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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 17:30:14 *
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Autor Thema: Gläubiger hat sich gemeldet  (Gelesen 1322 mal)
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Gismo
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« am: 22. September 2007, 15:06:09 »

Hallo,

Der Stress mit den Behörden geht schon los, das musste ja kommen.  angry

Heute früh war ein Brief von der Handwerkskammer im Kasten. Die wollen mich jetzt wegen der Inso aus der Handwerksrolle löschen.  fuchsteufelswild Schon weil ich meiner Beitragspflicht nicht rechtzeitig nachgekommen bin. Spinnen die.  mad2 Ich hab mein Gewerbe nicht abgemeldet und werd es auch nicht.
Kann denn jetzt auch noch das Finanzamt mit einer Gewerbeuntersagung wegen Steuerrückständen kommen. Das währe der Hammer.  cry

Werde am Montag gleich mal meine IV anrufen was das soll !

Mfg. Gismo
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Feuerwald
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« Antworten #1 am: 22. September 2007, 22:59:23 »

"Kann denn jetzt auch noch das Finanzamt mit einer Gewerbeuntersagung wegen Steuerrückständen kommen"

Kann m.WE. nicht,
da ein solches Untersagungsverfahren für das bestehende (!) Gewerbe bei Weiterführung im Insolvenzverfahren nicht statthaft ist.

Mit der Kammer müsste man sprechen, die haben eins an der Waffel, wie alle, die  festbesoldet auf den Ruhestand warten.

Gruss
Feuerwald


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Gismo
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« Antworten #2 am: 23. September 2007, 10:47:35 »

Guten Morgen Feuerwald,

Den Brief von der Kammer werd ich morgen meiner IV Faxen, mal sehen vielleicht kümmert Sie sich ja darum.  gruebel
Trotzdem vielen Dank für die Info wegen FA und CO.  thumbup

schönen Sonntag noch

Gruß Gismo
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« Antworten #3 am: 26. September 2007, 13:23:38 »

Hallo, hab ein neues Problem

Jetzt hat sich noch ein Gläubiger gemeldet, an den ich überhaubt nicht mehr gedacht hatte, da es sich um eine reine Privatsache handelt waren die Unterlagen nicht im Büro sondern bei den Sachen meiner Frau.

Wir hatten beide zusammen 1999 Wohngeld von der Stadt bekommen was wir dann 2000 wieder zurückzahlen sollten. Wir hatten dann auch ein paar Raten bezahlt, aber irgendwie ist die Sache dann doch eingeschlafen und die Stadt hat sich nicht mehr gemeldet. Seit ca. 4 Wochen gehören wir zu einem anderen Landkreis und jetzt schreiben die uns an.

Habe heute meine IV angerufen und Ihre das Problem erklärt. Sie sagt ich solle eine Kopie des Insolvenzeröffnungsverfahrens an die Stadt schicken das die Bescheid wüsten und sich da ja zur Tabelle anmelden können. Da aber meine Frau und ich auf der Rückforderung ( Mahnung ) stehen könnte die Stadt jetzt auch die gesamte Forderung bei meiner Frau geltend machen.  fuchsteufelswild
Wie sieht das denn mit Verjährung aus.  dntknw

Hat da einer einen guten Rat für mich.  gruebel

Gruß Gismo
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« Antworten #4 am: 28. September 2007, 09:27:59 »

Hm, hat keiner eine Antwort ?

Meine Frage war: könnte die Stadt jetzt auch die gesamte Forderung bei meiner Frau geltend machen.   fuchsteufelswild
Vielleicht hat sowas doch schon mal einer erlebt.  dntknw
Im SGB und BSHG hab ich nichts gefunden.  gruebel

Gruß Gismo
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« Antworten #4 am: 28. September 2007, 09:27:59 »



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paps
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« Antworten #5 am: 28. September 2007, 19:14:37 »

Ohne mich jetzt festzulegen.

Würde ich analog § 45 SGB I sehen (4Jahre)

Man könnte mit der Einrede der Verjährung und dem Inso-Beschluß mal antworten.

Ob mit der Zahlung ein Anerkenntnis gegeben werde entzieht sich meinem abrufbaren Wissen.

Und ja es könnte gegen die Gute weiter vollstreckt werden wenn keine Verjährung eingetreten ist.
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Paps
 
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Gismo
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« Antworten #6 am: 28. September 2007, 19:20:52 »

Hallo, Paps

während ich noch zum Thema was geschrieben habe, haben Sie sich geäußert. Danke ! ich setz den text trotzdem ein ( da neue Unterlagen gefunden wurden)

Da sich bis jetzt noch niemand zu meiner Frage geäußert hat, hab ich ebent unsere gesamten Unterlagen nochmal auf den Kopf gestellt und etwas gefunden !

Der Bewilligungsbescheid für besagte Rückforderung der Stadt steht nur auf meinen Namen da ich ja Antragsteller für das Wohngeld war.
Auf der Rückforderung der Stadt stehen wir beide ( also meine Frau und Ich ) da wir ja damals mit unseren Kindern als Bedarfsgemeinschaft geführt wurden.  dntknw

Ich habe heute den Gläubiger über das Insolvenzverfahren hingewiesen und im die Anschrift meines IV mitgeteilt.

Kann die Stadt nun, die Gesamtforderung bei meiner Frau geltend machengruebel      Das ist hier nochmals meine Frage.  dntknw

für Beiträge wäre ich sehr verbunden !

Gruß Gismo
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