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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 17:19:17 *
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Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
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Autor Thema: Gewerbemietvertrag Vermieterpfandrecht  (Gelesen 952 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
kaibor
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Danke
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« am: 30. Juni 2010, 09:28:48 »

Hab mal eine vielleicht dumme Frage.
Habe eine GmbH und habe im mom Zahlungsschwierigkeiten.
Insbesondere interessiert mich eins. Habe bei meinem Vermieter
ca. 5000,00 € Mietschulden 3 Monatsmieten für mein Büro ( Gewerbemietvertrag )
Der Vermieter hat nun fristlos gekündigt und macht von seinem Vermieterpfandrecht gebraucht.
Das schlimme dabei er hat mir den Zugang zum Büro versperrt, sodaß ich noch nicht mal an meine Geschäftsunterlagen drankomme. Frage darf er es und was kann ich tuen ? Bin dankbar für jede Antwort.
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Fallera
Moderator
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Danke
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« Antworten #1 am: 30. Juni 2010, 10:58:33 »

Das mit der Kündigung geht wohl in Ordnung.

Das Vermieterpfandrecht sieht meiner Meinung nach nicht vor, dass dem Mieter der Zugang verwehrt wird.
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I`d rather be hated for who I am, than loved for who I am not.
Kurt Cobain
Insokalle
weiß was
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Danke
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« Antworten #2 am: 30. Juni 2010, 11:42:27 »

Der Vermieter kann ja zusehen, wenn Sie nur die Geschäftsunterlagen abholen.

An wertlosen oder unpfändbarten Sachen besteht kein Vermieterpfandrecht. Mögl. gehören die Geschäftsunterlagen dazu.

Ansonsten: rechtlich beraten lassen, ggf. einstweilige Verfügung gegen den Vermieter.
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