antworten #2 am: 12. Mai 2009, 22:10:16 »

also wenn ich ca-400 Eur netto verdienen würde durch diesen nebenjob wie viel wird davon gepfändet?
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« Antworten #3 am: 12. Mai 2009, 23:12:25 »

Bei Vollzeit im Hauptjob gehen Sie mal von 150,- bis 200,- Erhöhung des pfändbaren Netto aus.
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« Antworten #4 am: 13. Mai 2009, 15:11:49 »

Also ich habe eine netto lohn zwischen ca 1800-1900 Eur und wird ca.69 Eur gepfändet wenn ich durch den gewerbe noch zusätzlich 400 netto habe wieviel wird dan gepfändet gibt es eine tabelle?
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 13. Mai 2009, 15:11:49 »



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« Antworten #5 am: 13. Mai 2009, 20:09:05 »

hier gibts die Tabelle: http://www.pleite-was-nun.info/Sections-sop-viewarticle-artid-48.html

nehmen Sie 200,- zum Netto dazu und schauen Sie bei einem(?) Unterhaltsberechtigten nach.
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« Antworten #6 am: 13. Mai 2009, 23:39:37 »

ein Gewerbeschein  mit 400,- Euro / Monat im laufenden InsO-Verfahren bringt nicht wirklich was ein. Lassen Sie es besser oder lassen Sie einen Fachmann das gesamt Projekt mal prüfen.


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« Antworten #7 am: 14. Mai 2009, 17:24:25 »

Danke für die hilfe.Habe noch eine Weitere Frage und zwar ich habe die insolvenz im August 2008 über ein Anwalt beantragt.Der Anwalt hat die Formulare erst diesen Monat an den Gericht gesendet.Also ich meine Das das ganze ein bißchen zu lange dauert.Das problem ist das ich jetzt schon mehrere schreiben von Inkasso bekomme das die Bank einen Gerichtlichen Mahnverfahren einleiten wollen.Was kommt jetzt auf mich zu ? wie soll ich mich behnemen?
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« Antworten #8 am: 14. Mai 2009, 20:06:14 »

Sie müssen sich nicht benehmen.
Rufen Sie beim Gericht an und erfragen Sie ihr Aktenzeichen.
Teilen Sie den Gläubigern das Aktenzeichen mit.
Dann ist meist schon Ruhe.

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« Antworten #9 am: 14. Mai 2009, 20:09:28 »

Muß das nicht mein Anwalt machen? Für was bezahle ich ihn
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paps
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« Antworten #10 am: 14. Mai 2009, 20:14:16 »

Wenn das in seiner Honorarvereibarung so steht ja.
Ansonsten ist er mit Abgabe des Antrages das Mandat los.
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